Zitat:Man könnt ja auch die Überprüfung nur dann verlangen wenn ein begründeter Vedacht auf falsche Urkunden besteht...
Der Grundsatz war und ist, dass eine Urkunde im Zweifelsfall legalisiert werden sollte, was in allen anderen Staaten (ex
Problemstaaten ) auch so funzt. Wenn einige das Apostille - Übereinkommen gezeichnet haben auch nur noch eine Apostille.
In den
Problemstaaten ist es aber leider so, dass unsere Botschaften zunehmend mehr Fälschungen entdeckt haben, sodass sie von sich aus die Legalisation einstellen mußten.
Um mal ein paar Zahlen aus dem Bereich Indien und Umgebung zu nennen:
90 % der Nachweise der Ledigkeit und Auflösung von Vorehen gefaked,
75 % der Nachweise über Geburten inhaltlich verfälscht....
Und btw. Indien hat das Apostille - Übereinkommen gezeichnet, die Anwendung ist bilateral aber im Verhältnis zu Deutschland suspendiert. Dänemark hat da z.B. gepennt, die müssen heute eine Apostille aus Indien akzeptieren......
Deswegen auch zunehmend die Vorbehalte gegen Eheschließungen in DK, da sind auch europaweite Gespräche zum Umgang mit
dänischen Ehen im Gange...
Willst Du noch mehr hören, wende Dich an das Ausw. Amt Sachgebiet Urkundenwesen.
Die Fälschungsraten haben gerade dazu geführt, dass die ehrlichen Betroffenen die Dummen sind. Wemm willst Du das jetzt anlasten, dem Entwicklungsland mit Atomwaffen oder dem deutschen Staat der sein Rechtssystem sauberhalten will ?
Ich weiß nicht ob Du da wirklich den Hintergrund beurteilen kannst ?
Grüße
Ronny