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Besuchserlaubnis (Gelesen: 2.545 mal)
Mellie
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~unchangeable~


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.09.2005 um 13:24:25
 
Hallo !

Ich schreibe zum ersten Mal hier und hoffe, dass ich den richtigen Topic hab und alles hier reinpasst. Habe da nämlich eine Frage:

Ich bin seit ein paar Monaten mit meinem Freund (Iraker, Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren mit räumlicher Beschränkung, Saarland) zusammen, der 360 km von mir (NRW) weg wohnt.
Heute habe ich mit einem Beamten im dortigen Amt gesprochen, der mir mitteilte, dass mein Freund keinesfalls eine Besuchserlaubnis bekommt, um auch mal zu mir zu kommen, es sei denn, ich würde das Aufgebot bestellen und er hätte einen Termin im Standesamt meiner Stadt (tolle Aussage, Scheinehe wir kommen, oder wie?)......schließlich sei er nicht zum Urlaub hier. Danke, Herr XX! Freundlich, wie ich nunmal bin, schlucke ich diese Aussagen zunächst einmal.
Nun aber meine Frage: Ist das wirklich rechtens so ? Gibt es keine Möglichkeit für ihn, mal zwei/drei Tage zu mir zu Besuch zu kommen ? Ach so ja doch, wenn er einen nahen Verwandten hier in meiner Nähe hätte, der im Sterben liegt !! (Gott sei Dank) (Leider) hat er den aber nicht.....
Muß man wirklich illegales tun, um sich sehen zu dürfen ?

Bitte, ich bin für jegliche Kommentare dankbar, also haltet Euch nicht zurück ! Ich platz eh schon vor Unglaube, Wut und Humor, denn das ist ja wirklich ....naja!



Mellie
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♥~unchangeable~♥
Mellie mellie272000  
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PeterLu
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Antwort #1 - 29.09.2005 um 07:27:40
 
§ 58 Asylverfahrensgesetz

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde.

Du siehst es handelt sich hier mehr oder weniger um eine Ermessensentscheidung.

Gruß
Peter
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syria05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.10.2005 um 14:05:10
 
Hi,
soweit ich weiss, darf man 3 Wochen im Quartal weg.
Aber, es kommt wohl immer darauf an, was man für eine Vorgeschichte hat.... ???
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PeterLu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 26.10.2005 um 14:20:03
 
Sorry  syria05,

was du schreibst ist schlichtweg falsch, obwohl eine gute Vorgeschichte den Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde sicher günstig beeinflussen kann. Aber es bleibt dabei, die Erteilung einer Besuchserlaubnis ist Ermessenssache.

Gruß
Peter
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