wiebke1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo, ich bin neu hier weil ich Hilfe suche bei einem Problem und vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Folgender Sachverhalt: Im Mai diesen Jahres lernte ich einen Mann kennen in der Dom. Republik. Dieser lebte bis Januar 2005 für 7 Jahre in Deutschland, ist hier auch verheiratet. Wir gehen davon aus dass er es noch ist, zumindest hat er keine Nachricht über eine Scheidung. Im Oktober letzten Jahres wurde eine Umschulung erfolgreich abgeschlossen, danach fand sich kurzfristig keine Arbeit. Die Ehe war zu diesem Zeitpunkt schon gescheitert, man lebte getrennt. Im Januar 2005 reiste mein Freund offiziell in den Urlaub in seine Heimat, hatte auch ein Rückflugticket und vor, wieder nach Deutschland zu kommen. In seiner Heimat erhielt er ein sehr interessantes Jobangebot und da er in Deutschland arbeitslos und allein war entschied er sich, in seiner Heimat zu bleiben. Er hat sich aber bei der Sozialversicherung in D abgemeldet und beim Arbeitsamt. Ich muß leider sagen dass er sich offensichtlich nicht genügend mit den Folgen seiner langen Abwesenheit beschäftigt hat, er wollte ja da in der Dom. Republik bleiben. Außerdem war sein Vater schwer krank, er ist letzten Monat verstorben. Er wußte nicht dass er seine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung verliert, wenn er so lange weg bleibt. Sein Pass mit der eingeklebten Aufenthaltsgenehmigung ist am 3.3.2005 abgelaufen. Er hat jetzt einen neuen beantragt, der in den nächsten Tagen fertig wird. Er war in der Zwischenzeit nicht hier und ich muß leider auch sagen dass wir uns zu sicher gefühlt haben und keinen Handlungsbedarf gesehen haben. Erst jetzt wo er herkommen will ist uns klar geworden, dass er seinen Status verloren hat. Da er in der Zwischenzeit keinen gültigen Pass hatte kann man auch nicht behaupten, hier gewesen zu sein. Nun haben wir uns kennen und lieben gelernt und alles sieht anders aus. Dazu kommt noch, dass Freunde von uns ein Reisebüro Schwerpunkt Karibik in Berlin eröffnen und er als "Fachmann" und ausgebildeter Reiseverkehrskaufmann dort arbeiten soll. Es wäre also alles perfekt, wenn er nicht so lange weg gewesen wäre. Einfach einreisen trauen wir uns nicht, wenn er mit zwei Pässen einreist und der alte schon so lange abgelaufen ist, gibt das sicher gleich bei der Einreise Probleme. Was kann man in dem Fall tun, wenn überhaupt, um vielleicht seine wie es jetzt heißt Niederlassungserlaubnis zu retten? Hat es Sinn zur Deutschen Botschaft zu gehen und den Fall vorzutragen? Wir wollen auch keine schlafenden Hunde wecken.
Danke für Eure Hilfe Acora
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