Zitat:...
Mich wundert, dass die
ABH, die ja wohl durch den Kontakt mit dem RA Kenntnis darüber hat, dass Dein Freund illegal hier ist, nicht aktiver wird, um ihn zu finden und Maßnahmen einzuleiten.
Tja, wie denn...?
Zitat:Und es wundert mich immer wieder, dass es Rechtsanwälte gibt, die Illegalität noch unterstützen ...
Niemandem kann man mit leichtfertigen Versprechungen leichter das Geld aus der Tasche ziehen als einem Menschen, der sich in einer Notlage befindet.
Zitat:Schade, denn gerade solches Verhalten macht es den ehrlichen binationalen Paaren so schwer.
Stimmt. Und das ist das Schlimmste an der ganzen Sache.
Ivonne: mit einer Ausreise in ein Schengen-Land ist die Ausreisepflicht nicht erfüllt. Davon abgesehen lassen sich inzwischen die wenigsten Botschaften im benachbarten Ausland auf solche Deals ein. Wenn, dann nur auf Bitte und nach Absprache mit der
ABH.
Dazu sieht sich die
ABH aber in aller Regel nur veranlaßt, wenn sie dem Antragsteller ein Stück weit entgegen kommen möchte. Ein illegaler Aufenthalt wird immer anders beurteilt als ein geduldeter.
Ivonne1: untertauchen ist immer die schlechteste aller Lösungen. Denke daran, daß in dieses Versteckspiel nicht nur ihr beide verwickelt seit. Sämtliche Freunde, Bekannten und Verwandten macht Ihr im Grunde zu Mitwissern bei einer Straftat. Ist das fair? Ich denke, wenn man eine gemeinsame Zukunft aufbauen möchte sollten das Fundament nicht Lügen und Versteckspiel sein. Falls es nicht anders geht, ist eine Ausreise und Einreise mit neuem Visum immer die beste Lösung. Es ist ja nicht die Schuld der
ABH daß der Aufenthalt beendet wird und eine Aufenthaltsbeendigung trifft einen auch nie aus heiterem Himmel.
Wenn man offen die Karten auf den Tisch legt kann man eher auf Verständnis und Kooperation hoffen als wenn man versucht die Behörde zu betrügen. Die Mitarbeiter dort sind nicht so dumm das nicht zu bemerken.
Carohabibi, ich glaube nicht, daß die
ABH Deinem Freund in irgendeiner Weise entgegenkommen wird. Sie hat keinerlei Interesse daran Deinem Freund eine Duldung zu erteilen damit er hier heiraten kann. Davon abgesehen gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür da die Eheschließungsvorbereitungen noch nicht soweit gediehen sind, daß daraufhin ein Duldungsanspruch bestünde. Selbst wenn ihr bereits verheiratet wäret könnte die
ABH die Erteilung einer
AE von der vorherigen Ausreise zur Durchführung eines Visa Verfahrens abhängig machen. Die Versprechungen des Rechtsanwaltes halte ich für heiße Luft und verlorene Zeit.
Deshalb mein gutgemeinter Rat: Dein Freund sollte seine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise bei der
ABH signalisieren und versuchen, irgendetwas auszuhandeln. Das kann entweder über den RA passieren oder Du kümmerst Dich selber darum. Es kann passieren, daß er trotzdem abgeschoben wird oder sogar in Abschiebehaft genommen wird. Das kann ihm aber jeden Tag in jeder beliebigen Situation passieren und dann ist die Karre erst richtig im Dreck. Die Sache ist durch sein Untertauchen verbockt, jetzt muß er bzw. Ihr mit den Konsequenzen leben und versuchen, das Beste daraus zu machen.
In der jetzigen Situation könnt ihr von den Behörden jedenfalls kein Entgegenkommen erwarten.