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Abnahme von Niederlassungserlaubis (Gelesen: 4.115 mal)
SoralucE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.09.2005 um 02:49:46
 
Hallo Leute,

als erstes wollte ich mein Problemfall erläutern: Bin seit 1996 in Deutschland, eingereist bin ich als Flüchtling aus Bosnien, habe ab der 6. Klasse die Hauptschule in Siegen besucht, danach eine Lehre Ende Februar 2000 erfolgreich absolviert, musste danach ausreisen weil ich kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis hatte. Nach 5 Monaten hat mich mein Chef zurückgeholt, und dann habe ich seit August 2000 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen (auch die Arbeitserlaubnis), die erst auf ein Jahr erteilt wurde, dann auf zwei und dann wieder auf zwei, jetzt im August 2005, nach 5 Jahren, habe ich die Niederlassungserlaubnis (unbefristet) bekommen. In der gazen Zeit habe ich gearbeitet, keinen Cent Arbeitslosengeld bezogen!!!

Den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis habe ich vollständig beim Ausländeramt abgegeben, was zu Folge hatte, dass ich die Niederlassungserlaubnis bekam. Was nun folgte, irritierte mich ein bißchen, etwa nach einer Woche bekam ich die Kündigung in meinem Betrieb, obwohl die Firma in dem Antrag des Arbeitgebers für die Ausländerbehörde ausgefüllt hat, dass keine Kündigung vorgesehen ist. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen, wo sie mich auffordern, mich bei ihnen zu melden, und meinen Pass mitbringen soll! Ich bin nicht vorbestraft. Jetzt ist mir durch den Kopf gegangen, dass sie mir vielleicht die Niederlassungserlaubnis wegnehmen wollen, weil der Betrieb (wie oben geschrieben) nicht eine Kündigung vorgemerkt hatte, aber eine, kurz nach meinem Visaerhalt folgte! Haben die das Recht dazu und was sind meine Rechte?

Ich muss noch erwähnen, dass sich meine Firma seit Oktober 2004 bis Juli 2005 in Insolvenz befand, und dann von Gesellschaftern übernommen wurde, die die Firma auch logisch umbenannt haben! Kann das auch ein Grund sein? Hierbei muss ich noch hinzufügen das ich eine Schwester habe die ich bei ihrem Studium finanziell unterstütze, kann es auch sein, dass die etwa deshalb mich sprechen wollen? In dem Schreiben steht als Betreff: AUSLÄNDERANGELEGENHEIT!

Ich habe jetzt hoffentlich detailiert genug meine Lage veröffentlicht, so dass Sie vielleicht dementsprechend auch Ihre Antwort gezielter geben können, nach meinen Recherchen muss ich schon mindestens als Krimineller tätig gewesen sein, damit ich die Niederlassungserlaubnis verliere.

Ich danke euch im Voraus, für weitere Details und Nachfragen stehe ich bereit. Wollte erst abwarten bis mir einer hier antwortet, bevor ich weitere Schritte unternehme

Mit freundlichem Gruss
KEMAL
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D.K.
 
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 12.09.2005 um 08:29:12
 
Kann sein, daß die ABH es etwas merkwürdig findet, daß bei einem Aufenthalt, der ursprünglich auf Erwerbstätigkeit begründet war, ausgerechnet eine Woche nach Erteilung der NE die Stelle gekündigt wird. Vor allem, wenn der Arbeitgeber für die NE ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis bescheinigt hat.
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SoralucE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.09.2005 um 08:37:14
 
Hi,

ja, aber das ist doch Sache der Firma oder nicht? Das ist doch ein Formular was der Betrieb auszufüllen hatte, da habe ich doch kein Einfluss.

Besteht jetzt die Gefahr einer Abnahme der Niederlassungserlaubnis oder nicht?
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D.K.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 12.09.2005 um 11:56:26
 
Zitat:
Hi,

ja, aber das ist doch Sache der Firma oder nicht? Das ist doch ein Formular was der Betrieb auszufüllen hatte, da habe ich doch kein Einfluss. 


Stimmt nur zum Teil. Wenn Du zu dem Zeitpunkt als Du das Formular bei der ABH eingereicht hast  bereits über die bevorstehende Kündigung informiert warst oder vielleicht sogar schon gekündigt warst, hättest Du die ABH darüber in Kenntnis setzten müssen bzw. das Formular nicht mehr als Nachweis über die Sicherstellung des LU einreichen dürfen. In dem Fall könnte die NE zurückgenommen werden.
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SoralucE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.09.2005 um 22:47:13
 
Hallo,

es trifft keine Aussage zu. Habe entweder gewusst das ich gekündigt werde, und die Kündigung ist (nachweislich) nach dem Erhalt der Visa erfolgt! Die Probleme mit dem Chef begannen etwa eine Woche bevor ich meinen Antrag abgeben wollte, also in der Zeit hat er die Kündigung nicht geplant, nach meinem Wissensstand.

Es stellt sich jetzt die Frage ob der Beamte in der Ausländerbehörde mir durch diesen Vorwurf, natürlich ohne Beweise, die NE zurücknehmen kann. Oder besser gefragt, mit welchen Sanktionen könnte ich rechnen, wenn er meinen Aussagen keinen Glauben schenkt?

Was wären meine Rechte, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin???? Was kan ich ausserdem zu meiner Verteidigung sagen, kann ich erwarten das er mir ohne zu Fragen die NE im Pass ungültig stempelt, weil ich Angst habe überhaupt meinen Pass ihm zu geben.

Wie soll ich mich verhalten, und worauf soll ich mich beziehen, da ich ja in der Zeit mit einigen Firmen schon Verhandlungen führe über Weiterbeschäftigung, und es ganz schnell zu einer Unterschrift kommt?

Bitte um etwas positives und optimistisches  Augenrollen wenn es das in meiner Situation gibt...
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D.K.
 
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SoralucE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.09.2005 um 01:03:55
 
Gruss an alle,

meine Angelegenheit hat sich erledigt, und hiermit möchte ich mich bei: BRICKBAT und bei MICK bedanken, die mich einmal über dieses Forum und andererseits über den CHAT Kanal "betreut" haben, was wirklich weiterzuempfehlen ist.  tippse

hip-hip DANKE - hip-hip DANKE - hip-hip DANKE  disco

Bis Aufwiederschreiben

Euer Client / Mandant  :roll

Kemo
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.09.2005 um 10:29:24
 
wäre aber mal interessant was sie wollten.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 13.09.2005 um 11:23:15
 
...und wie sich die Sache zwischen 22:47:13 Uhr und 00:03:55 Uhr geklärt hat  öhm
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 13.09.2005 um 13:24:42
 
Zitat:
...und wie sich die Sache zwischen 22:47:13 Uhr und 00:03:55 Uhr geklärt hat  öhm

Hi,
tja, Du weißt doch: Der Tag hat 24 Stunden und wenn das nicht
reicht, nehmen wir die Nacht dazu...

Aber im Ernst:
Sie ist nicht geklärt, da immer noch nicht bekannt ist, was die ABH
möchte.
Aber sie ist insofern geklärt, dass ich keine "Gefahr" für die NE sehe,
da dem Poster nicht bekannt war, dass er gekündigt wird und da
er heute oder morgen bereits für einen neuen Job unterschreibt.

Es kommt sicher noch Rückmeldung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.10.2005 um 17:45:51
 
Mick, ist die Rueckmeldung schon eingegangen ?

Warum meldet sich euren Mandant nicht?

SoralucE bitte melde dich !!!
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Gruesse
 
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