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EU-3Staatler Eheschliessung und EU-AE (Gelesen: 4.059 mal)
Jackobs
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07.09.2005 um 11:33:45
 
Hallo Allerseits ...

Vielleicht kommen meine Fragen ein wenig Dumm vor. Ich habe einmal gesucht aber etwas befriedigend habe ich ja leider nicht finden können.

Ich : Drittstaatler, Wohnhaft in DE seit 5 Jahren, student, und arbeitet 20 Stunden der Woche in einer Firma.

Sie : EU-Staatlerin, Wohnhaft in DE sein 1 Jahr, Austauschstudentin.

Wir möchten gerne heiraten. Aber was wir nicht wissen ist (grob gefragt) :

1 - Bekomme ich einen EU-AE automatisch nach unserer Eheschliessung ?
2 - Kann sie wegen unserer Ehe hier bleiben ? (Ohne arbeiten oder studieren)

Also besonders die Frage 2 hört sich lustig an, aber darauf besteht sie, dass ich diese Frage stelle, weil Aussenministerium ihres Landes hat ihr gesagt, dass sie sich ohne Studium oder Arbeit in DE nicht aufhalten darf. Ist Ehe ein Grund  ?

Zur Frage 1 habe ich in Forum gelesen, dass wenn wir beabsichtigen, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen, dann bekomme ich eine EU-AE. Was ist eine eheliche Lebensgemeinschaft ? Wie beweisen wir das ? Indem wir zusammen wohnen ? (Wir tun das bereits)

Und dazu, da sie hier als Austauschstudentin studierte, hat sie bisher keine AE gebraucht. Sie hat sich angemeldet und das war's. Ist das etwas entscheidend ?

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Abu
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Antwort #1 - 07.09.2005 um 15:02:08
 
Zitat:
1 - Bekomme ich einen EU-AE automatisch nach unserer Eheschliessung ?

Prinzipiell ja, allerdings muß die ABH von der Heirat mit einer EU-Bürgerin auch erfahren, entweder über die Meldestelle oder auch direkt.
Zitat:
2 - Kann sie wegen unserer Ehe hier bleiben ? (Ohne arbeiten oder studieren)

Also besonders die Frage 2 hört sich lustig an, aber darauf besteht sie, dass ich diese Frage stelle, weil Aussenministerium ihres Landes hat ihr gesagt, dass sie sich ohne Studium oder Arbeit in DE nicht aufhalten darf. Ist Ehe ein Grund  ?

Sich darf sich auch "grundlos" hier aufhalten, sofern sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt.
guck http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm#4

Zitat:
Zur Frage 1 habe ich in Forum gelesen, dass wenn wir beabsichtigen, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen, dann bekomme ich eine EU-AE. Was ist eine eheliche Lebensgemeinschaft ? Wie beweisen wir das ? Indem wir zusammen wohnen ? (Wir tun das bereits)
Ja.

Zitat:
Und dazu, da sie hier als Austauschstudentin studierte, hat sie bisher keine AE gebraucht. Sie hat sich angemeldet und das war's. Ist das etwas entscheidend ?

Als EU-Bürgerin braucht sie generell keine AE. Allerdings sollte die zuständige ABH, die von der Meldestelle nach der Anmeldung informiert wurde, ihr per Post eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht zugeschickt haben. Sofern sie die nicht erhalten hat, sollte sie mal bei der ABH nachfragen.

Abu
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Jackobs
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Antwort #2 - 07.09.2005 um 20:48:59
 
Erstmal vielen Dank für die Antwort.. Jetzt kommen weitere dumme Fragen Smiley

1 - Was ist denn diese Meldestelle ? (Aus neugier)

2 - Wir wohnen zusammen, und bei der gleichen Adresse angemeldet. Ist das ausreichend oder kommt die ABH bei uns zu Hause mal zu Besuch um uns zu kontrollieren ? (Habe im Fernseher gesehen)

3 - Ich werde demnächst (in Dezember) für eine Weile in die Türkei fliegen. (ca.1,5 Monate) Wie lange dürfen wir denn nicht zusammenleben oder zusammenwohnen ? Gibt's denn da eine Begrenzung ?

Nochmal vielen Dank...
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Abu
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Antwort #3 - 08.09.2005 um 17:56:28
 
Zitat:
1 - Was ist denn diese Meldestelle ? (Aus neugier)

Meldestelle, Einwohnermeldeamt, etc.. Deine Freundin scheint es ja zu kennen, denn:
Zitat:
Sie hat sich angemeldet...


Zitat:
2 - Wir wohnen zusammen, und bei der gleichen Adresse angemeldet. Ist das ausreichend oder kommt die ABH bei uns zu Hause mal zu Besuch um uns zu kontrollieren ? (Habe im Fernseher gesehen)
3 - Ich werde demnächst (in Dezember) für eine Weile in die Türkei fliegen. (ca.1,5 Monate) Wie lange dürfen wir denn nicht zusammenleben oder zusammenwohnen ? Gibt's denn da eine Begrenzung ?

Irgendwie machen mich diese Fragen schon wieder mißtrauisch! Ich glaube, daß Forum hat mich verändert...  kopfhau

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brickbat
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Antwort #4 - 08.09.2005 um 20:13:06
 
Zitat:
Meldestelle, Einwohnermeldeamt, etc.. Deine Freundin scheint es ja zu kennen, denn:

Irgendwie machen mich diese Fragen schon wieder mißtrauisch! Ich glaube, daß Forum hat mich verändert...  kopfhau

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Antwort #5 - 08.09.2005 um 20:20:32
 
Zitat:
Irgendwie machen mich diese Fragen schon wieder mißtrauisch! Ich glaube, daß Forum hat mich verändert... 


Ach *unschuldig frag* ? Schon ?

Inwiefern ? grin

Ich ahne was du meinst  Zwinkernd

Und DU nimmst mir nach 27 Jahren im öffentlichen Dienst den Art. 6 - Klamauk übel  grin
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 09.09.2005 um 08:54:27
 
Misstrauisch kann man ja sein .. Dafür kann ich leider nichts ausser mich beleidigt zu fühlen...

Immerhin es ist doch eine Tradition in DE, die Ämter mit verschiedenen Namen zu nennen. (Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Meldestelle) Irgendwann verliert man den Überblick ... Ich habe mir gedacht, dass die Meldestelle etwas neues wäre. z.B Wo man die Ehe melden soll usw.

Auf der anderen Seite, habe ich vor, mein Militärdienst in der Türkei zu machen, und würde gerne meine Frau/Freundin nicht mitnehmen. Ob es 6 Monaten dauern wird, oder nur einen Monat, ist noch zu entscheiden. Deshalb war die Frage.

Danke für die Hilfe, anyway ...
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Reyhan
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Antwort #7 - 09.09.2005 um 15:30:05
 
....fühl Dich nicht beleidigt, aber man lernt hier sehr genau zu lesen , sehr genau zu fragen und bekommt im Laufe der Zeit bei bestimmten Formulierungen eine Ahnung was dahinter stecken könnte. Die Betonung liegt auf " könnte " und nicht auf " muss".

Du schreibst ja auch ganz munter Beiträge und wenn Du Dich hier länger aufhältst, wirst Du verstehen was ich meine.

Viele Grüße

Reyhan





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brickbat
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Antwort #8 - 09.09.2005 um 16:10:34
 
Zitat:
[quote]Misstrauisch kann man ja sein .. Dafür kann ich leider nichts ausser mich beleidigt zu fühlen...

Immerhin es ist doch eine Tradition in DE, die Ämter mit verschiedenen Namen zu nennen. (Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Meldestelle) Irgendwann verliert man den Überblick ... Ich habe mir gedacht, dass die Meldestelle etwas neues wäre. z.B Wo man die Ehe melden soll usw.

Auf der anderen Seite, habe ich vor, mein Militärdienst in der Türkei zu machen, und würde gerne meine Frau/Freundin nicht mitnehmen. Ob es 6 Monaten dauern wird, oder nur einen Monat, ist noch zu entscheiden. Deshalb war die Frage.

Danke für die Hilfe, anyway ...


Ja, es gilt neuerdings als modisch Ämter mit freundlich klingenden Namen zu benennen.
Seit das Sozialamt bei uns im internen Telefonbuch dann aufgrund der abstrusen Namenskonstruktion nicht mehr zu finden war hat man es auch offiziell wieder in `Sozialamt´umbenannt.


Wovon will Deine Freundin denn leben wenn sie nicht arbeiten oder studieren oder sonstwas machen will?

Frage an die Allgemeinheit: muß für die Ausstellung der AE-EU nicht wenigstens irgendetwas nachgewiesen werden? Wenn man einfach nur nichts tun will muß man doch zumindestens ausreichende Existenzmittel incl. KV Schutz nachweisen um Freizügigkeit zu genießen und diese auf den Nicht-EU-Ehepartner weiterzuleiten.
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Jackobs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.09.2005 um 20:25:14
 
Hi nochmal..

Sie schliesst ihr Studium im Oktober ab. (Sogenanntes Dual-Diplom oder Doppel-Diplom bekommt sie) Aber leider hat sie bisher keinen Job finden können. KV (Hoffentlich heisst das unsere gute alte Krankenversicherung) hat sie aus ihrem Land, und hier wird diese durch eine gesetzliche Krankenkasse anerkannt. Sie hat dafür eine Bescheinigung bekommen.

Was das Geld angeht, ist das Hauptproblem, denn ich arbeite auf Part-Time basis. Sie spricht wenig Deutsch und bis sie ihr Deutsch verbessern kann, soll das Geld irgendwoher kommen. 

Die Frage mit EU-AE ist aus folgenden Gründen entstanden :
- Ich darf nur 180 Halbtage im Jahr arbeiten.
- Mit Sondererlaubnis darf(durfte) ich bis 20 Stunden der Woche in einer Firma arbeiten. (Jetzt nicht mehr wegen des neuen Zuwanderungsgesetzes)
- Damit ich uns versorgen können, bis sie einen Job findet, soll ich mehr arbeiten.
- Die Firma, in der ich arbeite, bietet mir diese Möglichkeit an, solange ich eine gültige AE habe. Ich habe sowieso genügende Überstunden..

Unsere erste Sorge war, dass sie hier nicht bleiben dürfte, weil sie keinen richtigen Job hat und ich fürchte das wird auch ein Problem sein.

Die Sache ist, dass wir uns das Leben leichter machen wollten. Deswegen, bevor wir uns irgendwo melden (in irgendeinem Amt oder Behörde), wollten wir uns schlau machen, indem wir im Internet Informationen sammeln.

Aber wenn wir sogar auf einer solchen für Hilfe geschaffenen Plattform misstrauisch behandelt werden sollten, ich möchte nicht daran denken, wie man unseren Fall in Ausländerbehörde (Oder Ausländeramt oder wie auch immer es heisst) handhaben wird.
Muss ich doch mein ganzes privates Leben aufzählen (sowie hier), damit das alles jemandem Sinn macht ???

Wie gesagt.. Trotzdem vielen Dank...
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Janna
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Antwort #10 - 09.09.2005 um 21:54:43
 
Hallo Jackobs,

bitte sei nicht traurig, sauer oder beleidigt wegen eines eventuellen Misstrauens. Ich weiß, ein solches Misstrauen trifft einen Menschen besonders hat, wenn er ehrlich ist (Du kannst ja mal auf meiner Homepage - findest Du in meinem Profil - nachlesen, wass meinem Mann und mir diesbezüglich so passiert ist ...)

Leider gibt es nunmal viele ausländische Mitbürger, die Gesetzeslücken ausnützen, Ehen nur zum Schein eingehen etc. (wieder mal das Beispiel meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana: Der hat, sobald er seine Einbürgerungszusage hatte, meine Freundin mit den 2 gemeinsamen Kindern sitzen lassen ...).

Und leider ist es so, dass wegen der unehrlichen Menschen, die ehrlichen Menschen zu leiden haben ... Griesgrämig

Zu ein paar Deiner Fragen will ich auch noch was sagen:
Zitat:
Was ist eine eheliche Lebensgemeinschaft ? Wie beweisen wir das ? Indem wir zusammen wohnen ? (Wir tun das bereits) 

Die gemeinsame Wohnung ist wichtig als Beweis für eine eheliche Lebensgemeinschaft. Sollte es - z. B. aus beruflichen Gründen - eine Zweitwohnung geben, sollten Zugfahrkarten, Tankquittungen etc. aufgehoben werden, um nachweisen zu können, dass die Ehepartner sich regelmäßig sehen. Ansonsten gibt es sicherlich genügend Nachbarn und Freunde, die bezeugen können, dass Ihr zusammen wohnt.

Zitat:
- Wir wohnen zusammen, und bei der gleichen Adresse angemeldet. Ist das ausreichend oder kommt die ABH bei uns zu Hause mal zu Besuch um uns zu kontrollieren ? (Habe im Fernseher gesehen)

Es kann Euch passieren, dass die ABH kommt und die Nachbarn befragt und auch bei Euch klingelt.
Ihr braucht die Beamten zwar nicht in die Wohnung zu lassen (dazu wärt Ihr nur verpflichtet, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hätten), wenn Ihr es aber nicht tut, ist das für sie ein Verdachtskriterium "... die haben was zu verbergen ..."
Ihr könnt Euch einen Nachbarn oder Freund als Zeugen dazu holen (ist auf jeden Fall empfehlenswert!). Und ich rate immer dazu, nach Kontakten mit den Behörden ein kurzes Protokoll anzufertigen. Einfach, dass man auch später noch weiß, was da gelaufen ist.

Zitat:
3 - Ich werde demnächst (in Dezember) für eine Weile in die Türkei fliegen. (ca.1,5 Monate) Wie lange dürfen wir denn nicht zusammenleben oder zusammenwohnen ? Gibt's denn da eine Begrenzung ?

Wenn Du länger als 6 Monate im Ausland bist, verfällt Deine Aufenthaltsgenehmigung (AE).
Eine Begrenzung für eine Trennung gibt es soweit ich weiß nicht. Es könnte aber passieren, dass diese Trennungszeit nicht auf die Zeiten für die Erlangung einer AE und für die Ehedauer (falls diese dafür relevant wäre) angerechnet werden.

Zitat:
KV (Hoffentlich heisst das unsere gute alte Krankenversicherung)

Ja, heißt es.

Viele Grüße
Janna
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Jackobs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.09.2005 um 19:28:34
 
Hi ..

Ich bedanke mich herzlich für deine Antwort. Jetzt bin ich aber beruhigt Smiley

Wir wohnen sowieso in einem Studentenwohnheim, und unser Zimmer ist einer 2-Zimmer-Wohnung (Ist für paare gedact) Eine zweite Wohnung ist auch nicht gedacht oder geplannt. Die Frage war nur wegen dieser kurzen Besuchen, was die anderen zu einem Verdacht von Scheinehe geführt hat.

Immerhin haben wir uns sowieso dafür entschieden, dass wir noch eine Weile warten sollen. Denn es lohnt sich nicht (Den Schreck haben wir bereits hierdurch bekommen, und wir möchten uns auch nicht strafbar machen) Aber es ist sehr schön zu wissen, dass es solche Menschen gibt, die einem (ohne Vorurteile) helfen möchten.

Übrigens, meine Freundin hat jetzt ein Job-Angebot in einem Institute bekommen, wobei sie auch gleichzeitig ihre Doktorarbeit schreiben kann. Von daher, ihrerseits und meinerseits sind die Probleme vorübergehend aufgehoben Smiley

P.S. Ich habe die Informationen auf Deiner Web-Seite auch komplett durchgelesen. Es ist eine sehr traurige Geschichte. Hoffentlich kannst du dadurch anderen helfen können.

mit bestem Gruss
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