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Ermessenseinbürgerung & Bezug von BAB (Gelesen: 2.015 mal)
dan0408
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27.09.2005 um 14:53:39
 
Hallo.

Freunde von uns haben folgendes Problem:

Beide sind berufstätig.
Sie in Vollzeit, er macht eine 3jährige Ausbildung.
Er erhält monatl. ca. 150 € Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben erhalten beide keine staatliche Unterstützung.

Ist seine Einbürgerung (Ermessen, da Ehegatte Deutscher) gefährdet?

Danke.
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Liebe Grüße&&angelique
 
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Blaise
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Antwort #1 - 28.09.2005 um 19:58:20
 
Hallo,

das ausreichende Einkommen und die ausreichende Altersvorsorge kann durch den deutschen Ehegatten sicher gestellt werden.

Hängt also vom Einkommen des Ehegatten ab.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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dan0408
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Antwort #2 - 29.09.2005 um 09:20:28
 
Sie ist Beamtin A9 (m.D.).
Müsste doch reichen?

Vielen Dank
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Blaise
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Antwort #3 - 01.10.2005 um 10:20:16
 
Hallo,

deine Freunde sollen doch einfach mal zur EBH gehen und fragen.

Neben dem Einkommen sind auch die Kosten für Wohnung und andere Ausgaben wichtig.
Allerdings glaube ich, dass ein Einkommen nach Besoldungsgruppe A 9 ausreichend sein
sollte.

Grüße

Blaise
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akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.10.2005 um 20:40:46
 
Mach überhaupt keine Sorge. Sie haben sehr gute Prognosen.... In Ihrem Fall bekommen sie hundertprozentig!

Zitat:
Hallo.

Freunde von uns haben folgendes Problem:

Beide sind berufstätig.
Sie in Vollzeit, er macht eine 3jährige Ausbildung.
Er erhält monatl. ca. 150 € Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben erhalten beide keine staatliche Unterstützung.

Ist seine Einbürgerung (Ermessen, da Ehegatte Deutscher) gefährdet?

Danke.

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