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Unterhalts*verpflichtung* gegenüber ihren Kindern? (Gelesen: 1.048 mal)
henrik2000
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Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhalts*verpflichtung* gegenüber ihren Kindern?
12.09.2005 um 14:35:04
 
Hallo,

demnächst heirate ich hier in Deutschland meine kambodschanische Freundin.:-D Sie hat zwei Kinder, 11 und 14 Jahre alt. Diese Kinder bleiben in Kambodscha bei der Familie, meine Zukünftige wird nach Deutschland ziehen. In Deutschland wird sie vermutlich zumindest für eine Weile keine Arbeit haben.

Ich habe versprochen, ab der Ehe monatlich eine bestimmte Summe Unterhalt für diese Kinder zu zahlen. Ich möchte auch betonen, dass wir derzeit alle bestens miteinander auskommen.:happy:

Was mich dennoch interessiert: Entsteht durch die Ehe irgendeine *Verpflichtung* von mir gegenüber den Kindern meiner Zukünftigen? Können die Kinder etwas beanspruchen, von Unterhalt bis ErbeFragezeichen

Hatte schon Gespräche mit einigen Fachleuten, die das alle verneinen. Sie meinten, ich könne in keiner Weise von den Kindern belangt werden. Allerdings könnte theoretisch die Mutter belangt werden. Kann die dann mich zu Zahlungen heranziehen?

Danke!
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.09.2005 um 14:46:55
 
Zitat:
Hatte schon Gespräche mit einigen Fachleuten, die das alle verneinen.


Hallo Henrik,

die haben alle Recht. Solange Du mit den Kindern nicht verwandt bist, z.B. durch Adoption oder ähnliches entsteht keine Pflicht, auch kein Recht wie Erbe etc.

Zitat:
Kann die dann mich zu Zahlungen heranziehen? 


Indirekt schon, weil durch ihren Unterhaltsanspruch gegenüber Dir verfügt sie ja theoretisch über Einkommen. Allerdings schmälert dann die Unterhaltspflicht gegenüber den Kids ihr verfügbares Einkommen.  Es erhöht jedoch nicht ihren Unterhaltsanspruch gegenüber Dir.

Zitat:
Ich habe versprochen, ab der Ehe monatlich eine bestimmte Summe Unterhalt für diese Kinder zu zahlen.


Das ehrt Dich, aber es besteht keine rechtliche Verpflichtung, solange sie nicht mit Dir verwandt sind. Derzeit werden sie (so komisch das klingt) mit Dir nur verschwägert.

Verwandtschaft würde nur durch die Adoption entstehen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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henrik2000
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Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.09.2005 um 14:50:26
 
Ronny - Danke!
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