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verlängerung SchengenVisum (Gelesen: 8.227 mal)
Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verlängerung SchengenVisum
Antwort #15 - 05.09.2005 um 13:22:47
 
Zitat:
Mittlerweile hat die ABH das Gesuch abgelehnt, wie zu erwarten war. Vor ca 5 Jahren haben sie unter gleichen Bedingungen und bei gleicher Gesetzeslage das gleiche noch genehmigt.
Es sind nicht die Gesetze und nicht die Anwendung der Gesetze, die sich offensichtlich geändert haben, sondern die Auslegung derselben.

Hi,
ist nicht ganz richtig. Im Gegensatz zur Rechtslage bis zum 31.12.2005
ist das Visum mittlerweile ein konkreter Aufenthaltstitel, wie z.B. die
Aufenthaltserlaubnis. Und die Verlängerungsmöglichkeit ist ausdrücklich
in § 6 Abs. 3 AufenthG geregelt. Sie ist auf besondere Fälle beschränkt.
Die Verlängerung, bzw. die Frage, ob ein "besonderer" Fall vorliegt,
richtet sich nach den Schengenregularien (gemeinschaftsrechtliche Vor-
gaben), die eine Verlängerung nicht zulassen, wenn nichts besonderes
eingetreten ist (was auch nicht bei Visumsbeantragung abzusehen war).

Ich gebe Dir Recht, wenn Du sagen willst, dass man schon vor dem
AufenthG restriktiv hätte sein können/müssen. Aber dennoch kann ich
es nachvollziehen, dass eine Verfahrensänderung mit dem AufenthG kam,
da damit das Visum erstmals derart konkret als Aufenthaltstitel "geregelt"
wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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henrik2000
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Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 06.09.2005 um 07:06:05
 
Hallo.
Haben auch mal versucht, bei der ABH ein Schengenvisum zu verlängern. Die ABH hat gesagt, "nein, die Botschaft hatte ihre Gründe für die aktuelle Visumdauer, das können wir nicht ändern". War in Bayern.
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Prawo
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EU Recht gibt Rechte die
man oft noch nicht kennt.


Beiträge: 22

Zeist, Netherlands
Zeist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: NL
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Antwort #17 - 06.09.2005 um 16:17:36
 
Wäre es möglich beim Ablauf des jetzigen Visums z.B. nach Polen aus zu reisen mit ein Polnisches Visum für drei Monate und dort gleich wieder ein Deutsches Schengenvisum zu beantragen für die letzten 6 Wochen?
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