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Familienzusammenführung 6 jähriger Junge (Gelesen: 980 mal)
ducky111
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Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung 6 jähriger Junge
13.09.2005 um 11:29:49
 
Hallo,

meine Frau und ich haben im August geheiratet und heute hat meine Frau(Russland) ihre Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten.
Nun wollen wir ihren 6 jährigen Sohn zu uns nach Deutschland holen und haben diesbezüglich heute in der ABH nachgefragt.

Die Dame in unserer ABH teilte uns mit das meine Frau das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn haben muss. Ich habe allerdings schon von Fällen gehört, wo es gereicht hat eine vom Gericht ausgestellte Erklärung des Vaters vorzulegen in der er erklärt, dass er damit einverstanden ist das das Kind für alle Zeit mit der Mutter in Deutschland lebt.
Das ist auch das Dokument, welches der Vater des Jungen bereit ist zu unterschreiben.
Er möchte nicht für alle Zeit auf das Sorgerecht für den Jungen verzichten und irgendwie kann ich das ja auch verstehen.....

Wer kann uns helfen??? BITTE :anbet

Soll unsere gemeinsame Zukunft und unser Glück nun daran scheitern, dass die ABH uns aufgrund der Tatsache, dass es keine 100%ìge überschreibung des Sorgerechts geben wird???? Traurig

Meine Frau und ich sind sehr verunsichert dadurch und hoffen, dass uns jemand helfen kann!!!

Grüsse aus Erfurt

Ducky
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.09.2005 um 11:59:35
 
Zitat:
Er möchte nicht für alle Zeit auf das Sorgerecht für den Jungen verzichten und irgendwie kann ich das ja auch verstehen.....


Hi ducky,

schon klar, aber die gesetzliche Regelung des
  sieht nunmal das alleinige Sorgerecht in diesem Falle vor.

Allenfalls käme noch eine Ermessensentscheidung nach Abs. 4 in Betracht ( "kann" ).

Sorry Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Joemi
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Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.09.2005 um 13:25:51
 
hi ducky,

aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das Sorgerecht auf jeden Fall geklärt sein muss.
Man benötigt zwar für die Botschaft eine notarielle Erklärung vom leiblichen Vater,  das ein minderjähriges Kind nach Deutschland einreisen darf, aber bei der Beantragung der Aufenthaltsberechtigung, verlangt die ABH ein entsprechendes Urteil.

Mein Stiefsohn kam damals ebenfalls mit so einer Erklärung (direkt bei der Fzf mit meiner Frau) nach Deutschland. Nachdem wir die Situation (Vater hat kein Interesse an dem Kind) geschildert hatten, machte uns die ABH die Auflage, das alleinige Sorgerecht durch ein deutsches Familiengericht klären zu lassen.
Zu unserem großen Glück, konnte meine Schwiegermutter den Vater dazu bewegen bei einem russischen Notar eine weitere Erklärung abzugeben, das er sein hälftiges Sorgerecht an meine Frau abtritt.
Durch diese Erklärung gab es keine großen Probleme mehr für das Familiengericht.
Zusätzlich mussten wir zum Jugendamt (Auflage vom Gericht). Dort machte sich der Sachbearbeiter einen Eindruck von uns. Das Jugendamt sprach dann eine Empfehlung für uns als Familie aus.
Alles in allem hat die ganze Sache 6 Monate gedauert, bis das Urteil (ohne Verfahren) dann kam. Damit war die ABH zufrieden.

Wir hatten uns einen guten Anwalt (in Düsseldorf) für Ausländerrecht genommen, der für uns den Schriftverkehr zur ABH und den Antrag ans Familiengericht erledigt hat. Kosten für Übersetzungen, Anwalt und Gerichtsgebühren: ca. 1.200,00 €

MfG
Jö-Mi
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