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Namensanerkennung nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 20.971 mal)
florian
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Antwort #15 - 22.11.2005 um 15:08:53
 
ronny schrieb am 29.08.2005 um 09:06:15:
In der Summe ist es trotz aller Kritik keine Frage der deutschen Bürokratie, sondern eine Frage des ausländischen Urkunden(un)wesens. Denn wenn einem Staat die (zweifelhafte) Ehre zuteil werden sollte in den (immer größer werdenden) Kreis der "Problemstaaten" aufgenommen zu werden, dann liegts einzig und allein daran, dass man dort nahezu jede Urkunde an der Straßenecke kaufen kann.
Ronny Zwinkernd


Hallo,
auch wenn es stimmt dass ein Teil des Problems bei den "Problemstaaten" liegt, wo man sich Urkunden kaufen kann, so liegt doch ein gute Teil des Problems auch bei unserer Bürokratie...

Warum muss denn der deutsche Staat so einen Aufwand treiben um zum Beispiel Geburtsurkunden bis ins letzte Detail mit riesigem Aufwand für die Betroffenen überprüfen? In vielen anderen Staaten die mindestens so zivilisiert sind wie Deutschland geht das doch auch einfacher... gerade Dänemark kann man ja nicht gerade eine zu liberale Einstellung gegenüber Ausländern vorwerfen, warum gehts dann bei denen unbürokratischer und bei uns nicht?

Florian

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ronny
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Antwort #16 - 23.11.2005 um 17:08:05
 
Zitat:
gerade Dänemark kann man ja nicht gerade eine zu liberale Einstellung gegenüber Ausländern vorwerfen, warum gehts dann bei denen unbürokratischer und bei uns nicht?


Ganz einfach:

1. weil das dänische Personenstandsrecht und das IPR sagt, jeder der seinen g.A. in DK hat wird nach dänischem Recht beurteilt. Deutschland sagt aber die Voraussetzungen für die Ehe unterliegen dem Heimatrecht.

2. es dem dänischen Staat einfach sch... egal ist ob ein ausreisepflichtiger Ausländer mit einem Dänen verehelicht ist, der wird trotzdem abgeschoben, compris.? Die Ehe kann aus dänischer Sict durchaus im Heimatland des Abgeschobenen geführt werden.

3. wir in Deutschland (leider?) immer noch den Art. 6 GG bei den ausländerrechtlichen Massnahmen beachten müssen, deswegen bestimmt der deutsche Staat welche Ehe unter die Schutzwirkungen des Art . 6 fällt und welche nicht.

4. keinem Standesbeamten zuzumuten ist eine (qualifizierte) Straftat im Amt zu begehen, bloß weil er sehenden Auges gefakede Urkunden akzeptiert, das Ganze nennt sich Falschbeurkundung im Amt und wird heftigst bestraft. Da lasse ich mir lieber den Bürokratievorwurf machen bevor ich einem Kollegen zumute eine ungeprüfte Urkunde aus einem Problemstaat zu akzeptieren  Ärgerlich



Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #17 - 24.11.2005 um 14:07:12
 
Hallo Ronny,

ich richte meine Kritik ja gar nicht an die Leute in den Behörden, klar dass ihr euch an die Regeln halten müsst und ich verlange von keinem Standesbeamten er soll sich darüber hinwegsetzten.

Aber den Sinn dieser Regeln kann man ja schon infrage stellen.

Nur zum Beispiel: Warum müssen die dt. Standesämter unbedingt Geburtskunden aus Staaten mit nicht so perfektem Urkundenwesen überprüfen, wo schon die Botschaften sagen dass das gar nicht geht (wenns überprüfbar wär, würden es die Botschaften ja machen). Warum könnteman da nicht ersatzweise zum Beispiel den Reisepass (Geburtsdatum, Ort und Name stehen da ja auch drin), nehmen, oder eine eidestattliche Versicherung, oder...

Ich bin kein Jurist, ich kann dir jetzt keinen neuen stimmigen Gesetzesentwurf vorschlagen, aber ich bin sicher es gäb genug Möglichkeiten wo man die Ablüfe vereinfachen und Bürgerfreundlicher machen könnte, ohne was an Sicherheit einzubüssen...

Wenn man einmal so eine Prozedur erlebt hat, bekommt man sehr schnell das Gefühl dass hier die Bürokratie einfach zum Selbstzweck wird...  jede absurde Regelung begründet sich aus irgendeiner anderen, dass das ganze am Ende überhaupt keinen Sinn mehr macht scheint ausser den Betroffenen niemanden zu interessieren.

Was mich nur wundert: die Leute in den Behörden sind ja eigentlich genauso betroffen und müssen sich mit diesen sinnlosen Paragrafen rumschlagen... ärgert das dort niemanden?

Gruß, Florian
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Antwort #18 - 24.11.2005 um 14:20:16
 
ronny schrieb am 23.11.2005 um 17:08:05:
4. keinem Standesbeamten zuzumuten ist eine (qualifizierte) Straftat im Amt zu begehen, bloß weil er sehenden Auges gefakede Urkunden akzeptiert, das Ganze nennt sich Falschbeurkundung im Amt und wird heftigst bestraft. Da lasse ich mir lieber den Bürokratievorwurf machen bevor ich einem Kollegen zumute eine ungeprüfte Urkunde aus einem Problemstaat zu akzeptieren  Ärgerlich


noch ein Nachsatz dazu: Dass man sehenden Auges keine offensichtlich gefakte Urkunden akzeptieren sollte ist ja klar.
Aber das ist ja nicht die Praxis, sondern es wird grundsätzlich die Überprüfung von Urkunden aus Staaten aus dieser Problemliste verlangt ohne den Einzelfall anzuschauen. Allen Menschen aus bestimmten Staaten wird somit grundsätzlich Urkundenfälschung unterstellt, wobei eignetlich klar sein sollte das die überwiegende Mehrzahl gar keine Grund dazu hat und einfach nur heiraten will... Man könnt ja auch die Überprüfung nur dann verlangen wenn ein begründeter Vedacht auf falsche Urkunden besteht...
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ronny
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Antwort #19 - 24.11.2005 um 18:01:50
 
Zitat:
Man könnt ja auch die Überprüfung nur dann verlangen wenn ein begründeter Vedacht auf falsche Urkunden besteht...



Der Grundsatz war und ist, dass eine Urkunde im Zweifelsfall legalisiert werden sollte, was in allen anderen Staaten (ex Problemstaaten ) auch so funzt. Wenn einige das Apostille - Übereinkommen gezeichnet haben auch nur noch eine Apostille.

In den Problemstaaten ist es aber leider so, dass unsere Botschaften zunehmend mehr Fälschungen entdeckt haben, sodass sie von sich aus die Legalisation einstellen mußten.

Um mal ein paar Zahlen aus dem Bereich Indien und Umgebung zu nennen:

90 % der Nachweise der Ledigkeit und Auflösung von Vorehen gefaked,

75 % der Nachweise über Geburten inhaltlich verfälscht....

Und btw. Indien hat das Apostille - Übereinkommen gezeichnet, die Anwendung ist bilateral aber im Verhältnis zu Deutschland suspendiert. Dänemark hat da z.B. gepennt, die müssen heute eine Apostille aus Indien akzeptieren......

Deswegen auch zunehmend die Vorbehalte gegen Eheschließungen in DK, da sind auch europaweite Gespräche zum Umgang mit dänischen Ehen im Gange...

Willst Du noch mehr hören, wende Dich an das Ausw. Amt Sachgebiet Urkundenwesen.

Die Fälschungsraten haben gerade dazu geführt, dass die ehrlichen Betroffenen die Dummen sind. Wemm willst Du das jetzt anlasten, dem Entwicklungsland mit Atomwaffen oder dem deutschen Staat der sein Rechtssystem sauberhalten will ?

Ich weiß nicht ob Du da wirklich den Hintergrund beurteilen kannst ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #20 - 24.11.2005 um 18:25:18
 
ronny schrieb am 24.11.2005 um 18:01:50:
Ich weiß nicht ob Du da wirklich den Hintergrund beurteilen kannst ?

Grüße
Ronny Zwinkernd



Sicher, bin ich kein Experte...

Aber dass 75% der Gebutrsurkunde gefälscht sein sollen kann ich nicht wirklich glauben...

Warum sollte man den eigentlich eine Gebutrsurkunde fälschen?

Was wollen sich 75% der Inder mit gefälschten Geburtsurkunden erschwindeln?


Mein Frau aus Vietnam hatte hier Probleme ihre Gebutrsurkunde für die Heitra anerkannt zu bekommen. Um uns die langwierige, teure und womöglich erfolglose Prozedur der Überprüfung zu ersparen, sind wir nach Dänemark.

Welche Motiavation hätte Sie denn jetzt haben können um eine gefälschte Gebutrsurkunde anzubringen? Um Aufenthaltsfragen ging es da zu keinem Zeitpunkt.

Danke für die Aufklärung, Florian
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Antwort #21 - 24.11.2005 um 18:34:34
 
Hi florian,

ich kann nur die Zahlen wiedergeben, die mir das Ausw.Amt genannt hat.

Mit VN habe ich wegen Fälschungen keine Erfahrungen gemacht, mit Indien durchaus schon des öfteren.

VN ist wohl auch mehr ein Problem des gesamten nicht verifizierbaren Urkundenwesens, weil (aus der Geschichte verständlich ) ganze Generationen gar keine Urkunden haben. Da ist aber auf bilateraler Ebene ein heftiges gegeseitiges Mißtrauen, welches mit dem "Gesicht wahren" zu tun haben muß. Der Eine gibt nicht zu dass sein Urkundenwesen nicht vollständig ist und der Andere sagt: wenn du es zugibst, können wir überlegen wie die Misere besetigt werden kann. Zwinkernd

Aber um auf Deine Frage warum sollte eine Geburtsurkunde gefaked werden einzugehen:

Wenn eine Person xyz bereits einmal in DE war als Asylbewerber und wenn sie wieder nach DE will als Asylbewerber (evtl. für ein neues Verfahren) was liegt näher als eine ALIAS-Identität anzunehmen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #22 - 24.11.2005 um 18:51:52
 
ronny schrieb am 24.11.2005 um 18:34:34:
Hi florian,

Aber um auf Deine Frage warum sollte eine Geburtsurkunde gefaked werden einzugehen:

Wenn eine Person xyz bereits einmal in DE war als Asylbewerber und wenn sie wieder nach DE will als Asylbewerber (evtl. für ein neues Verfahren) was liegt näher als eine ALIAS-Identität anzunehmen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hallo Ronny,
Ok, das wäre eine Motivation...

aber wie ich sagte gings bei uns ja gar nicht um Aufenthalt. Mein frau hatte schon eine Aufenthaltsgenehmigung zum Studium. Um die zu bekommen brauchte sie ihren Pass, und überhaupt keine Geburtsurkunde... Warum sollte man ihr also beim Heiraten die Fälschung ihrer Geburtsurkunde unterstellen. Ihr Pass (der ja zuvor schon für die Visaerteilung akzeptiert wurde) bestätigt ja die Daten in der Geburtsurkunde. Warum kann man in solchen Fällen nicht einfach auf das Theater verzichten?

Eine zweite Sache die ich nicht kapier ist der Sinn dieses Überprüfungsverfahrens. Ich seh ein dass bei solchen Saaten mit chaotischem oder korruptem Urkundenwesen die Legalisiserung durch die Botschaften schwierig oder unmöglich ist...
aber warum man dann über den Umweg über die Standsämte, OLG etc. und nochmals die Botschaft (Amtshilfeverfahren heisst das glaub) eben diese ja eigentlich für unmöglich erklärte Überprüfung verlangt, kapier ich nicht.  Zumindest in Vietnam bringt diese Überprüfung ja meist auch keine vertrauenswürdigere Ergebnisse.... was ist also der Sinn des Ganzen?

Danke und Gruß Smiley Florian
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Antwort #23 - 24.11.2005 um 19:21:29
 
Hi florian,

wie gesagt, aus Sicht der ehrlichen Betroffenen immer unbefriedigend, kann ich nachvollziehen, weil der Verdacht unbegründet sein kann und deswegen weh tut.

Aber das kann man als Behördenmitarbeiter ja nicht erkennen oder ?

Und das VN ein eigenes Problem darstellt, dass sich auch noch unterschiedlich (Nord/ Süd-Gefälle)ausgestaltet, hatte ich ja bereits erwähnt. Leider fehlen mir da Alternativen die ich gerne ergreifen würde wenn es andere Wege gäbe...

So bleibt ja nur indirekt der Druck auf diplomatischem Weg...

Und wenn ich ein Buch schreiben würde, Heiraten 1960 ,1990 und heute , ein Entwicklungsprozess würdest Du die Entwicklung des Fälschungswesens nachvollziehen können. Ich habe Anfang der 90er das Sachgebiet übernommen... wenn ich daran denke wieviele Eheschließungen mir da entwischt sind Augenrollen

Bis wir bestimmte Verhaltensmuster und Präferenzen bei den einzelnen Landsmannschaften im Hinblick auf bevorzugte Standesämter entdeckt hatten... naja shit happens und die meisten sind inzwischen wieder aufgelöst Zwinkernd

Und versuche mal einen, der an das Gute im Menschen glaubt, von der Tatsache zu überzeugen dass er ausgenutzt wird und wurde, das hat auch bei meiner (altersmäßig) Vorgängergeneration von Standesbeamten "dicke Bretter bohren" bedeutet Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

[hint]wieso wird aus shit nuts ??[/hint]
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Antwort #24 - 24.11.2005 um 20:05:06
 
Zitat:
wie gesagt, aus Sicht der ehrlichen Betroffenen immer unbefriedigend, kann ich nachvollziehen, weil der Verdacht unbegründet sein kann und deswegen weh tut.

Aber das kann man als Behördenmitarbeiter ja nicht erkennen oder ?


... naja, wenn es wie in unserem Fall offensichtlich gar keinen Grund gibt, zu bescheissen, sollte der Standesamte halt von seinem Ermessenspielraum gebrauch machen können und beschliessen dass alles in Ordnung ist...oder nicht?


Aber wie ich oben schon sagte, ich kritisier ja gar nicht das Verhalten von den Mitarbeitern in den Behörden, sondern ich ärger mich über unlogische und sinnlose Regelungen (zB auch: warum wird ein vnesischer Pass und Ledigkeitsbescheinung akzeptiert, eine Geburtsurkunde aber nicht???)...

Findest du in deiner täglichen Praxis wirklich jede Regelung sinnvoll und notwendig?

Und ausserdem ist unsere Urkundenwesen auch nicht so perfekt... wenn ich mir anschau was das Standesdamt bei der Beantragung eines gemeinsamen Ehenamens aus dem Namen meiner Frau gemacht hat....  Laut lachend   wenn da mal in 20 Jahren die vietnamesische Behörden eine Überprüfung verlangen haben wir gewaltig Ärger... Laut lachend

aber ich will ja nicht alles schlecht machen, z.b. auf der Ausländerbehörde lief bisher immer alles wunderbar und ohne Probleme...

und jetzt will ich auch nicht länger nerven.

viele Grüße, FLorian
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