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Visa zur Familienzusammenführung abgelehnt (Gelesen: 3.677 mal)
Hanni
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04.08.2005 um 12:09:11
 
Ich habe am 31. Mai einen Tunesier in Tunesien geheiratet, da das Heiratsvisum wegen offensichtlicher Unstimmigkeiten in unseren Angaben zur Befragung abgelehnt wurde.
Hauptsächlich handelt es sich um den Ort unseres ersten Kennenlernens, den ich pragmatisch mit "Flughafen Monastir" angeben habe, mein Mann aber einen der beiden Hauptaufenthaltsorte genannt hat. Die Botschaft in Tunis und die Ausländerbehörde haben Indizien zusammengetragen, um uns eine Zweckehe nachzuweisen. Das ist nicht im Entferntesten der Fall. Vor 9 Wochen haben wir das Visa zur Familienzusammenführung gestellt, das nach bangen Wochen heute abgelehnt wude. Wir haben nur den Weg über eine Klage.
Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht und weiß, was auf einen zukommt und mit welchem Ausgang man rechnen kann? Wie lange wird das alles dauern und wie stehen die Chancen?
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ronny
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Antwort #1 - 04.08.2005 um 12:27:21
 
Hallo Hanni,

das Verfahren ist wahrscheinlich das Gleiche unabhängig von dem Land, deswegenguck
hier

für die Information.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hanni
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Antwort #2 - 04.08.2005 um 18:10:41
 
Danke für den Hinweis, Ronny.
Wer weiß, ob sich an einem abgelehnten Visa zur Familienzusammenführung irgendwas ändert oder beschleunigen lässt, wenn man ein Kind erwartet?
Darf der Mann zur Entbindung einfliegen oder ist das für die Behörden nicht relevant?
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ronny
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Antwort #3 - 04.08.2005 um 19:14:11
 
Zitat:
Wer weiß, ob sich an einem abgelehnten Visa zur Familienzusammenführung irgendwas ändert oder beschleunigen lässt, wenn man ein Kind erwartet?


Hallo Hanni,

wenn dem so ist, dann dürfte der Scheinehevorwurf wohl kaum haltbar sein. Zwinkernd

Es entstünde eine völlig andere Situation, als sie sich auf dem Papier darstellt. Der Vater könnte eine Familienzusammenführung zu einem deutschen (?) Kind beantragen. Auch die Einreise zur Entbindung müßte möglich sein.

Aber sicherlich träfe das erstgenannte sowieso zu. Falls Du in der Situation bist, solltest Du die Schwangerschaft bereits der Botschaft mitteilen und ggf. durch Attest belegen.

Grüße
Ronny;-)
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Hanni
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Antwort #4 - 05.08.2005 um 18:03:57
 
Ich war schwanger und hatte einen Abgang, bevor das Heiratsvisum abgelehnt wurde. Das habe ich per Email an das Konsulat in Tunis geschrieben und angeboten, ein Attest zu schicken, sofern gewünscht. In diesem Email habe ich auch weitere Punkte bzw. "offensichtliche Indizien" erklärt, jedoch ging der besagte Mitarbeiter weder darauf noch auf irgendeine weitere Erklärung von mir ein.
Selbige Unterlagen mitsamt den neuesten Fotos von unserer Hochzeit habe ich an die hiesige Ausländerbehörde geschickt, damit sie die Ernsthaftigkeit unserer Beziehung erkennen und wissen, dass wir eine Familie gründen möchten.
Nun der Schlag ins Gesicht, dass sie trotz dieser Information das Visa abgelehnt haben, womöglich, weil der Grund für sie nicht mehr vorhanden war.
Hätte dieser Tatbestand zu einer Visagenehmigung führen müssen und lässt sich deshalb die Klage irgendwie beschleunigen?
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reta
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Antwort #5 - 05.08.2005 um 18:06:34
 
Hallo Hanni
wenn du mehr zu meiner Vorgeschichte wissen willst, dann schau auch in "Familienzusammenführung:ein großes Problem", ist auch unter´Ehe und Familie´ zu finden. Das beschreibt meine Geschichte bevor es um einen Gerichtstermin ging. Aber wenn du es nicht finden kannst, gehe in mein Profil und lasse dir die letzten 20 Berichte zeigen, da ist es dann dabei. Wir haben insgesamt 1 1/2 Jahre warten müssen bis wir endlich hier zusammen waren.
Wenn ihr so einen Großen Altersunterschied habt, dann schauen sie genau, und wenn dann noch andere Sachen nicht ganz übereinstimmen (bei euch erstes Treffen), dann, denke ich, habt ihr schon verloren.
Aber ich denke wenn ihr ehrlich seit, dann habt ihr vor Gericht sehr gute Chancen.
Aber wenn du schwanger sein solltest, sind die Chancen wohl noch erheblich besser.
Aber ich würde es nur nur angeben, wenn du dir wirklich sicher bist und du es belegen kannst. Denn wenn du es später wieder rückgängig machen mußt, ist das sicher nicht von Vorteil für euch.

Viele Grüße und viel Glück für eure Zukunft
Reta

Wenn du noch Fragen zu meiner Geschichte hast, melde dich gerne wieder.
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Mausi37
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Antwort #6 - 08.08.2005 um 01:03:09
 
Hallo ich habe auch am 13.05.05 in der türkei geheiratet habe das gleiche problem wie du sie haben bei uns auch das visum abgelehnt aus dem grunde das die ehe nicht besteht und ich ihn nur eine aufenhalt  in deutschland erschaffen will sagt das konsolat in der türkei ankara habe mir jetzt auch ein anwalt genommen er sagte mir es KANN bis zu 2 jahre dauer wenn es vor dem gericht :sauer: :sauer: geht bin auch sehr verzweifelt und  traurig
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ronny
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Antwort #7 - 08.08.2005 um 07:49:20
 
Zitat:
Hätte dieser Tatbestand zu einer Visagenehmigung führen müssen und lässt sich deshalb die Klage irgendwie beschleunigen?


Hallo Hanni,

so schmerzlich das sein muß, aber wenn keine Schwangerschaft (mehr) besteht, ist der Sachverhalt bereits berücksichtigt worden.
Sorry.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 07.10.2005 um 22:57:10
 
Hallo Hanni!

Mir ist das gleiche passiert.
Allerdings werden sie meinem Mann eine Aufenthaltserschleichung vor.
Darf ich fragen ,wie der stand der ding jetzt ist?
Wie bist du vorgegangen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruss, Schnucki
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