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Scheidung nach einem Jahr (Gelesen: 787 mal)
Geheimrat
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach einem Jahr
06.09.2005 um 12:02:56
 
Hallo,
ich habe einmal eine Frage zur Scheidung mit einer Ukrainerin. Wir sind nun etwas über einem Jahr verheiratet. Haben jedoch bis jetzt noch nie zusammen geschlafen (ich schlafe auf Couch von anfang an), da ihr immer etwas nicht passte. Sie sagte auch, dass sie mich nicht liebt. Ist eigentlich nur Kälte was von ihr rüber kommt. Nun kann ich nicht mehr und möchte dem ein Ende setzen, da kein Anzeichen auf Änderung zu erwarten ist.
Wie lange würde die Scheidung dauern? Wann müsste ich dies der ABH melden? Müsste ich Unterhalt zahlen? Kinder sind keine da (wie auch?).
Danke im Voraus.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach einem Jahr
Antwort #1 - 06.09.2005 um 12:54:58
 
Hallo Geheimrat,

hier käme evtl. sogar eine Annullierung der Ehe / Eheaufhebung in Betracht. Schau mal über die Forumssuche, zu diesem Thema hat Lennart schon öfters was geschrieben.

Ansonsten der ABH anzeigen, dass keine eheliche Gemeinschaft mehr gelebt wird / nie gelebt wurde. Die ABH wird die Aufenthaltserlaubnis der Ukrainerin befristen und sie dann zur Ausreise auffordern.

Falls eine Eheaufhebung nicht geht, könntest Du evtl. probieren, eine Härtefallscheidung zu erreichen. Über kannst Du auch diverse Infos abrufen.

Viele Grüße
Janna
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