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Pass abgelaufen (Gelesen: 2.941 mal)
janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.09.2005 um 07:02:24
 
Liebe Experten,

folgender Fall:

In Deutschland, seit Kindheit, lebende Ende 30 lebende Türkin mit Arbeitserlaubnis und unbefr. AE vergisst einen neuen Pass zu beantragen da ihr alter türkischer Pass abgelaufen ist.

Neuer Pass ist jetzt da, unbefr. AE klebt aber noch im abgelaufenen Pass.

Ist die AE noch gültig? Wieviel Kulanzzeit hat jemand um die AE in den neuen Pass umtragen zulassen? Was ist mit der Arbeitserlaubnis?

Wäre toll wenn ihr Antworten habt.

LG,
Janine
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LG janine
 
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.09.2005 um 16:20:34
 
Auf jeden Fall würde ich schnellstens mit den Pässen und einem aktuellen Foto zur ABH gehen. Je länger sie wartet um so schlimmer wirds.

bei Vorsatz = Freiheitsstrafe bei zu einem Jahr oder Geldstrafe

da sie es aber vergessen hat und sich schon einen neuen Pass besorgt hat:

Fahrlässigkeit = Geldbuße bis zu 3000 EUR

aber:
Wurde sie schon von der ABH angeschrieben?
Wann lief der alte Pass ab?
Wann hat sie den neuen Pass beantragt?

Gruß Holly

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janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.09.2005 um 16:37:23
 
Vielen Dank für Deine Antwort.

Wurde sie schon von der ABH angeschrieben?  Nein. Ab wann fällt denen das denn auf wenn jemand schon so lange in D ist?
Wann lief der alte Pass ab?  31.08.05
Wann hat sie den neuen Pass beantragt? den hat sie gleich bei der Türkischen Botschaft bekommen.

Aber was ist mit der unbefr. AE im alten Pass? Ist die noch gültig? Und wenn, wie schnell muss diese AE umgeklebt werden?


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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.09.2005 um 17:28:35
 
Zitat:
Wann lief der alte Pass ab?  31.08.05


Das ist ja gerade mal eine Woche! Ich hatte jetzt an Monate oder Jahre gedacht.

Zitat:
Aber was ist mit der unbefr. AE im alten Pass? Ist die noch gültig? Und wenn, wie schnell muss diese AE umgeklebt werden?


Automatisch erlischt die AE bei Passablauf nicht. Gem § 52 AufenthG kann sie widerrufen werden, wenn der Ausländer keinen gültigen Pass mehr besitzt.

Aber sie hat ja einen.

Wie gesagt, unverzüglich zur ABH und ich Wette die sagen garnichts.

Gruß Holly
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janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.09.2005 um 10:07:01
 
Die Dame ist bei einer Bekannten beschäftigt. Nun wissen wir seit heute, dass der alte Pass schon seit Mai abgelaufen war. Meine Bekannte hat ihre Angestellte zwar darauf aufmerksam gemacht, dass sie zur ABH müsse, bekam aber als Antwort nur "weiß ich". Nun hat meine Bekannte schon einwenig Angst, dass sie dadurch einen Schwarzarbeiter beschäftigt falls die Arbeitsgenehmigung nicht mehr 100% ok ist.
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LG janine
 
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