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Verlägerung der Aufenthaltserlaubnis !! (Gelesen: 1.145 mal)
eddy56
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlägerung der Aufenthaltserlaubnis !!
09.09.2005 um 12:29:10
 
Hallo zusammen,

ich (serbischer Staatsbürger) bin seit Juli 2001 mit eine Bosnierin(Berechtigung) verheiratet. Zu diesem Zeitpunk habe ich einen Duldung gehabt und erst nach einem Jahr bekam ich Aufenthaltserlaubnis, nachdem verdacht auch Scheinehe war  explo
Danach bekam ich auf 2 Jahren und jetzt muss ich wieder zur Verlängerung.

Meine frage ist, kann ich eine unbefristete Aufenthalterlaubnis erhalten???
Lebensunterhalt ist gesichert, wir arbeiten beide und sind Festangestellte!

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar!


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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlägerung der Aufenthaltserlaubnis !!
Antwort #1 - 09.09.2005 um 12:34:55
 
Zitat:
kann ich eine unbefristete Aufenthalterlaubnis erhalten


Hi eddy,

Nein! Weil es diese nicht mehr gibt !

Die heißt jetzt Niederlassungserlaubnis und ist geregelt im § 9 AufenthG, die Voraussetzungen für die Erteilung kannst Du 
hier
nachlesen.
M.E. hast Du noch nicht die erforderlichen Zeiten des Besitzes einer AE erfüllt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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