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NIEDERLASSUNGSERL. und ARBEITEN (Gelesen: 1.009 mal)
Mone24
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.09.2005 um 22:51:23
 
Hallo alle zusammen,

ich bin langsam am verzweifeln. Ich und mein Mann haben vor paar Wochen geheiratet und haben heute für mich Aufenthaltserlaubnis beatragt. Er hat eine NE und deswegen waren wir uns sicher, dass ich genauso wie er sofort arbeiten darf.
Nun heute meinte die Beamtin, dass ich auf jeden Fall 2J warten muss und dass das bei allen Ausländern so wäre. Sorry, aber dann verstehe ich nicht , was dieser §29 Abs. 5 bedeuten soll??? Welche Ausländer sind denn da gemeint???
Mein Mann hatte vorher Aufenthaltsberechtigung, den höchsten Status, den ein Ausländer haben konnte, und er soll nicht zu dieser Gruppe gehören???
Bitte um Hilfe, denn ich bin wirklich am Ende.
Wie soll ich weiter vorgehen ?


Danke
Mone
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brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 09.09.2005 um 08:19:04
 
Die Auskunft ist falsch. Die im Rahmen der Familienzusammenführung erteilte AE berechtigt zur Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer zu dem der Nachzug erfolgt, zur Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Da Dein Mann uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit berechtigt ist, trifft dies auch auf Dich zu.
Die 2 Jahre treffen auf Fälle zu, in denen der Stammberechtigte nur eingeschränkt tätig sein darf.
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Mone24
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.09.2005 um 08:38:52
 
Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich war mir auch 100% sicher, dass ich auch arbeiten darf. Naja, so leicht lasse ich mich nicht abwimmeln!
Ich habe jetzt schriflichen Antrag geschrieben und warte dann auf die schriftliche Antwort von der AB. Wenn sie mich ablehnen, bin ich wirklich gespannt auf die Begründung. Dann gehe ich auch zum Anwalt, wenn es sein muss.

Vielen Dank nochmal!

Mone
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