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Zu lange in der Heimat aufgehalten? (Gelesen: 2.089 mal)
wiebke1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zu lange in der Heimat aufgehalten?
09.09.2005 um 10:44:32
 
Hallo,
ich bin neu hier weil ich Hilfe suche bei einem Problem und vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Folgender Sachverhalt:
Im Mai diesen Jahres lernte ich einen Mann kennen in der Dom. Republik.
Dieser lebte bis Januar 2005 für 7 Jahre in Deutschland, ist hier auch verheiratet. Wir gehen davon aus dass er es noch ist, zumindest hat er keine Nachricht über eine Scheidung.
Im Oktober letzten Jahres wurde eine Umschulung erfolgreich abgeschlossen, danach fand sich kurzfristig keine Arbeit. Die Ehe war zu diesem Zeitpunkt schon gescheitert, man lebte getrennt.
Im Januar 2005 reiste mein Freund offiziell in den Urlaub in seine Heimat, hatte auch ein Rückflugticket und vor, wieder nach Deutschland zu kommen.
In seiner Heimat erhielt er ein sehr interessantes Jobangebot und da er in Deutschland arbeitslos und allein war entschied er sich, in seiner Heimat zu bleiben. Er hat sich aber bei der Sozialversicherung in D abgemeldet und beim Arbeitsamt. Ich muß leider sagen dass er sich offensichtlich nicht genügend mit den Folgen seiner langen Abwesenheit beschäftigt hat, er wollte ja da in der Dom. Republik bleiben. Außerdem war sein Vater schwer krank, er ist letzten Monat verstorben. Er wußte nicht dass er seine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung verliert, wenn er so lange weg bleibt.
Sein Pass mit der eingeklebten Aufenthaltsgenehmigung ist am 3.3.2005 abgelaufen. Er hat jetzt einen neuen beantragt, der in den nächsten Tagen fertig wird. Er war in der Zwischenzeit nicht hier und ich muß leider auch sagen dass wir uns zu sicher gefühlt haben und keinen Handlungsbedarf gesehen haben. Erst jetzt wo er herkommen will ist uns klar geworden, dass er seinen Status verloren hat. Da er in der Zwischenzeit keinen gültigen Pass hatte kann man auch nicht behaupten, hier gewesen zu sein.
Nun haben wir uns kennen und lieben gelernt und alles sieht anders aus. Dazu kommt noch, dass Freunde von uns ein Reisebüro Schwerpunkt Karibik in Berlin eröffnen und er als "Fachmann" und ausgebildeter Reiseverkehrskaufmann dort arbeiten soll. Es wäre also alles perfekt, wenn er nicht so lange weg gewesen wäre. Einfach einreisen trauen wir uns nicht, wenn er mit zwei Pässen einreist und der alte schon so lange abgelaufen ist, gibt das sicher gleich bei der Einreise Probleme.
Was kann man in dem Fall tun, wenn überhaupt, um vielleicht seine wie es jetzt heißt Niederlassungserlaubnis zu retten? Hat es Sinn zur Deutschen Botschaft zu gehen und den Fall vorzutragen? Wir wollen auch keine schlafenden Hunde wecken.

Danke für Eure Hilfe
Acora
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.09.2005 um 12:24:01
 
Hallo Acora,

so wie es aussieht ist die NE nach dem § 51 Abs. 1 Ziffer 7 AufenthG erloschen. Selbst wenn seine Ehefraus deutsche Staatsangehörige wäre, käme eine Ausnahme nach § 51 Abs. 2 AufenthG nicht in Betracht, da die eheliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Ausreise nicht mehr bestand.

Ein neuer Aufenthaltstitel aufgrund der gescheiterten Ehe kommt auch nicht mehr in Betracht; allenfalls einer zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Aber da würde ich die Hoffnungen nicht unbedingt wecken wollen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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wiebke1000
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.09.2005 um 12:40:01
 
du meinst wirklich dass jemand der 7 jahre hier gelebt und gearbeitet sowie steuern gezahlt hat - dass das alles pfutsch ist?die ehefrau ist deutsche und auch wenn die trennung nicht offiziell war kann man sie wohl kaum bitten ihn bei der wiedereinreise zu unterstützen, wenn er inzwischen mit einer anderen Frau zusammen ist.
ich hatte in der deutschen botschaft angerufen gestern und dort sagte man mir, dass man einen antrag stellen kann auf ausnahme und wiedererlangung der niederlassungserlaubnis. hat jemand so etwas schon mal gehört?
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 09.09.2005 um 14:51:44
 
Zitat:
du meinst wirklich dass jemand der 7 jahre hier gelebt und gearbeitet sowie steuern gezahlt hat - dass das alles pfutsch ist?die ehefrau ist deutsche und auch wenn die trennung nicht offiziell war kann man sie wohl kaum bitten ihn bei der wiedereinreise zu unterstützen, wenn er inzwischen mit einer anderen Frau zusammen ist.
ich hatte in der deutschen botschaft angerufen gestern und dort sagte man mir, dass man einen antrag stellen kann auf ausnahme und wiedererlangung der niederlassungserlaubnis. hat jemand so etwas schon mal gehört?


Davon habe ich zumindest noch nie etwas gehört. Wenn die NE erloschen ist gibt es keine Möglichkeit, sie zurückzuerlangen. In dem Fall kommt noch erschwerend hinzu, daß die Absicht im Heimatland eine Arbeit aufzunehmen und dort zu bleiben beim besten Willen nicht als ein vorübergehender Zweck gedeutet werden kann. Aber selbst wenn er zunächst nur in Urlaub gefahren wäre und sich dann aufgrund der Krankheit des Vaters ein längerer Aufenthalt entwickelt hat, hätte er mit der ABH vor Ablauf von 6 Monaten eine längere Frist vereinbaren müssen. Jetzt ist es dazu leider zu spät.
Ein Antrag zum Zweck der Arbeitsaufnahme wäre eine Möglichkeit, aber eine gute Chance sehe ich selbst dafür nicht. Sorry
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