kvw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Am1.07.05 wurde der Visaantrag meiner Verlobten für ein Heiratsvisum von der Deutschen Botschaft in Manila (Philippinen) angenommen. 17.8. Eintreffen der Papier beim ausländeramt (verzögerung wegen Überlastung durch Weltkirchentag) Die Papiere kommen nur als Kopie, die Verpflichtungserklärung wurde nicht mitgeschickt. Deshalb am 19.8.05 neue Verpflichtungserklärung ausgefüllt. Kopie der Papiere wurden vom Ausländeramt zum Standesamt geschickt, mit der Frage ob Überprüfung der Urkunden notwendig ist. (Überprüfung ist notwendig, da von den OLG in Baden-Württemberg gefordert) Am 19. 8. Tel. Anruf beim Standesamt Aussage der Standesbeamtin: die Überprüfung der Urkunden darf die Ausländerbehörde nicht anstoßen, weil das in ihre Kompetenz fällt, und sie kann das nur, wenn sie die Urkunden als Original in ihren Händen hält. Ich habe sie gebeten sich mit der Sachbearbeiterin vom Ausländeramt in Verbindung zu setzen. Am 6.8.05 erneuter Anruf beim Standesamt: Aussage der Standesbeamtin der Visaantrag wird abgelehnt, weil sie die Stellungsname abgegeben hat, daß eine Heirat nicht in absehbarer Zeit stattfinden kann. Nach Meinung der Standesbeamtin bestehen ihrerseits erhebliche Zweifel, da es nicht normal ist daß eine Frau aus so einem Land mit 36 Jahren noch nicht verheiratet war. Sie schlägt folgende Vorgehensweise vor. Wir sollen die Deutsche Botschaft bitten die Papiere an uns auszuhändigen und gleichzeitig bei der deutschen Botschaft eine Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung auszufüllen, mit Beglaubigung der deutschen Botschaft. Diese Papiere müssen dann von einem beim OLG- Karlsruhe zugelassenen Urkundenübersetzer vom englischen ins Deutsche übersetzt werden. Anschließend würde sie die Papiere zur Deutschen Botschaft nach Manila senden zwecks Beglaubigung und danach zum OLG 26.8.05: tel. Anruf beim Ausländeramt, Aussage der Sachbearbeiterin: Sie hat die Papiere nach Manila gesendet mit dem Vermerk, daß eine inhaltliche Überprüfung erforderlich ist und die Entscheidung zurückgestellt wird, also gerade das Gegenteil von der Aussage der Standesbeamtin. Es scheint also, daß doch alles den richtigen Weg geht (zumindest im Moment, aber die Probleme tauchen möglicherweise auf, wenn die Papiere nach der Überprüfung zurückkommen, dann stellt sich das Standesamt möglicherweise wieder quer. ). Wer kennt sich aus, wie in so einem Fall mit dem Standesamt umzugehen ist? Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Forderungen der Standesbeamtin? ( ist eine Beglaubigung der Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung wirklich notwendig? und macht so etwas eine deutsche Botschaft überhaupt?) Nach welcher Zeit ist kommt normalerweise die Zahlungsaufforderung der deutschen Botschaft für die Urkundenüberprüfung, bzw. kommt diese zu mir oder zu meiner Verlobten? Gruß KVW
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