Zitat:Hallo Leute!
Zuerstmal möchte ich loswerden, dass ich froh bin so ein tolles Forum gefunden zu haben, es war ein langer und mühsamer Weg durch die Welten des Internets.
Danke, aber der Weg ist einfach: Einfach bei :google nach Ausländerrecht suchen.
Zitat:Mein Problem ist....
... in Marburg (Hessen) geboren.
Tja. In der Tat, ein gewaltiges Problem.
Das Problem teilst du übrigens mit mir.
Zitat:In der Zwischenzeit wurde ich diese Woche ins serb-mont. Konsulat nach Frankfurt gerufen, da mein Ausbürgerungsbescheid eingetroffen ist. Natürlich eine Ablehnung (da ich den Wehrdienst nicht abgeleistet habe). Diesen Bescheid habe ich vorgestern auf deutsch übersetzen lassen und wollte ihn gleich nach Darmstadt schicken.
Solltest du auf jeden Fall machen.
Zitat:Auf dem Antrag steht, dass ich nur 30 (!!!) Tage Zeit habe, um dagegen zu klagen und zwar beim obersten Gericht in Belgrad. Ich war mir nicht sicher, ob eine Klage sinnvoll und hilfreich wäre
Hmmm... Für die neuere Zeit hab' ich da leider keine Infos mehr. Vor einigen Jahren wurde solchen Klagen bei Personen, die in D geboren sind oder als Kind eingereist sind, regelmäig stattgegeben. Allerdings spricht das Gericht dann keine Entlassung aus, sondern gibt die Sache zurück an die zuständige Behörde, und das dauert dann wieder.
Zitat:und wollte erstmal persönlich mit meinem "Betreuer" in Darmstadt darüber sprechen. Meine telefonische Bitte mal persönlich vorbeizuschauen hat er ganz geschickt abgewimmelt und meinte nur, dass es meine Aufgabe war, mich zuvor über diese militärische Angelegenheit zu kümmern.
Stimmt, das ist generell dein Job. Aber die Behörde und damit dein Sachbearbeiter hat auch eine Beratungspflicht.
Zitat:Er benötigt eine Zurückstellung des Wehrdienstes, erst dann könnte ich in Deutschland eingebürgert werden.
Hmmm.... im Zusammenhang mit Serbien ist mir Zurückstellung noch nicht begegnet.
Zitat:Da ich erst 22 Jahre alt bin, kann ich diesen Bescheid jährlich bis zu meinem 27. Lebensjahr verlängern.
Dann scheint es das ja zu geben. Zuständig müsste dann das Konsulat sein.
Zitat:Eine Freistellung aus der Wehrpflicht werde ich nie und nimmer bekommen!! Warum macht man es uns so schwer, einen deutschen Pass zu bekommen, obwohl man hier geboren ist?
Du und dein Sachbearbeiter sollten mal bei § 12 Abs. 3
StAG nachsehen.
Zitat:Ich möchte nicht mal Mehrstaatler werden
Bei Anwendung von 12 (3) wäre das aber der Fall.
Zitat:ich habe kein Problem damit die serbische für immer abzugeben.
Anscheinend ja doch.
Zitat:Da die Zeit für eine Klage in Belgrad immer knapper wird, bin ich gerade ziemlich ratlos und weiss nicht was ich machen soll.
Tja. Meines Wissens sind die Kosten für diese Klage - im Gegensatz zum Entlassungsantrag - recht gering. Sie sollte daher rechtzeitig eingelegt werden.
Zitat:meine Eltern stammen aus dem Kosovo
In einigen Bundesländern gibt es aktuelle Erlasse, wonach Kosovaren ohne Entlassung eingebürgert werden.
Zitat:Steht nicht im Gesetz, dass eine Möglichkeit für die Einbürgerung gibt, wenn nur die Wehrpflicht als Grund der Ablehnung angegeben wird?
Ja, der schon genannte § 12 (3)
StAG.
Zitat:Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten und entschuldige mich für die lange Story.
Keine Ursache, die Antwort ist ja noch länger.