Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Heirat aus der Illegalität (Gelesen: 6.342 mal)
carohabibi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat aus der Illegalität
25.08.2005 um 14:52:55
 
Hallo,

ich bzw. wir haben folgendes Problem: Wir möchten heiraten und das möglichst in Deutschland, um die lange Wartezeit der Familienzusammenführung zu umgehen. Dieser Rat wurde uns von unserem Anwalt gegeben, vorher wussten wir nicht, dass dies auch möglich ist. Mein Freund hatte in Deutschland schon mal Asyl beantragt und Duldung bekommen, allerdings nicht für sein Heimatland Ghana und hat sich dann abgesetzt bzw. sich bei seiner Asylbehörde nicht mehr gemeldet. Nun wollte der Anwalt eine neue Duldung mit der korrekten Identität zwecks Eheschließung erwirken. Wir hatten bereits im Januar alle Papiere zusammengetragen, was wirklich nicht einfach und dazu noch teuer war und unser Anwalt hatte diese bei der zuständigen ABH eingereicht. Diese lagen bis vor ca. 2 Wochen ohne irgend einen Kommentar dort rum, dann kam die Aufforderung mit einer einwöchen Frist (!), eine Bestätigung des Standesamtes vorzulegen, dass die Papiere vollständig vorliegen! Beim Standesamt sagte man mir, dass das "Bachelor Certificate" (Ledigkeitsbescheinigung) abgelaufen ist (war ja klar) und sie ohne eine Aufenhaltsgenehmigung keine Bestätigung ausstellen könnten. Außerdem bräuchten sie noch die Sterbeurkunde seines Vaters, was wir mit Sicherheit nicht besorgen können, da der Vater meines Freundes nicht in Ghana sondern in Mali gestorben und beerdigt ist. Also wie soll ich so eine von der ABH geforderte Bestätigung für seine Duldung vom Standesamt bekommen, wenn das Standesamt uns diese widerum nicht ohne Duldung ausstellt?! Will man uns verarschen? Und kann man die ABH dafür haftbar halten, dass sie die Papiere solange einbehalten haben, bis diese abgelaufen waren? Es muss doch für Behörden auch zeitliche Regeln geben oder? Haben wir überhaupt eine Chance in Deutschland zu heiraten oder wäre eine Heirat in Ghana für uns besser? Dauert eine Familienzusammenführung in der Regel tatsächlich ein Jahr und kann man das nicht irgendwie beschleunigen? Und besteht im Fall der freiwilligen Ausreise zwecks Heirat in Ghana trotzdem die Gefahr, dass man ihn am Flughafen festgenimmt und er in Abschiebehaft kommt?

Für klare Antworten wäre ich sehr dankbar!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #1 - 25.08.2005 um 15:17:02
 
Hallo,

die entscheidende Frage ist :

Wo liegt der echte gültige Pass?

Ohne den kann es hundert Duldungen geben aber keine Eheschließung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #2 - 25.08.2005 um 15:29:09
 
Zitat:
...Will man uns verarschen? Und kann man die ABH dafür haftbar halten, dass sie die Papiere solange einbehalten haben, bis diese abgelaufen waren? Es muss doch für Behörden auch zeitliche Regeln geben oder? Haben wir überhaupt eine Chance in Deutschland zu heiraten oder wäre eine Heirat in Ghana für uns besser? Dauert eine Familienzusammenführung in der Regel tatsächlich ein Jahr und kann man das nicht irgendwie beschleunigen? Und besteht im Fall der freiwilligen Ausreise zwecks Heirat in Ghana trotzdem die Gefahr, dass man ihn am Flughafen festgenimmt und er in Abschiebehaft kommt?

Für klare Antworten wäre ich sehr dankbar!


Ja, es gibt Regeln. Die Einhaltung dieser Regeln sollte man von anderen aber nur dann einfordern wenn man seinerseits auch selbst bereit ist sich daran zu halten.

Auf die Gefahr hin daß ich unhöflich klinge und es Beschwerden hagelt: wer verarscht hier denn wen?
Ich finde es immer wieder interessant, daß Menschen sich nicht im geringsten um die Gesetze und ihre Pflichten in diesem Land scheren, mit falschen Identitäten einreisen, untertauchen und sich solange illegal hier aufhalten bis sie eine Möglichkeit gefunden haben ihren Status irgendwie zu legalisieren, auf der anderen Seite aber sofort laut ihre Rechte einfordern und auf den Schutz von Gesetzen berufen wenn ihren Forderungen von den Behörden nicht schnell genug nachgekommen wird. Denk mal drüber nach.

Zu Deinen Fragen: eine Duldung zum Zweck der Eheschließung kann erteilt werden wenn der Eheschließungstermin unmittelbar bevorsteht. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Es bleibt daher wohl nichts anderes über als entweder mit einem Visum zur Eheschließung oder zur Familiezusammenführung neu einzureisen.
Ob ein solches Visum überhaupt erteilt wird und wie lange es dauert hängt u. a. von der Vorgeschichte Deines Freundes ab.
Es ist unwahrscheinlich, daß er festgenommen und in Abschiebehaft genommen wird wenn er sozusagen schon im Flugzeug sitzt. Fraglich ist, ob die ABH ihm überhaupt Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gibt. Auch das hängt von seiner Vorgeschichte ab.

Wenn ich an Eurer Stelle wäre würde ich allerdings keine allzu hohe Welle machen.

Ich hoffe, das war für Deinen Geschmack klar genug.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #3 - 25.08.2005 um 15:35:07
 
Hi,
mich würde interessieren, ob und wann er aus der Illegalität aufgetaucht ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #4 - 25.08.2005 um 15:43:45
 
Noch gar nicht, wie es sich anhört. Bisher lief der Kontakt scheints nur über den RA
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
carohabibi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #5 - 25.08.2005 um 16:04:41
 
Um auf die Fragen zu antworten: Der echte Pass liegt beim RA, den hat mein Freund sich bei seiner Botschaft besorgt. Nein, er ist noch nicht aus der Illegalität aufgetaucht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #6 - 25.08.2005 um 16:17:34
 
Zitat:
Um auf die Fragen zu antworten: Der echte Pass liegt beim RA, den hat mein Freund sich bei seiner Botschaft besorgt. Nein, er ist noch nicht aus der Illegalität aufgetaucht.


Sorry, aber dann frage ich mich in der Tat, warum die ABH überhaupt
einen Finger krümmt. So wird er nie und nimmer eine Duldung erhalten.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
carohabibi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #7 - 25.08.2005 um 16:26:49
 
Aber die Kopie seines Passes liegt der ABH vor. Der Anwalt meinte, zuerst muss die ABH eine Duldung zwecks Eheschließung aussprechen und dann können wir zum Standesamt, um die Heirat anzumelden. Dann ist das wohl nicht ganz richtig oder? Na jedenfalls vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten, auch wenn es für uns nicht gerade vielversprechend klingt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ivonne
Full Member
***
Offline




Beiträge: 95

Chartres, France
Chartres
France
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #8 - 25.08.2005 um 16:29:48
 
Zitat:
Um auf die Fragen zu antworten: Der echte Pass liegt beim RA, den hat mein Freund sich bei seiner Botschaft besorgt. Nein, er ist noch nicht aus der Illegalität aufgetaucht.


Kurze Frage: Wie verkraftet man denn solch ein Versteckspiel? Ich frage deshalb, weil mein Partner auch kurz davor steht, abgeschoben zu werden und darüber nachdenkt unterzutauchen, bis wir eine Lösung gefunden haben. Hast Du denn mal darüber nachgedacht, einfach mit ihm in sein Heimatland zu gehen? Ich meine, nur wenn es wirklich keine andere Lösung gibt und ihr beide es wirklich wollt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
carohabibi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #9 - 25.08.2005 um 16:45:10
 
So ein Versteckspiel zerrt an den Nerven, ist doch klar und wir wollen einfach nicht mehr mit dieser Angst im Nacken leben. Irgendwie hatten wir bis jetzt Glück. Aber er meidet auch Orte, wo Polizeikontrollen auftauchen könnten, fährt nie ohne Fahrkarte, stürzt sich auch nicht ins Nachtleben, wo Kontrollen ja auch mal schnell auftauchen. Aber wir sind all diese Probleme langsam leid und zusammenbleiben wollen wir eh.

Meinst Du: Mit ihm in Ghana leben? Könnte ich mir gut vorstellen, wenn die finanzielle Frage geklärt wäre. Fast jeder Mensch muss für seinen Lebensunterhalt arbeiten und man hat ja auch tausend Verpflichtungen. So einfach ist das nicht, einfach auszuwandern. Und außerdem hänge ich sehr an meiner Familie. Wir ärgern uns nun aber, dass wir auf den Anwalt gehört haben, denn unsere erste Idee war sowieso, in Ghana zu heiraten und dann eben ein Jahr oder so lange es eben dauert, auf sein Einreisevisum zu warten. Dann wären wir jetzt schon verheiratet und es würde sicher nicht mehr lange dauern, bis er endlich hier wäre.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ivonne
Full Member
***
Offline




Beiträge: 95

Chartres, France
Chartres
France
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #10 - 25.08.2005 um 17:11:36
 
...... Dann wären wir jetzt schon verheiratet und es würde sicher nicht mehr lange dauern, bis er endlich hier wäre. [/quote]

Hm, versteh Dich sehr gut. Die ABH hatte sogar noch nach unserer Heirat in Deutschland versucht, meinen (Ex)Mann abzuschieben. Mit allen Mitteln haben sie es versucht. Sie hatten bereits ein Flugticket besorgt und wollten ihn, jetzt halte Dich fest, nach Russland abschieben. Obwohl er aus dem Niger stammt. Die ABH behauptete, dass die Ehe nicht rechtsgültig ist, dass wir nur aus Schein geheiratet haben (haben dann öfter mal unerwarteten Besuch bekommen - zur Kontrolle). Natürlich sollte auch er ausreisen in sein Heimatland und zwecks Familienzusammenführung von dort dann Antrag stellen auf Wiedereinreise. Aber auf so einen Schwachsinn ließen wir uns nicht ein, da wir wussten, dass zwischen dem letzten und dem nächsten Treffen eine sehr laaaaaange Zeit liegen kann. Aber unser Anwalt kam auf eine pfiffige Idee: Er schlug vor, dass wir in ein französisch-sprechendes Land ausreisen, z.B. Belgien, Frankreich, naja zur Not hätte auch Polen ausgereicht und wir dort in der deutschen Botschaft Antrag auf ein 3-monatiges Visum stellen. Gemacht, getan. Natürlich haben wir uns abgesichert und uns vor der Abreise schriftlich von der ABH bestätigen lassen, dass er 1. wieder einreisen darf zwecks Familienzusammenführung und 2. eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Gott sei Dank gab es noch finanzielle Hilfe von einer kirchlichen Einrichtung, die uns die Reise finanziert hat.
Im Prinzip wollte ich Dir nur mitteilen, dass ich durchaus weiß wie es ist, Angst zu haben um den eigenen Partner. Der Unterschied zu euch ist nur, dass Dein Schatz sich versteckt und Meiner das damals nicht mußte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #11 - 25.08.2005 um 17:18:01
 
Hallo carohabibi,

bei der Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt muss der Pass vorgezeigt werden. Das Standesamt kann (ist wohl auch dazu verpflichtet) den Pass einbehalten, wenn es Unregelmäßigkeiten (z.B. keine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) dabei entdeckt. Von daher macht die Aussage des RA natürlich Sinn, wenn er sagt, erst muss die Duldung zur Eheschließung erteilt werden. Sollte jedoch überhaupt nach den vorher vorsätzlich gemachten Falschangaben eine solche Duldung erteilt werden, macht Euch auf genaue Überprüfungen in Bezug auf Scheineheverdacht gefasst. Auch könnte ein Verfahren gegen Deinen Freund wegen der falschen Angaben begonnen werden.

Mich wundert, dass die ABH, die ja wohl durch den Kontakt mit dem RA Kenntnis darüber hat, dass Dein Freund illegal hier ist, nicht aktiver wird, um ihn zu finden und Maßnahmen einzuleiten.
Und es wundert mich immer wieder, dass es Rechtsanwälte gibt, die Illegalität noch unterstützen ...  öhm  Schade, denn gerade solches Verhalten macht es den ehrlichen binationalen Paaren so schwer.

Die in meinen Augen "sauberste Lösung" ist, mit Flugticket zur ABH zu gehen, um eine Grenzübertrittsbescheinigung zu bitten, auszureisen und dann in Ghana zu heiraten, um mit einem Visum zur Familienzusammenführung wieder einzureisen, wobei hier dann sicherlich auch sehr genau geprüft werden wird.

Ivonne1 schrieb:

Zitat:
. . . weil mein Partner auch kurz davor steht, abgeschoben zu werden und darüber nachdenkt unterzutauchen, bis wir eine Lösung gefunden haben. . .


Macht das bloß nicht! Ihr macht die Sache nur noch schlimmer.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #12 - 25.08.2005 um 18:18:56
 
Zitat:
...
Mich wundert, dass die ABH, die ja wohl durch den Kontakt mit dem RA Kenntnis darüber hat, dass Dein Freund illegal hier ist, nicht aktiver wird, um ihn zu finden und Maßnahmen einzuleiten.


Tja, wie denn...?


Zitat:
Und es wundert mich immer wieder, dass es Rechtsanwälte gibt, die Illegalität noch unterstützen ...  öhm


Niemandem kann man mit leichtfertigen Versprechungen leichter das Geld aus der Tasche ziehen als einem Menschen, der sich in einer Notlage befindet.


Zitat:
Schade, denn gerade solches Verhalten macht es den ehrlichen binationalen Paaren so schwer.


Stimmt. Und das ist das Schlimmste an der ganzen Sache.


Ivonne: mit einer Ausreise in ein Schengen-Land ist die Ausreisepflicht nicht erfüllt. Davon abgesehen lassen sich inzwischen die wenigsten Botschaften im benachbarten Ausland auf solche Deals ein. Wenn, dann nur auf Bitte und nach Absprache mit der ABH.
Dazu sieht sich die ABH aber in aller Regel nur veranlaßt, wenn sie dem Antragsteller ein Stück weit entgegen kommen möchte. Ein illegaler Aufenthalt wird immer anders beurteilt als ein geduldeter.

Ivonne1: untertauchen ist immer die schlechteste aller Lösungen. Denke daran, daß in dieses Versteckspiel nicht nur ihr beide verwickelt seit. Sämtliche Freunde, Bekannten und Verwandten macht Ihr im Grunde zu Mitwissern bei einer Straftat. Ist das fair? Ich denke, wenn man eine gemeinsame Zukunft aufbauen möchte sollten das Fundament nicht Lügen und Versteckspiel sein.  Falls es nicht anders geht, ist eine Ausreise und Einreise mit neuem Visum immer die beste Lösung. Es ist ja nicht die Schuld der ABH daß der Aufenthalt beendet wird und eine Aufenthaltsbeendigung trifft einen auch nie aus heiterem Himmel.
Wenn man offen die Karten auf den Tisch legt kann man eher auf Verständnis und Kooperation hoffen als wenn man versucht die Behörde zu betrügen. Die Mitarbeiter dort sind nicht so dumm das nicht zu bemerken.

Carohabibi, ich glaube nicht, daß die ABH Deinem Freund in irgendeiner Weise entgegenkommen wird. Sie hat keinerlei Interesse daran Deinem Freund eine Duldung zu erteilen damit er hier heiraten kann. Davon abgesehen gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür da die Eheschließungsvorbereitungen noch nicht soweit gediehen sind, daß daraufhin ein Duldungsanspruch bestünde. Selbst wenn ihr bereits verheiratet wäret könnte die ABH die Erteilung einer AE von der vorherigen Ausreise zur Durchführung eines Visa Verfahrens abhängig machen. Die Versprechungen des Rechtsanwaltes halte ich für heiße Luft und verlorene Zeit.
Deshalb mein gutgemeinter Rat: Dein Freund sollte seine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise bei der ABH signalisieren und versuchen, irgendetwas auszuhandeln. Das kann entweder über den RA passieren oder Du kümmerst Dich selber darum. Es kann passieren, daß er trotzdem abgeschoben wird oder sogar in Abschiebehaft genommen wird. Das kann ihm aber jeden Tag in jeder beliebigen Situation passieren und dann ist die Karre erst richtig im Dreck. Die Sache ist durch sein Untertauchen verbockt, jetzt muß er bzw. Ihr mit den Konsequenzen leben und versuchen, das Beste daraus zu machen.
In der jetzigen Situation könnt ihr von den Behörden jedenfalls kein Entgegenkommen erwarten.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #13 - 25.08.2005 um 19:30:18
 
Zitat:
Tja, wie denn...?

Da der ABH ja wohl die Heiratsabsichten bekannt sind, wird sie auch Namen und Adresse von carohabibi wissen. Ich würde da als ABH'ler im Rahmen des Außendienstes öfters mal auf der Matte stehen. Evtl. sogar mit Durchsuchungsbefehl ...

Zitat:
Niemandem kann man mit leichtfertigen Versprechungen leichter das Geld aus der Tasche ziehen als einem Menschen, der sich in einer Notlage befindet.

Das ist leider wahr. Dennoch verzweifle ich manchmal fast an der Tatsache, dass scheinbar (fast) niemand mehr noch so etwas wie "persönliche Ethik" besitzt ...  Griesgrämig

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus der Illegalität
Antwort #14 - 25.08.2005 um 20:19:16
 
Zitat:
Da der ABH ja wohl die Heiratsabsichten bekannt sind, wird sie auch Namen und Adresse von carohabibi wissen. Ich würde da als ABH'ler im Rahmen des Außendienstes öfters mal auf der Matte stehen. Evtl. sogar mit Durchsuchungsbefehl ...
...


Es ist ja nicht so als ob die ABH´en kein Interesse daran hätten. Ist nur leider leichter gesagt als getan. Wohlweislich sprechen derart agierende Rechtsanwälte i. d. R. von Heiratsabsichten mit `einer deutschen Frau´und legen den Namen erst auf den Tisch, wenn sie die gewünschten Zusagen bekommen haben. In diesem Fall könnte evtl. das Standesamt weiterhelfen, aber neben anderen Dingen die dabei zu bedenken sind muß man denjenigen ja dann auch antreffen...Ist leider alles nicht so leicht wie man sich das im Allgemeinen vorstellt.
Durchsuchungsbefehl bekommt man ja nicht so ohne weiteres. Die Befugnisse der ABH sind da nicht sehr weitreichend.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema