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Wie gehts weiter? (Gelesen: 1.080 mal)
hallooschen
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie gehts weiter?
28.08.2005 um 16:12:09
 
Wie gehts weiter ?

Ich bin ein Marokkaner der seit fast 3 Jahre verheiratet  und  seit 2 Jahre hier in Deutschland ist. ich habe in Marokko geheiratet und danach bin ich hier her gekommen, aber leider die dinge gehen nicht immer wie man sich vorstellt. und es klappt nicht mehr mit meiner partnerin. Ich möchte mich jetzt trennen aber ich weiß nicht wie es mit meiner AE weiter geht, ich habe zurzeit ein AE die  für 3 Jahre gültig ist, und 2 Jahre sind schon um, aber ich habe  gehört nach die neue Ausländerrecht man kann ein unbefristet aufenheit nach 2 Jahre hier in Deutschland bekommen, wenn man ein Deutsche Frau hat. (übrigens mein Frau ist Deutsche). zur zeit gehe ich zur Schüle, ich mache ein Schülische Ausbildung, und ich habe kein einkommen außer mein Schülische Bafög. meine frage ist wenn ich mich von meiner  Frau trennen möchte, habe ich denn der möglichkeit hier in Deutschland zu bleiben oder nicht, wenn  ja, wie und wenn  nein, warum. und eine andre frage wenn ich mich scheiden lassen will, nach welche recht würde es gehen, Marokkanischem oder Deutschem recht ?

bitte hellft mir es ist wichtig für mich
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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 29.08.2005 um 07:49:26
 
guck mal in § 31 AufenthG
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hallooschen
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehts weiter?
Antwort #2 - 29.08.2005 um 19:38:39
 
hallo leuchte, danke für den tipp. ich habe den §31 jetzt mehrmals gelesen
und habe mal einige Fragen:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat


soweit alles klar aber was ist nachdem das eine Verlängerungsjahr abgelaufen ist?
bekommt man dann wieder eine verlängerung?

Zitat:
(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.


auch wenn das doof klingt aber meine frau ist deutsche sie hat als das recht hier zu leben, bin ich nach diesem (3) nun auch berechtigt eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen?? eigentlich bekommt man diese doch erst nach 5 Jahren?
meine ehebedingte AE läuft drei MOnate und wenn ich dann das Verlämgerungsjahr bekomme, dann sind es vier. DAher habe ich auch die Frage oben gestellt wieviele
verlängerungen man bekommen kann.

danke für die antwort  :blum

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 29.08.2005 um 20:22:02
 
Hi,
der Anspruch auf Verlängerung gilt für ein Jahr. Danach
wird die ABH z.B. berücksichtigen, wie der Lebensunter-
halt gesichert ist. Wenn keine Versagungsgründe vor-
liegen (siehe allgemeine Voraussetzungen in § 5 AufenthG),
dann wird wohl auch weiter verlängert.

Die Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalts-
titel) gibt es frühestens nach fünf Jahren. Die verkürzte
Frist gilt nur, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiter
besteht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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