Hallo,
ich habe vor einiger zeit dieses Thread eröffnet.
Jetzt möchte ich gerne kurz schreiben, wie es gegangen ist.
Am Telefon bei der Terminvereinbarung hat sie mir gesagt, dass es grundsätzlich möglich ist. Ich benötige, EU-Pässe der Kindern, Geburtsurkunden, Meldebestätigung, Mein Pass, Scheidungsurteil, Unterhaltsnachweis.
Ich habe alles vorbereitet und ging zum
ABH.
Sie hat mir dann gesagt, dass man den Status der Mutter nicht von den EU-Kindern ableiten kann. Weil sie noch keine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen.
Der Vaters Wohnsitz ist noch in CH, also die Kinder können den Status von Vater auch nicht übernehmen, somit haben sie keine Freizügigkeitsbescheinigung.
Zumindest habe ich es so verstanden.
Am Ende wollte sie die Kinder als Japaner behandeln und einen Aufenthaltserlaubnis beantragen. So sollten wir theoretisch nach meinem Studium alle zurück nach Japan, auch wenn sie in D geboren sind und EU Bürger sind.
Ich fand es gar nicht lustig und habe diesen Vorgang gestoppt.
Sie hat mir auch gesagt, dass ich unten beim EU-Abteil nochmals nachfragen soll, aber "sie haben natürlich ganz viel zu tun wegen des Grenzausfalls von Polen." ...So hat sie zusätzlich hinzugefügt.
Ich denke, sie werden mich wieder nach oben zurückschicken, zu der gleiche Frau.
Also, von den eigenen EU-Kindern kann die Nicht-EU-Mutter keine Aufenthaltsbewilligung bekommen, auch wenn man genügend Unterhalt bekommt.
Aber was war dann die Antwort am Telefon, "Ja, das ist möglich, bringen Sie folgende Unterlagen...."???
Nur zur Info.