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Was ist eine "Zurückstellung des Wehrdienstes"? (Gelesen: 2.277 mal)
Dagi
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16.09.2005 um 18:53:24
 
Hallo Leute!

Zuerstmal möchte ich loswerden, dass ich froh bin so ein tolles Forum gefunden zu haben, es war ein langer und mühsamer Weg durch die Welten des Internets.

Mein Problem ist nicht in 2 Sätzen zu erklären, also hole ich mal weit aus:

Bin serbischer Staatsbürger und 1983 in Marburg (Hessen) geboren. Habe hier alle Schulen beendet, auch eine Ausbildung beendet und habe seit kurzem auch endlich meinen ersten festen Job in Frankfurt.  disco

Vor 3 Jahren habe ich in Marburg einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt. Die Einbürgerungszusicherung (für 2 Jahre gültig) habe ich ohne Probleme erhalten. Leider konnte ich aus finanziellen Gründen erst letztes Jahr im Sommer die Ausbürgerung in Serbien beantrangen. Damals wurde mir in Marburg auch gesagt, dass eine Verlängerung dieser Einbürgerungszusicherung gar kein Problem wäre, ich müsse sie nur beantragen. Im September 2004 habe ich sie beantragt und aufgrund meine Umzugs nach Frankfurt wurde mein Fall nach Darmstadt weitergeleitet und dieser gewisse Herr, der meine Angelegenheit bearbeitet, hat sich bis heute noch nicht gerührt, um diesen Antrag zu verlängern!!

In der Zwischenzeit wurde ich diese Woche ins serb-mont. Konsulat nach Frankfurt gerufen, da mein Ausbürgerungsbescheid eingetroffen ist. Natürlich eine Ablehnung (da ich den Wehrdienst nicht abgeleistet habe). Diesen Bescheid habe ich vorgestern auf deutsch übersetzen lassen und wollte ihn gleich nach Darmstadt schicken. Auf dem Antrag steht, dass ich nur 30 (!!!) Tage Zeit habe, um dagegen zu klagen und zwar beim obersten Gericht in Belgrad. Ich war mir nicht sicher, ob eine Klage sinnvoll und hilfreich wäre und wollte erstmal persönlich mit meinem "Betreuer" in Darmstadt darüber sprechen. Meine telefonische Bitte mal persönlich vorbeizuschauen hat er ganz geschickt abgewimmelt und meinte nur, dass es meine Aufgabe war, mich zuvor über diese militärische Angelegenheit zu kümmern. Er benötigt eine Zurückstellung des Wehrdienstes, erst dann könnte ich in Deutschland eingebürgert werden.

Nun meine Frage, was ist dies und wo kann ich das beantragen? Im Konsulat in Frankfurt wurde mir noch ein Bescheid ausgestellt, dass ich erstmal bis September 2006 nicht eingezogen werden kann, da ich einen neuen Job angenommen habe in Frankfurt. Da ich erst 22 Jahre alt bin, kann ich diesen Bescheid jährlich bis zu meinem 27. Lebensjahr verlängern.
Reicht das denn nicht aus??
Eine Freistellung aus der Wehrpflicht werde ich nie und nimmer bekommen!! Warum macht man es uns so schwer, einen deutschen Pass zu bekommen, obwohl man hier geboren ist? Ich möchte nicht mal Mehrstaatler werden, ich habe kein Problem damit die serbische für immer abzugeben.

Da die Zeit für eine Klage in Belgrad immer knapper wird, bin ich gerade ziemlich ratlos und weiss nicht was ich machen soll.

Es war schwer genug, alle Papiere für die Ausbürgerung aufzutreiben (meine Eltern stammen aus dem Kosovo und die Papier waren in etlichen Gemeinden in ganz Süd-Serbien verstreut und teilweise sogar verloren.) Es war eine Tortur alles aufzutreiben und ich will mir nicht eingestehen, dass das alles für die Katz war, nur weil mir diese Zurückstellung fehlt.
Steht nicht im Gesetz, dass eine Möglichkeit für die Einbürgerung gibt, wenn nur die Wehrpflicht als Grund der Ablehnung angegeben wird?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten und entschuldige mich für die lange Story.  :snooz:
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Ralf
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Antwort #1 - 16.09.2005 um 23:39:17
 
Zitat:
Hallo Leute!

Zuerstmal möchte ich loswerden, dass ich froh bin so ein tolles Forum gefunden zu haben, es war ein langer und mühsamer Weg durch die Welten des Internets.

Danke, aber der Weg ist einfach: Einfach bei :google nach Ausländerrecht suchen.


Zitat:
Mein Problem ist....
... in Marburg (Hessen) geboren.

Tja. In der Tat, ein gewaltiges Problem.  grin
Das Problem teilst du übrigens mit mir.  lachen


Zitat:
In der Zwischenzeit wurde ich diese Woche ins serb-mont. Konsulat nach Frankfurt gerufen, da mein Ausbürgerungsbescheid eingetroffen ist. Natürlich eine Ablehnung (da ich den Wehrdienst nicht abgeleistet habe). Diesen Bescheid habe ich vorgestern auf deutsch übersetzen lassen und wollte ihn gleich nach Darmstadt schicken.

Solltest du auf jeden Fall machen.

Zitat:
Auf dem Antrag steht, dass ich nur 30 (!!!) Tage Zeit habe, um dagegen zu klagen und zwar beim obersten Gericht in Belgrad. Ich war mir nicht sicher, ob eine Klage sinnvoll und hilfreich wäre

Hmmm... Für die neuere Zeit hab' ich da leider keine Infos mehr. Vor einigen Jahren wurde solchen Klagen bei Personen, die in D geboren sind oder als Kind eingereist sind, regelmäig stattgegeben. Allerdings spricht das Gericht dann keine Entlassung aus, sondern gibt die Sache zurück an die zuständige Behörde, und das dauert dann wieder.

Zitat:
und wollte erstmal persönlich mit meinem "Betreuer" in Darmstadt darüber sprechen. Meine telefonische Bitte mal persönlich vorbeizuschauen hat er ganz geschickt abgewimmelt und meinte nur, dass es meine Aufgabe war, mich zuvor über diese militärische Angelegenheit zu kümmern.

Stimmt, das ist generell dein Job. Aber die Behörde und damit dein Sachbearbeiter hat auch eine Beratungspflicht.

Zitat:
Er benötigt eine Zurückstellung des Wehrdienstes, erst dann könnte ich in Deutschland eingebürgert werden.


Hmmm.... im Zusammenhang mit Serbien ist mir Zurückstellung noch nicht begegnet.  öhm

Zitat:
Da ich erst 22 Jahre alt bin, kann ich diesen Bescheid jährlich bis zu meinem 27. Lebensjahr verlängern.

Dann scheint es das ja zu geben. Zuständig müsste dann das Konsulat sein.

Zitat:
Eine Freistellung aus der Wehrpflicht werde ich nie und nimmer bekommen!! Warum macht man es uns so schwer, einen deutschen Pass zu bekommen, obwohl man hier geboren ist?

Du und dein Sachbearbeiter sollten mal bei § 12 Abs. 3 StAG nachsehen.

Zitat:
Ich möchte nicht mal Mehrstaatler werden

Bei Anwendung von 12 (3) wäre das aber der Fall.

Zitat:
ich habe kein Problem damit die serbische für immer abzugeben.

Anscheinend ja doch. Zwinkernd

Zitat:
Da die Zeit für eine Klage in Belgrad immer knapper wird, bin ich gerade ziemlich ratlos und weiss nicht was ich machen soll.

Tja. Meines Wissens sind die Kosten für diese Klage - im Gegensatz zum Entlassungsantrag - recht gering. Sie sollte daher rechtzeitig eingelegt werden.

Zitat:
meine Eltern stammen aus dem Kosovo

In einigen Bundesländern gibt es aktuelle Erlasse, wonach Kosovaren ohne Entlassung eingebürgert werden.

Zitat:
Steht nicht im Gesetz, dass eine Möglichkeit für die Einbürgerung gibt, wenn nur die Wehrpflicht als Grund der Ablehnung angegeben wird?

Ja, der schon genannte § 12 (3) StAG.

Zitat:
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten und entschuldige mich für die lange Story.

Keine Ursache, die Antwort ist ja noch länger. Zwinkernd
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Dagi
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Antwort #2 - 17.09.2005 um 16:03:45
 
Hallo Ralf und vielen Dank für die Antwort!

Wie ich das jetzt deuten konnte, meinst du, ich solle auf jeden Fall erstmal eine Klage einreichen?
Ich finde es unglaublich, dass die Behörden mehrere Jahre für die Bearbeitung der Angelegenheit benötigen, aber mir werden dann nur 30 Tage für die Klage gewährt (jetzt noch knapp 3 Wochen).  Smiley

Meine Eltern sind ja keine Flüchtlingskosovaren und haben auch kein Haus mehr dort - Ende der 80er Jahre haben sie ein Haus in Zentralserbien gebaut und dort habe ich auch meinen Ausbürgerungsantrag abgegeben. Es war nur mühsam, da einige Papiere schwer aufzutreiben waren, aber das ist ja jetzt erledigt und Vergangenheit (zum Glück).

Habe ich das mit der Zurückstellung jetzt richtig verstanden? Das Schreiben, was ich vom Konsulat bekommen habe bzgl. Wehrdienst und das es mir bis zum 27. Lebensjahr immer verlängert wird aufgrund Arbeit etc....ist das die Zurückstellung? In diversen Internetartikeln steht da immer was von Studium aber ich arbeite ja nur und studiere nicht.
Falls das diese gewünschte Zurückstellung ist, dann habe ich ja alle Papiere auftreiben können und muss vielleicht gar nicht mehr klagen?  :richter

Ah ja und was mir noch einfällt: In diesen Gesetztestexten steht immer "es kann" so und so laufen. Kann ich mich auf § 12 Abs. 3 StAG beziehen bei meinem Ansprechpartner in Darmstadt? Und wie entscheiden diese Leute das, nach Lust und Laune?
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Antwort #3 - 17.09.2005 um 20:36:05
 
Zitat:
meinst du, ich solle auf jeden Fall erstmal eine Klage einreichen?

Ja.

Zitat:
Ich finde es unglaublich, dass die Behörden mehrere Jahre für die Bearbeitung der Angelegenheit benötigen, aber mir werden dann nur 30 Tage für die Klage gewährt (jetzt noch knapp 3 Wochen).  Smiley

Na ja, auch in Deutschland sind Rechtsmittelfristen nicht länger.

Zitat:
Meine Eltern sind ja keine Flüchtlingskosovaren und haben auch kein Haus mehr dort

Es genügt, Kosovare zu sein, damit der Erlass anwendbar ist.

Zitat:
Habe ich das mit der Zurückstellung jetzt richtig verstanden? Das Schreiben, was ich vom Konsulat bekommen habe bzgl. Wehrdienst und das es mir bis zum 27. Lebensjahr immer verlängert wird aufgrund Arbeit etc....ist das die Zurückstellung?

Es sieht so aus. Wenn die Einbürgerungsbehörde dies verlangt, reiche es mit Übersetzung ein.

Zitat:
Falls das diese gewünschte Zurückstellung ist, dann habe ich ja alle Papiere auftreiben können und muss vielleicht gar nicht mehr klagen?  :richter

Das eine schließt das andere ja nicht aus. Wenn du erst mal (unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbegürgert wirst, kann das Klageverfahren ja später immer noch zum Verlust der serbischen StA führen.

Zitat:
Ah ja und was mir noch einfällt: In diesen Gesetztestexten steht immer "es kann" so und so laufen. Kann ich mich auf § 12 Abs. 3 StAG beziehen bei meinem Ansprechpartner in Darmstadt?

Ja. "Kann" im Gesetzestext bedeutet: Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.

Zitat:
Und wie entscheiden diese Leute das, nach Lust und Laune?

Sicher nicht. Die Verwaltungsvorschriften geben weitgehend vor, wie das Ermessen auszuüben ist.
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Antwort #4 - 18.09.2005 um 18:09:13
 
Danke Ralf!  :paletti

Also nächste Woche ist bei mir erstmal übersetzen und klagen angesagt.  :sauer:
Wünscht mir Glück!

LG
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Antwort #5 - 18.09.2005 um 23:19:53
 
Zitat:
Wünscht mir Glück!


Ralf wünscht dir Glück!  :paletti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.09.2005 um 17:54:59
 
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« Zuletzt geändert: 26.09.2005 um 19:43:37 von Mick »  
 
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