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was passiert bei interviews ind den abh's (Gelesen: 8.042 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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22.09.2005 um 19:47:41
 
nachdem wir viele dinge positiv geschafft haben - mehr will ich nicht erläutern- habe ich erfahren das ich demnächst in meine abh muss zum interview.
1. was passiert dort mit mir?
2. welche evtl. fragen können auftauchen
3. wenn eine arbeit in aussicht ist wird dann auch der Arbeitgeber angerufen?

danke für eure antworten
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aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.09.2005 um 13:27:21
 
Hallo Schokocrossie,

gleichwohl es damals bei uns nie zu einem Interview kam, hatte ich seinerzeit eine komplette HTML-Tabelle mit allen möglichen Fragen (Synthese aus vielen hier stattgefundenen Postings) erstellt.   tippse

Dadurch konnten wir gleicham interkontinental alle Fragen gemeinsam beantworten, synchronisieren und auswendig lernen.   :lma2

Und Dank des Damokles-Schwertes "Interview" lernte ich meine jetzige Frau mehr kennen, als jemals eine Frau zuvor ,-)

So kenne ich z.B. zum ersten Mal in meinem Leben sowohl die Augenfarbe (!) meiner Partnerin als auch die Schuhgröße und die Vorlieben hinsichtlich ihres Kaffeegenusses  lachen

Ich muß die Tabelle nur wieder online stellen, dann mail ich Dir den Link, OK?

Gruß Aschaton
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.09.2005 um 19:02:25
 
Zitat:
Hallo Schokocrossie,

gleichwohl es damals bei uns nie zu einem Interview kam, hatte ich seinerzeit eine komplette HTML-Tabelle mit allen möglichen Fragen (Synthese aus vielen hier stattgefundenen Postings) erstellt.   tippse

Dadurch konnten wir gleicham interkontinental alle Fragen gemeinsam beantworten, synchronisieren und auswendig lernen.   :lma2

Und Dank des Damokles-Schwertes "Interview" lernte ich meine jetzige Frau mehr kennen, als jemals eine Frau zuvor ,-)

So kenne ich z.B. zum ersten Mal in meinem Leben sowohl die Augenfarbe (!) meiner Partnerin als auch die Schuhgröße und die Vorlieben hinsichtlich ihres Kaffeegenusses  lachen

Ich muß die Tabelle nur wieder online stellen, dann mail ich Dir den Link, OK?

Gruß Aschaton


also wird mir dort nicht der "kopf abgerissen" und auswendig lernen ist ok bei solchen dingen? habe leoder noch ein wenig schiss davor aber das mit dem bogen von dir wäre super mdaasi  :bussi
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Pfirsichring
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Antwort #3 - 23.09.2005 um 19:32:16
 
Hallo Schokocrossie,

Hier gibt es auch einen 'Überblick' über mögliche Fragen guck http://nigeria-forum.com/html/fragebogen.html
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aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.09.2005 um 09:23:52
 
Genau, Pfirsichring!
Von Deinem Link stammt etwa 3/4 meiner Tabelle, angereichert um einige Randaspekte aus z.T. anderen Foren.

http://www.webdesign-bulp.com/pool/rasta/interview.php

Mußte nur schnell unsere eigenen Daten entfernen... disco

Die Tatsache, daß Du, schokocrossie, zum Interview geladenen bist ist ja im Prinzip ein gutes Zeichen.
Das müßte heißen, daß das Gröbste bereits über die Bühne ist. (Ansonsten hätte ich Dir auch noch einen "Online-Laufzettel" Deutschland/Kamerun zur Verfügung stellen können...)

Gruß
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.09.2005 um 18:51:46
 
naja kamerun und nigeria ist schön und gut trifft das auch so ungefähr bei ghana zu? und eine weitere aufgetauchte frage: werden eltern hier die von mir auch befragt werden können?

ansonsten wars das erstmal

wusste gar nicht das interviews gut sind habt ihr mich mal wieder beruhigt  :bussi :bussi :bussi
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Antwort #6 - 24.09.2005 um 19:27:34
 
Für Ghana dürfte der Fragenkatalog nicht viel anders aussehen (bei Guinea gingen die Fragen auch in die gleiche Richtung). Meine Eltern wurden nicht befragt, ich glaube auch kaum, dass sie z.B. die Schuhgröße meines Mannes gewusst hätten, geschweige denn die Namen seine Geschwister  Zwinkernd
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.09.2005 um 20:30:23
 
bauchlöcher fragen tue

der brief mit den kosten ist immwer noch nicht aus s.-a. gekommen. wie lange dauert denn so eine tipperei? und wieviele behörden sind daran beteiligt? warum ich so viel frage? ich will meinen freund endlich wieder bei mir haben.

ja das einfachste wärte runterfleigen wenn man/frau nicht erst einiges abzuarbeiten hätte und noch ein anderes nicht ausländisches ding zu tun ist
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Jenny1804
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Antwort #8 - 10.10.2005 um 15:50:35
 
hallo,

wollte mal fragen, ob es auch ein bestimmtes interview für marokkanische staatsangehörige gibt? und ob jeder dieses interview machen muss (um eine evtl. scheinehe auszuschliessen)?

kann man briefe, telefonrechnungen, sms, etc. als beweis bei der abh vorlegen, dass man keine scheinehe führt??

ausserdem wollte ich noch wissen, wie hoch sind abschiebekosten im allgemeinen? nur ein ungefährer betrag.

vielen dank im vorraus!

lg jenny  Smiley
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Mick
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Antwort #9 - 10.10.2005 um 19:57:36
 
Hi,

Zitat:
wollte mal fragen, ob es auch ein bestimmtes interview für marokkanische staatsangehörige gibt?

Mir ist da kein "besonderes" Modell bekannt.

Zitat:
und ob jeder dieses interview machen muss (um eine evtl. scheinehe auszuschliessen)?

Nein, nicht jeder muss das Interview machen. Von ABH, Botschaft
und Einzelfall abhängig.
Zitat:
kann man briefe, telefonrechnungen, sms, etc. als beweis bei der abh vorlegen, dass man keine scheinehe führt??

Falls die Scheinehenproblematik auf den Tisch kommt, halte ich das
für empfehlenswert.

Zitat:
ausserdem wollte ich noch wissen, wie hoch sind abschiebekosten im allgemeinen? nur ein ungefährer betrag.

Sorry, aber diese Frage kann man nicht beantworten, auch nicht un-
gefähr. Kommt immer auf die Umstände im Einzelfall an (Haft? Begleitung?).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Janna
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Antwort #10 - 10.10.2005 um 19:58:12
 
Hallo Jenny,

Zitat:
ob es auch ein bestimmtes interview für marokkanische staatsangehörige gibt? und ob jeder dieses interview machen muss (um eine evtl. scheinehe auszuschliessen)?

Es gibt soweit mir bekannt ist kein bestimmtes Interview - es werden Fragen aus dem Fragenkatalog gestellt, der unter dem Link im Nigeria-Forum vorgestellt wird. Jede ABH wird da wohl auch ein bisschen anders vorgehen.
Nicht jeder muss das Interview machen, wenn die ABH jedoch meint, es könne ein Scheineheverdacht vorliegen, wird sie auf dieses Interview bestehen.
Mein Mann und ich mussten nicht zum Interview, ein Ehepaar, das vor uns in der Warteschlange war, wurde nacheinander befragt. Die waren schon 3 Jahre verheiratet, und der Sachbearbeiter tat sich wohl schwer, die unbefristete AE zu erteilen ... (der Mann war aus dem ehem. Jugoslawien, die Frau Deutsche).

Zitat:
kann man briefe, telefonrechnungen, sms, etc. als beweis bei der abh vorlegen, dass man keine scheinehe führt??

Man kann. Es ist nur die Frage, ob die Sachbearbeiter das sehen wollen. Wir wollten auch Fotos vorlegen, unser SB winkte nur ab ... Gut machen sich namhafte Zeugen - in unserem Bekanntenkreis waren das z.B. unter anderen ein mit uns befreundeter Anwalt und ein Pfarrer im Ruhestand.

Zitat:
ausserdem wollte ich noch wissen, wie hoch sind abschiebekosten im allgemeinen? nur ein ungefährer betrag.

Schau mal unter der Forensuche - zu den Abschiebekosten gab es schon mal was. Ist wohl sehr unterschiedlich und kommt auch darauf an, ob in Beamtenbegleitung ausgeflogen wurde etc.

Viele Grüße
Janna
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Mondlicht
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Antwort #11 - 11.10.2005 um 23:17:20
 
Hallo, ich hätte da nochmal eine Frage zu diesem Thema an die ABH-Experten.

Ggf. steht mir auch noch ein solches Interview bevor, obwohl ich hoffe, drumrum zu kommen.

Das Problem, was ich sehe, wenn ich mir die Website von aschaton anschaue, ist, das mein Mann seit 2,5 Jahren in Haft sitzt und ich nicht wirklich Ahnung von bestimmten Dingen habe.
Ich meine, was unsere Beziehung, seine persönlichen Daten (Geb.-Datum, etc.) und seinen familiären Hintergrund betrifft weiß ich alles. Wo ich aber absolut in´s stocken käme, wären seine JETZIGEN Vorlieben, Kleidergröße, etc. Das sind Sachen, die wir bei den Besuchen und so nicht besprechen. Weil es auch für mich zur Zeit völlig uninteressante Sachen sind.

Könnte solches Nicht-Wissen in einem Interview Probleme geben?
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Jenny1804
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 13.10.2005 um 20:51:58
 
hallo und danke für eure antworten.

mein mann war 2,5 monate in abschiebehaft und wurde von 3 bgs-leuten nach marokko begleitet. habe nun von der abh erfahren, dass die tickets für die 3 begleitungen 3800 € kosten! nun bin ich mal gespannt wieviel die für die abschiebehaft haben wollen.

stimmt es, dass man obwohl man abgeschoben sofort wieder ein visum bekommen kann sobald man die kosten bezahlt hat?? ich hoffe wirklich, dass mein mann keine mehrjährige einreisesperre bekommt! Griesgrämig

zu dem interview würde ich noch gerne wissen..werden diese interviews zeitgleich mit den partnern durchgeführt oder in zeitlichen abständen?

bei uns haben die behörden den verdacht auf eine scheinehe, wir haben etwa 4-5 leute die bezeugen können, dass dies nicht der fall ist! ist es schlimm, dass diese zeugen alle noch ziemlich jung sind (zwischen 19-24)?? oder werden sie doch als glaubwürdig eingestuft??

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

liebe grüße

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Janna
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Antwort #13 - 13.10.2005 um 22:20:18
 
Hallo Jenny,

die Interviews werden zeitgleich durchgeführt.

Manchmal ist es möglich, dass der Partner schon einreist, bevor die Abschiebekosten komplett bezahlt sind - (Ratenzahlung vereinbaren, falls Ihr das Geld nicht auf einmal aufbringen könnt und zuverlässig und regelmäßig die Raten bezahlen).

Habt Ihr den Antrag auf Befristung der Einreisesperre schon gestellt? (ohne Antrag wird auch nicht befristet ...)

Bezüglich des Alters der Zeugen habe ich keine Ahnung, wie die ABH das wertet. Wichtig ist aber m.E. vor allem erst einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen. Also ein Zeuge, der im Beruf steht, korrekt ist, und sein Leben auf der Reihe hat, wäre für mich glaubwürdiger, als z. B. (ist jetzt mal ein krasses Beispiel Zwinkernd) einer, der von Sozialhilfe lebt, sich nicht um Arbeit oder Schule / Studium bemüht, zerlumpt daherkommt und vielleicht auch noch Jargon redet.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #14 - 14.10.2005 um 13:56:13
 
hallo janna,

ja haben gleich nachdem ich anfang august aus marokko zurück kam, den antrag gestellt. es hieß, wir würden nach 3-4 wochen die rechnung für die abschiebekosten bekommen..das ist nun 2 monate her und ich warte immernoch Griesgrämig

unsere zeugen sind alle noch in der ausbildung bzw. leisten zivildienst.

da ich deutsche bin wird von mir keine gehaltsbescheinigung oder ein mietvertrag verlangt, oder?
ich habe zwar eine wohnung die groß genug für 2 leute ist und mache zur zeit eine ausbildung, aber vielleicht sagt die abh ja, dass ich zu wenig verdiene um 2 leute zu ernähren? aber bald bin ich mit der ausbildung fertig und bis mein mann kommen würde, würde ich auch eine feste anstellung haben.

liebe grüße

jenny Smiley
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