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Total kompliziert (Gelesen: 6.536 mal)
ratlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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07.09.2005 um 10:13:14
 
Hallo alle zusammen!

Ich bin grad richtig sauer und muss das irgendwie loswerden.

Mein Freund und ich sind vor knapp 5 monaten Eltern geworden.
Alle Papiere (Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung) liegt alles bei der Ausländerbehörde vor.

Jetzt kam von dem "sehr netten" Bearbeiter eine Aufforderung zu einem DNA-Test.
Der Herr hat nie unseren Sohn gesehen das er mir doch irgendwie indirekt einer Lüge bezichtigen kann.

Meine Frage jetzt:

- Wer muss diesen Test bezahlen? (wir haben keibnerlei zweifel, denn der kleine sieht aus wie der Papa im Miniformat)
- Kann man irgendwelche rechtlichen Schritte unternehmen, da er ja doch irgendwie mich bezichtigt einen falschen Vater anzugeben?  :richter
- Muss ich mir das gefallen lassen?

Ich finde das irgendwie reine Schikane.  explo

Was kann ich jetzt machen und wie gehts weiter?

LG ratlos
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Niemand hat mich gefragt ob ich leben will, also hat mir auch niemand vorzuschreiben wie ich zu leben habe!
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 07.09.2005 um 10:50:15
 
Hallo ratlos,

warum wurde der Test gefordert?

Grundsätzlich ist diese Forderung bei Zweifeln an der Vaterschaft rechtlich zulässig (siehe  
VG Frankfurt 1 E 758/04/3
mit ausführlicher Begründung ).


Ohne Wertung:

Genau wie Scheinehen , gibt es auch Scheinvaterschaften  Zwinkernd

Die Neuwahlen sind einer Gesetzesinitiative der Bundesländer "dazwischen" gekommen, die eine Regelung des Phänomens "Scheinvaterschaft" auf gesetzlichem Weg zum Ziel hatte, evtl. kommt ja nach der Bundestagswahl noch was raus.

Grüße
Ronny Zwinkernd


Mick Änderung:
Link gelöscht, Urteil ist in diesem Thread hinterlegt
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« Zuletzt geändert: 06.07.2006 um 14:42:05 von Mick »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.09.2005 um 11:13:50
 
Hallo,

ich würde den Vaterschaftstest ohne weiteres großes Hin-und-Her durchführen lassen.
Du könntest ja evtl. an die ABH schreiben, sie mögen Dir bitte mitteilen, wo (also in welchem Labor / Institut) dieser Test durchzuführen sei und sie bitten, dem entsprechenden Labor einen schriftlichen Auftrag mit der Kostenübernahmebestätigung zu senden. Dann hast Du die Kostenfrage auch gleich geklärt.

Ansonsten würde ich, dem Labor die Aufforderung der ABH zum Test vorlegen und sagen, dass die Rechnungsstellung an die ABH erfolgen soll.

Ist zwar ziemlich frech, und dann fallen die Kosten letztendlich dem Steuerzahler zur Last (was ich auch nicht so berauschend finde ...) Man müsste einführen, dass die Leute, wo sich der Test als korrekt herausstellt nichts bezahlen müssen, und die wo der Test eindeutig zeigt, dass sie gelogen haben, bezahlen müssen ...  Zwinkernd

Andererseits ist natürlich auch die Frage, willst Du es wirklich wegen der Kosten für den Test (ich weiß nicht wie hoch sie sind, aber so extrem dürfte es nicht sein), auf einen Streit und Stress mit der ABH ankommen lassen? Ist es Dir den ganzen Aufwand wert?

Ich kann verstehen, dass Du es als Schikane auffasst, aber wie Ronny schon schrieb, gibt es das "Phänomen Scheinvaterschaften" leider schon zu oft, so dass es wirklich angesagt ist, Ermittlungen anzustellen. Es kommt halt immer darauf an, wie ermittelt wird, ob die Beamten sachlich bleiben und möglichst vorurteilsfrei.

Eine Unterstellung / Verleumdung / Beleidigung / üble Nachrede des Beamten sehe ich, allein an der Tatsache, dass er diesen Test anfordert, nicht. Er befolgt mit dieser Anforderung nur Vorschriften. Eine Unterstellung / Beleidigung etc. wäre für mich gegeben, wenn er Dir direkt ins Gesicht sagt: "Sie haben gelogen, jemand anderes ist der Vater" oder "ich glaube Ihnen nicht, dass dies der Vater ist".

Von daher kann ich Dir nur raten:
- bleibe ruhig
- sei sachlich (Du weißt ja, dass Du die Wahrheit sagst und hast Dir nichts vorzuwerfen)
- erfülle die Forderung nach dem Test, auch wenn sie Dir unsinnig erscheint, denn dann hast Du schwarz auf weiß den Beweis, dass Du die Wahrheit gesagt hast und keine ABH und kein Beamter kann Dir diese Wahrheit jemals wieder streitig machen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.09.2005 um 13:24:28
 
Hallo Janna,

wäre mir neu, daß auch nur ein Cent von irgendjemandem übernommen werden würde.
Für die 480 Euro unseres DNA-Testes mußte ich allein aufkommen.
Hinzu kommt, daß Dir das zu beauftragende Labor regelrecht vorgeschrieben wird.

Deine ergebnisabhängige Kostenübernahme erscheint mir recht symphatisch.
Von "sowas" bin ich ja echt Fan ,-)
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ronny
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Antwort #4 - 07.09.2005 um 14:18:49
 
Zitat:
wäre mir neu, daß auch nur ein Cent von irgendjemandem übernommen werden würde.


Mir auch  Zwinkernd

Zitat:
Deine ergebnisabhängige Kostenübernahme erscheint mir recht symphatisch.


Dto. Zwinkernd

Eine Kostenübernahme ist m.W. nirgends "reinzupacken". 

Warum auch,  wenn der Test verweigert wird, werden eben die Zweifel ned ausgeräumt. Rechtsfolge ist doch bereits klar, oder Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.09.2005 um 14:36:45
 
Hallo nochmal!

Ich habe nicht gesagt das ich was gegen dieses Test habe...wieso auch...ich weiß das er der Vater ist ( ist auch nicht zu übersehen)
Nur sehe ich irgendwo nicht ein diese doch ziemlich hohen Kosten zu tragen, wenn das von denen gefordert wird.
Ich kann nicht so einfach mal nebenbei 480 Euro, oder was das eben als Beispiel da waren, bezahlen.
Und da er auch nicht arbeiten darf...woher sollen wir das Geld nehmen?

Ich weiß auch das es solche Schein-Vaterschaften gibt...aber wenn er sich den kleinen einmal angeguckt hätte, hätte er keine Zweifel gehabt.
Glaubt es mir...ist wirklich so.

Er behandelt nicht nur die Ausländer wie den letzten Dreck, auch mir gegenüber war er sehr unfreundlich.
Wenn er was zu sagen oder mitzuteilen hat kanne r das auch in einem vernünftigen Ton machen.

Warum der Test gefordert wird...ich schätze mal weil er alles mögliche versucht um ihn abschieben zu können( obwohl er sich nie hat was zu schulde kommen lassen....er hat dem Staat nie durch Sozialhilfe oder so auf der Tasche gelegen oder so, denn er hat bis er nicht mehr arbeiten durfte gearbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst bestritten)
Dennoch sagte der Bearbeiter mir persönlich ins Gesicht das er eigentlich will das er zurück geht!

Gibt es auch mal vernünftige Bearbeiter oder hört man immer nur solche Horrorgeschichten von solchen Bearbeitern???

LG
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Antwort #6 - 07.09.2005 um 14:38:46
 
Zitat:
Rechtsfolge ist doch bereits klar, oder 


was meinst du damit???
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ronny
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Antwort #7 - 07.09.2005 um 15:07:38
 
Zitat:
was meinst du damit


Hallo,

hast Du das verlinkte Urteil gelesen.?

Kurze Zusammenfassung:

die Forderung ein DNA-Gutachten vorlegen zu lassen ist zulässig, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Vaterschaftsanerkennung bestehen. Nur dann.

Sollte diese Voraussetzung -was ich nicht beurteilen kann- tatsächlich vorliegen,  und ihr legt das DNA -Gutachten nicht vor, wäre die logische Rechtsfolge die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.

Das war das was ich mit : Rechtsfolge ist klar meinte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 07.09.2005 um 19:07:35
 
Zitat:
Sollte diese Voraussetzung -was ich nicht beurteilen kann- tatsächlich vorliegen,  und ihr legt das DNA -Gutachten nicht vor, wäre die logische Rechtsfolge die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.


Achso...ja danke


und ich weiß wirklich nicht wie bei dem Herrn diese angeblichen Zweifel zustande kommen.
Denn ich wüßte nicht das dieser Herr damals die "lampe hielt"...wenn ihr versteht was ich meine


Ich stufe das immernoch als reine Schikane ein...
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 07.09.2005 um 20:08:29
 
Hi,
zu dem Urteil mal folgendes Statement von mir:

Das Urteil beschäftigt sich an keiner Stelle mit der Frage der
Zulässigkeit hinsichtlich einer Forderung eines DNA-Testes.

Im "verurteilten" Fall wird auch nicht lediglich von Zweifeln
an der Vaterschaft gesprochen, sondern es spricht von "be-
gründeten Anlässen für Zweifel" oder der "Gefahr eines ernst-
haften Rechtsmissbrauches". Weiter geht es mit "ernsthaften
objektiven Anhaltspunkten, dass die Anerkennung der Vater-
schaft möglicherweise unter gröblicher Missachtung des
Sinnes und Inhaltes der gesetzlichen Regelungen abgegeben
wurde".
Nun, in dem Fall ging es darum, dass er faktisch nicht der
Vater sein konnte. Wenn das feststeht, dann kommt nach
dem Urteil eine Aufenthaltserlaubnis nicht in Betracht. Jeden-
falls nicht ohne weitere Darlegungen.

Fakt ist, wir haben ein deutsches Kind. Und das bliebe auch
so, wenn durch DNA-Analyse festgestellt würde, dass der
Vater aus dem Fall in dem Urteil nicht der leibliche Vater ist.
So wirkt sich eben derzeit eine Vaterschaftsanerkennung
aus.

Wie gesagt, in dem Urteil wird quasi davon ausgegangen,
dass der angebliche Vater faktisch nicht der Vater sein kann.
Halte ich vorliegend nicht für übertragbar. Und unter diesen
Umständen wage ich auch zu bezweifeln, dass die ABH mit
der Forderung nach einem DNA-Test vor dem Verwaltungs-
gericht durchkommt (falls sie die Versagung der AE auf die
Weigerung der Durchführung eines Testes stützt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 07.09.2005 um 20:12:45
 
Zitat:
Achso...ja danke


und ich weiß wirklich nicht wie bei dem Herrn diese angeblichen Zweifel zustande kommen.
Denn ich wüßte nicht das dieser Herr damals die "lampe hielt"...wenn ihr versteht was ich meine


Ich stufe das immernoch als reine Schikane ein...


Wenn er die Lampe gehalten hätte, würde er die Vaterschaft ja nicht anzweifeln Zwinkernd

Die Zweifel sind wahrscheinlich durch den Voraufenthalt Deines Verlobten begründet und durch die Tatsache, daß im Augenblick nur aufgrund der Vaterschaftsanerkennung ein Aufenthaltsrecht begründet werden kann.
Wie ronny schon sagte: Scheinvaterschaften kommen relativ häufig vor, da kann man schonmal mißtrauisch werden. Wenn Ihr euch nichts vorzuwerfen habt würde ich der Sache gelassen entgegen sehen. Im Grunde ist es schon fast so was wie eine Routinesache.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 07.09.2005 um 23:14:38
 
Hallo ratlos,

wenn Ihr solche Probleme mit Eurem Sachbearbeiter habt, würde ich an Eurer Stelle probieren, mit dem Abteilungsleiter zu reden.

Ihr könntet vorher mal bei dem/der Ausländerbeauftragten Eurer Stadt vorsprechen und die Problematik schildern (möglicherweise ist der Sachbearbeiter ja bereits "einschlägig bekannt" ).  Der Ausländerbeauftragte könnte evtl. auch selber mal mit dem Sachbearbeiter oder dem Abteilungsleiter reden. Vielleicht könnte man dann noch einmal ein gemeinsames Gespräch, zu dem Ihr das Kind mitbringt, führen, und Ihr kämt evtl. um den Test herum.

Auf jeden Fall würde ich mir jetzt Beistand von außen dazu holen. Du kannst auch mal bei der IAF fragen, ob die eine Zweigstelle bei Euch in der Stadt haben und helfen können.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #12 - 09.09.2005 um 09:45:41
 
Hallo zusammen!

Danke für die Ratschläge...

Ich habe wie gesagt nur mit den Kosten des Tests so meine Probleme...Nicht jeder kann sich das mal so nebenbei leisten! :nix

Und wie auch schon gesagt, er hat sich nie was zu schulde kommen lassen.

Zitat:
Und unter diesen
Umständen wage ich auch zu bezweifeln, dass die ABH mit
der Forderung nach einem DNA-Test vor dem Verwaltungs-
gericht durchkommt (falls sie die Versagung der AE auf die
Weigerung der Durchführung eines Testes stützt).


Und du meinst also selbst wenn wir diesen Test nicht durchführen lassen/können...wie auch immer...würde die Ausländerbehörde nicht mit durchkommen ihm die AE verweigern zu können?


Bin irgendwie nur noch am grübeln.

Vielen Dank für die Ratschläge!

LG ratlos
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