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Dauer des Einbürgerungsverf. bei Staatenlosigkeit? (Gelesen: 1.345 mal)
Arwen
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer des Einbürgerungsverf. bei Staatenlosigkeit?
30.08.2005 um 21:09:01
 
Hallo,
mein LG will in einer Woche seinen Antrag einreichen. Er ist Palästinenser, hat keine Staatsbürgerschaft, ist aber in Libanon geboren.

Wir wohnen in Berlin-Mitte.

Wie lange dauert das Verfahren erfahrungsgemäß?

Liebe Grüße, Arwen
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer des Einbürgerungsverf. bei Staatenlosigkeit?
Antwort #1 - 31.08.2005 um 10:46:25
 
Wie bereits gestern im Chat besprochen: Zur Dauer des Verfahrens kann nur die jeweilige Behörde etwas sagen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab, hauptsächlich vom Verhältnis Personalbestand zur Zahl der eingehenden Anträge.

Auf jeden Fall entfällt hier ein zeitaufwendiges Entlassungsverfahren.
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