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AE für D auch in Frankreich (EU) gültig? (Gelesen: 1.764 mal)
zakia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.08.2005 um 19:02:59
 
Hallo ihr Lieben,

mein Mann (Marokkaner) hat im Rahmen des Ehegattennachzugs neben einer Aufenthaltserlaubnis auch einer Arbeitserlaubnis erhalten. Nachdem er nun evtl. in Frankreich einen Job bekommen kann [beifall=beifall.gif] stellen wir uns die Frage, ob diese AE auch in Frankreich gültig ist. Fragezeichen

Ich habe hier in anderen Themen von einer "AE-EU" gelesen  tippseund frage mich mich, ob man diese Standardmäßig bekommt oder ob dies eine spezielle AE ist. In seinem Pass steht lediglich "Erwerbstätigkeit gestattet", was uns leider auch nicht weiterhilft. Augenrollen

Ich hoffe, hier kennt sich einer der Spezialisten aus und kann uns weiterhelfen  pol(ob er den Job erhält hängt nämlich u.a. davon ab, ob er eine AE hat oder nicht).

Vielen Dank für Eure Hilfe! Smiley

Zakia
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 27.08.2005 um 01:11:01
 
Hi,
die AE gilt in Frankreich nur zu Besuchszwecken für max. 90 Tage
im Halbjahr. Solltest Du nach Frankreich ziehen wollen und dort
Freizügigkeit in Anspruch nehmen, könnte Dein Gatte von Dir dort
ebenfalls ein Aufenthaltsrecht geltend machen. Er würde dann
das französische Pendant zur AE/EU erhalten.
(ich gehe davon aus, dass Du Deutsche bist).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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zakia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.08.2005 um 20:08:40
 
Danke für die schnelle Antwort.  :-D (Und ja, ich bin Deutsche.) Noch eine zweite Frage: die Arbeitserlaubnis in anderen europäischen Ländern (also hier vor allem Frankreich), kann er die ebenfalls erhalten? Ich vermute mal, dass er eine Arbeitserlaubnis in Frankriech beantragen könnte und auch erhalten würde, wenn wir beide zusammen dort hinziehen (Stichwort Freizügigkeit), aber wie ist es, wenn nur er in Frankreich arbeiten will, wir aber (also ich) in D leben bleiben (wir wohnen nahe der Grenze und interessieren und insofern wäre es möglich zu pendeln)? Fragezeichen

Noch mal danke fürs Antworten!
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 29.08.2005 um 08:12:40
 
Das würde ich mal bei den französischen Behörden erfragen, da es sich um französisches Recht handelt. Erste Adresse dürfte die Botschaft sein.
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zakia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE für D auch in Frankreich (EU) gültig?
Antwort #4 - 29.08.2005 um 15:37:18
 
Gute Idee, das werde ich dann mal machen.  Smiley Danke für den Tipp :anbet, daran hatte ich überhaupt nicht gedacht (konfus, kinfus, ich weiß  grin ). disco
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