SoralucE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Hallo Leute,
als erstes wollte ich mein Problemfall erläutern: Bin seit 1996 in Deutschland, eingereist bin ich als Flüchtling aus Bosnien, habe ab der 6. Klasse die Hauptschule in Siegen besucht, danach eine Lehre Ende Februar 2000 erfolgreich absolviert, musste danach ausreisen weil ich kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis hatte. Nach 5 Monaten hat mich mein Chef zurückgeholt, und dann habe ich seit August 2000 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen (auch die Arbeitserlaubnis), die erst auf ein Jahr erteilt wurde, dann auf zwei und dann wieder auf zwei, jetzt im August 2005, nach 5 Jahren, habe ich die Niederlassungserlaubnis (unbefristet) bekommen. In der gazen Zeit habe ich gearbeitet, keinen Cent Arbeitslosengeld bezogen!!!
Den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis habe ich vollständig beim Ausländeramt abgegeben, was zu Folge hatte, dass ich die Niederlassungserlaubnis bekam. Was nun folgte, irritierte mich ein bißchen, etwa nach einer Woche bekam ich die Kündigung in meinem Betrieb, obwohl die Firma in dem Antrag des Arbeitgebers für die Ausländerbehörde ausgefüllt hat, dass keine Kündigung vorgesehen ist. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen, wo sie mich auffordern, mich bei ihnen zu melden, und meinen Pass mitbringen soll! Ich bin nicht vorbestraft. Jetzt ist mir durch den Kopf gegangen, dass sie mir vielleicht die Niederlassungserlaubnis wegnehmen wollen, weil der Betrieb (wie oben geschrieben) nicht eine Kündigung vorgemerkt hatte, aber eine, kurz nach meinem Visaerhalt folgte! Haben die das Recht dazu und was sind meine Rechte?
Ich muss noch erwähnen, dass sich meine Firma seit Oktober 2004 bis Juli 2005 in Insolvenz befand, und dann von Gesellschaftern übernommen wurde, die die Firma auch logisch umbenannt haben! Kann das auch ein Grund sein? Hierbei muss ich noch hinzufügen das ich eine Schwester habe die ich bei ihrem Studium finanziell unterstütze, kann es auch sein, dass die etwa deshalb mich sprechen wollen? In dem Schreiben steht als Betreff: AUSLÄNDERANGELEGENHEIT!
Ich habe jetzt hoffentlich detailiert genug meine Lage veröffentlicht, so dass Sie vielleicht dementsprechend auch Ihre Antwort gezielter geben können, nach meinen Recherchen muss ich schon mindestens als Krimineller tätig gewesen sein, damit ich die Niederlassungserlaubnis verliere.
Ich danke euch im Voraus, für weitere Details und Nachfragen stehe ich bereit. Wollte erst abwarten bis mir einer hier antwortet, bevor ich weitere Schritte unternehme
Mit freundlichem Gruss KEMAL
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