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Duldung,Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 1.746 mal)
LaLoba
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung,Vaterschaftsanerkennung
29.09.2005 um 13:08:37
 
Hallo zusammen,

ich habe da mal ein paar Fragen. Mein Ex-Partner (west-Afrika)von dem ich ein Kind erwarte hat hier in D eine Duldung die er zur Zeit jede Woche verlängern muß. Ist es nicht normalerweise so das man alle drei Monate die Duldung verlängern muß? Bzw. droht dort eine Abschiebung?
Naja, eine andere Sache ist die Vaterschaftsanerkennung. WIr waren gemeinsam beim Jugendamt um eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung zu machen. Der Bearbeiter sagte und das es nicht geht da mein Ex nur die Duldungspapiere hat und keinen (Afrikanischen) Ausweis. Mein Ex will auch von mir Sorgerecht...er glaubt das er dadurch Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommt. Ich möchte Ihm aber kein Sorgerecht übertragen da er von sich selbst nichts erzählt bzw. ich das nicht glauben kann. Da es inzwischen 4 Länder sind aus denen er kommt ......
Ich bin zur Zeit etwas ratlos. Vielleicht kann mir jemand helfen? Wäre lieb

Liebe Grüße LaLoba
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.09.2005 um 14:44:06
 
Zitat:
Da es inzwischen 4 Länder sind aus denen er kommt ......


Wow,

bei dem Sachverhalt würde ich jedem Urkundsbeamten ebenfalls die Ablehnung der Beurkundung empfehlen.

Gut ist, dass mittlerweile selbst die Jugendämter darauf komen, dass einem Kind nicht damit gedient ist irgendjemand als Vater im Geburtseintrag wiederzufinden, der hinterher nicht mehr identifizierbar ist  :paletti

LaLoba, Du hast es selbst in der Hand:

Sowohl zur Vaterschafstanerkennung -so sie jemals erfolgen kann wenn ein Pss vorliegt- als auch zur Erklärung der gemeinsamen Sorge ist DEIN Einverständnis notwendige Voraussetzung.

Du kannst zustimmen, mußt aber nicht  Zwinkernd

Vorliegend ist nach dem mehrmaligen Verschleiern der Herkunft doch äußerst offenkundig, welchem Zweck die Bestrebungen Deines EX nun wirklich dienen sollen.  Smiley

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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jobek01
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Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.10.2005 um 11:41:47
 
hallo laloba

wobei brauchst du denn jetzt hilfe ?
oder was möchtest du genau wissen ?
willst du das er hier in deutschland bleibt ?
lebt ihr beiden denn zusammen ?

ihr könnt natürlich eine vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung machen.
kommt aber wahrscheinlich auf das jeweilige jugendamt an , ob die nur ne duldung akzeptieren.
dabei müsst ihr beide unterschreiben.
sorgerecht liegt nach der geburt alleine bei dir. du kannst ihm allerdings sorgerecht geben, bedarf aber immer deiner zustimmung !!

du solltest dir aber gut überlegen ob du ihm sorgerecht geben möchtest !!!
meine persöhnliche frage an dich, wie lange kanntet ihr euch denn schon bevor du schwanger wurdest ?
und er sollte zumindestens dir seine wahre identität offenbaren.

Über kindergeld und Erziehungsgeld kann dir sicher ein Gang zum Jugendamt helfen.


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