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Personalausweis zur Familienzusammenführung (Gelesen: 11.444 mal)
Bamboy
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Antwort #15 - 08.03.2008 um 12:49:45
 
Hallo liebe Freunde,

ich komme zurück zu dieser Sache nach langer Zeit. Ich war sehr beschäftigt mit meiner Promotion und wir elebten einen Schicksalsschlag. Nach meiner Doktorprüfung sind wir in Baden-Württenberg gelandet und haben seit 2 Wochen unser zweites Kind.

Ich merke auch, dass einige Leute ein ähnlichen Fall haben und wollten wissen, ob der von der kamerunischen Botschaft in Bonn ausgestellte Pass akzeptiert wurde.

Damals hatte die Ausländerbehörde ausdrucklich gesagt, dass dieser Erlass von BMI für alle kamerunische Pässe gilt. Obwohl das für mich nur lächerlich, hatten wir den neuen Pass von der kamerunischen Botschaft in Bonn bekommen und bei der ABH abgegeben. Der Leiter von der ABH hatte wieder abgelehnt, die AE zu erteilen und hatte von meiner Frau die Ausreise verlangt. Diese haben wir kategorisch abgelehnt.  Danach haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Nach einigen Briefwechseln mit der Braunschweiger ABH ergab sich einen (für mich faulen) Kompromis, nach dem meiner Frau eine AE in einem Ausweisersatz erteilt werden sollte. Diesen Kompromis hattee ich aus 3 Gründen vorläufig akzeptiert nämmlich:

1. Erstmal den nächsten Schritt machen und dann weitere Schritte verfolden.
2. Meine Frau war schwanger und ein Gerichtsverfahren über der Sache wäre für sie eine Tortur, obwohl meine Frau eine Frühgebuhrt nach 6 Monaten Schwangerschaft hatte, und das Kind 2 Wochen danach in Braunschweig starb.
3. Ich war sehr beschäftig mit meiner Promotionsverfahren und wollte erst die Doktorprüfung zu Ende führen.

Seit 2 Jahren wird meiner Frau eine AE in einem Ausweisersatz erteilt. Die Persornalien auf dem Ausweisersatz sind genau die in dem von der Botschaft ausgestellten Pass. Die Braunschweiger ABH will den Pass aber nicht zur Erteilung der AE anerkennen. Mit dem selben Pass reist meine Frau und sie bekommt Visen z.B von der britischen Botschaft in den selben Pass ohne problem. Ber der Verlängerung der AE im Februar 2007 hat die ABH wieder verweigert, den Pass anzuerkennen, auch wenn andere Botschaften meiner Frau Einreisevisum im selben Pass erteilt haben. Nach meine Doktorprüfung im Juni 2007 sind wir jetzt in Rems-Murr-Kreis. Hier hat meine Frau Anfang Februar wieder einen Antrag auf Verlängerung der AE gestellt, und die zuständige ABH kann nicht entscheiden. Die ABH will feststellen, ob die AE im von der kamerunischen Botschaft ausgestellten Pass erteilt werden soll, oder ob der Ausweisersatz verlängert werden soll. Allerdings meinte die Leiterin, dass meine Frau nicht dauerhaft einen Ausweisersatz besitzen sollte. Sie hatte trotzdem nochmal nach der Identitätskarte gefragt. Auch wenn meine Frau ausreisen würde, wird sie 3 bis 6 Monaten in Kamerun brauchen, um eine neue Identitätskarte zu bekommen. Unser 2. Kind ist jetzt 2 Wochen alt und eine Reise nach Kamerun ist für mich nicht zumutbar.

Ich will erst auf die Entscheidung der ABH in Rems-Murr-Kreis warten. Ich überlege dieses Mal diese Sach bis zu einem Gerichtsverfahren zu ziehen, denn ich sehe nicht ein, dass Behörden einen von der kamerunischen Botschaft in Bonn ausgestellen Pass ablehnen, aber die aus dem Pass geholten Informationen im Ausweisersatz verwenden. Ausserdem wird der Pass von anderen Europäischen Ländern zur Visumserteilung akzeptiert.

Ich bitte Euch trotzdem um Ratschläge.

Viele liebe Grüsse
Bamboy


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...

Ich habe vergessen hinzuzufügen, dass die in 1977 in Kamerun ausgestellte Gebuhrtsurkunde meiner Frau vorhanden ist und in Verbindung mit dem Pass von der Botschaft ihre Identität zweifelos klären sollte.
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« Zuletzt geändert: 08.03.2008 um 14:45:45 von Tippi »  
 
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Einbeck
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Antwort #16 - 08.03.2008 um 14:01:41
 
Ich habe diesen Thread jetzt von Beginn an gelesen.
Proxy Pässe okay nicht anerkannt.
Heirat in kamerun. Bo, anerkannt weil zulässig.

Es gibt alte Geburtsurkunden aus Kamerun, alte abgelaufene kamerun.  ID-Karte
und mittlererweile neuen von Botschaft ausgestellten Pass.

Wurde die kamerun. Geburtsurkunde schon mal von deutschen Behörden auf Echtheit kontrolliert oder liegt in legalisierter Form vor?

Kamerun gilt als Staat mit unsicheren Urkundswesen, daher hilft eine Geburtsurkunde, die nicht vom Vertrauensanwalt der Botschaft im Wege der Amtshilfe auf Echtheit kontrolliert wurde und einen entsprechenden Vermerk der Botschaft trägt herzlich wenig.

Meine Frage, zum besseren Verständnis, sind die Personalien:
Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum etc. in allen kamerun. Dokumenten identisch? Oder gibt es Abweichungen?

Falls die kamerun. Botschaft den neuen Pass nur auf Basis des alten Proxy-Passes ausgestellt hat, könnte ich verstehen das es Probleme mit der Anerkennung gibt, da das Ausgangsprodukt der Proxy-Pass ist.
Hier ist auch nicht prüfbar, was kamerun. Botschaft anläßlich der Passbeantragung getan hat?

Lösungen für das Problem sehe ich nicht, bleibt die Frage wie sich die neue ABH verhält.
Evtl. kann man ja die Geburtsurkunde im Wege der Amtshilfe via dt. Botschaft prüfen lassen, wenn dann Personalien in Pass und Geburtsurkunde übereinstimmen, ja vielleicht klappt es ja dann........

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Bamboy
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Antwort #17 - 08.03.2008 um 16:30:15
 
Hallo Einbeck,

Ich denke, man sollte hier sachlich diskutieren und nicht mit Vermutungen, besonders wenn man sich Experte nennt, von dem eine gewisse Professionalität zu erwarten ist. Man kann nicht alle Dokumente aus Kamerun als gefälscht kategorisieren. Die kamerunische Botschaft hat die Kompetenz, u.a. Pässe auszustellen, sonst kann die Bundesrepublik Deutschland einfach erklären, dass mit dieser Botschaft nichts amtliches zu erledigen ist. Das würde man schon verstehen. Aber KamerunerInnen einfach so zu behandeln und nicht mit der kamerunischen Botschaft bzw. das Land auseinder zu setzen halte ich für unverantwortlich, weil dieser Zugang langfristig kein Problem löst, sondern nur Härte erzeugt.

Alle Personalien auf der Geburtsurkunde stimmen überein und die Urkunde ist echt, wie meine, die bei der Einbürgerung verwendet wurde. Wenn der Thread wirklich gut gelesen wäre, dann sollten die Beiträge der anderen Kollegen über die Bedeutung von diesem Erlass gelesen werden. Ich kenne viele ähnliche Fälle, bei denen die ABH total anders behandelt hat und die Briten sind keine Idioten, wenn sie den Pass anerkennen. In unserem Fall war es meiner Meinung nach reine Rache von der ABH. Deswegen werde ich diesmal lieber bis zum Gericht ziehen, damit alles geprüft wird, denn ich kann nicht mehr solche Vermutungen von deutschen Behörden weiter hören, die auch ihre Entscheidungen begrunden. Wenn andere Leute hier einen ähnlichen Fall haben, sollen sie sich bei mir melden unter kotakxx@yahoo.de. Es kann nicht so weiter gehen. Eine Entscheidung von mindestens einem Verwaltungsgericht wird uns (Behörden und betroffenen Kamerunern) alle Klarheit schaffen.
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Antwort #18 - 08.03.2008 um 17:53:34
 
Ich glaube ich bin hier etwas falsch rübergekommen oder verstanden wurden, wollte hier niemanden anmachen...


Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
Ich denke, man sollte hier sachlich diskutieren und nicht mit Vermutungen, besonders wenn man sich Experte nennt, von dem eine gewisse Professionalität zu erwarten ist


Mein Ziel ist es die Beteiligten und die ABH vorallem, ABH Braunschweig besser zu verstehen,
um mir ein Bild machen zu können warum so gehandelt wurde.
An Fakten und Tatsachen nichts ändern.
Eine Tatsache ist nunmal
Kamerun gilt als Staat mit unsicheren Urkundswesen, kamerunische Urkunden werden nicht von der dt. Botschaft legalisiert.
Zur Anerkennung ausländischer Urkunden kannst Du ja die suchfunktion nutzen und dich schlau machen.
Eine nicht auf Echtheit überprüfte kamerun. Geburtsurkunde muss von der Behörde nicht anerkannt werden, dies ist ein Fakt eine Tatsache.

Wie und auf welcher Basis die kamerunische Botschaft Pässe ausstellt mag ich nicht beurteilen,
im allgemeinen werden Pässe auf Basis des letzten Passes, der Geburtsurkunde und evtl der Heiratsurkunde ausgestellt.
Da die Botschaft den Behörden des eigenen Landes vertrauen sollte, weiß ich nicht ob weiter besondere Kontrollen oder Nachprüfungen erfolgen.


Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
Man kann nicht alle Dokumente aus Kamerun als gefälscht kategorisieren

Wo bitte steht diese Aussage.
Weise hier lediglich erneut auf die Anerkennung ausl. Urkunden hin.

Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
Ich kenne viele ähnliche Fälle, bei denen die ABH total anders behandelt hat und die Briten sind keine Idioten, wenn sie den Pass anerkennen.


Kenne ich auch, vorallem bei Briten, aber bei Briten gilt zur Anerkennung von Pässen ja auch britisches Recht, für Deutschland gilt Deutsches Recht und da gibt es nunmal Unterschiede in beiden Rechten.

Bei der Anerkennung von ausländischen Pässen sind deutsche Behörden nunmal an die Vorgaben des BMI und die allgemeinverfügung zur anerkennung  ausl. Pässe gebunden.
In der Praxis kann dies sogar soweit führen, das zwar Frankreich ein visa erteilen kann wir Deutsche aber ohne eine ausnahme von der Passpflicht (erteilt vom BMI) nicht.

Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
Aber KamerunerInnen einfach so zu behandeln und nicht mit der kamerunischen Botschaft bzw. das Land auseinder zu setzen halte ich für unverantwortlich, weil dieser Zugang langfristig kein Problem löst, sondern nur Härte erzeugt.
 

Mein Interesse war zu verstehen und zu helfen, daher Fragen.

Einbeck schrieb am 08.03.2008 um 14:01:41:
Lösungen für das Problem sehe ich nicht, bleibt die Frage wie sich die neue ABH verhält.
Evtl. kann man ja die Geburtsurkunde im Wege der Amtshilfe via dt. Botschaft prüfen lassen, wenn dann Personalien in Pass und Geburtsurkunde übereinstimmen, ja vielleicht klappt es ja dann........  

Zitiere mich selber, ein Echtsüberprüfung der Geburtsurkunde falls bisher noch nicht erfolgt,
wäre in meinen Augen ein erster Schritt zur Prüfung ob die Personalien stimmen.

Sie ist abgelehnte Asylbewerberin warum, gibt es in der Vergangenheit irgendetwas zu
falscher Identität oder falschen Personalien, oder gab es mal andere Dokukmente für Sie?

Bitte dies nicht als Vermutung oder Unterstellung verstehen, ich will nur verstehen und daher ist dies eine Verständnisfrage, warum der neue Botschaftspass der ABH solche Probleme bereitet.

Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
In unserem Fall war es meiner Meinung nach reine Rache von der ABH


Wenn Du eine so festgefasste Meinung hast wofür Postet Du hier?
Um Mitarbeitern der ABH "Rache" zu unterstellen, Rache wofür für Deine Petition?

Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
Deswegen werde ich diesmal lieber bis zum Gericht ziehen, damit alles geprüft wird, denn ich kann nicht mehr solche Vermutungen von deutschen Behörden weiter hören, die auch ihre Entscheidungen begrunden.  


So wie sich der Sachverhalt darstellt wird Dir evtl. auch nichts anderes übrigbleiben.

Bamboy schrieb am 08.03.2008 um 16:30:15:
Eine Entscheidung von mindestens einem Verwaltungsgericht wird uns (Behörden und betroffenen Kamerunern) alle Klarheit schaffen.  


Vollkommen richtig erkannt.

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Antwort #19 - 08.03.2008 um 19:08:52
 
Der BMI hat mit Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapier verfügt, das kamerunische Pässe nur eingeschränkt anerkannt werden, eine Anerkennung  kann nur im Zusammenhang/Verbindung mit einer kamerunischen Identitätskarte erfolgen.
So leid es mir tut solange diese Allgemeinverfügung gilt brauch man neben Pass auch ID-Karte.

Diese Weisung des BMI ist für deutsche Behörden und Deutschland bindet, in anderen Ländern gilt dortiges Recht und dortige vorschriften die etwas andes besagen können.

Ich kann nur erneut auf hier bereits zitiertes BMI Schreiben vom 06.06.2005 M I 3 - 125231 CMR/1 verweisen.

Neueres als von brickbat in 2005 geschildertes ist mir zur Rechtslage nicht bekannt.
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Antwort #20 - 08.03.2008 um 21:06:56
 
Sie muß doch bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Pass bei sich gehabt haben der kein Proxy-Pass ist, wieso legt sie diesen nicht der ABH vor ?
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Antwort #21 - 16.03.2008 um 09:29:18
 
Nicht jede/r Einreisende/ reist mit einem Pass. Es gibt viele Gründe dafür.
Es gab bis jetzt keine Unstimmigkeiten mit Personalien. Die ABH kann die Geburtsurkunde prüfen lassen, aber sie muss erst akzeptieren, dass dieser Vorgang die Identitätskarte ersetzt. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Zu der Sache wurde die AE erneut um 2 Jahre auf Ausweisersatz verlängert. Die ABH erteilte uns einen Brief zur Vorlage bei der kamerunischen Botschaft, wo der Pass ausgestellt wurde. Ziel ist innerhalb 6 Monate festzustellen, ob meine Frau eine ID-Karte oder einen neuen Pass von der Botschaft bekommen kann. Ich habe der kamerunischen Botschaft den Fall telefonisch nochmal erklärt und einen Termin für kommenden Donnerstag vereinbart. Die Botschaft hat sich schon bereit erklärt, mit der zuständigen ABH den Fall zu klären. Die ABH war auch sehr bereit, direkt mit der Botschaft darüber zu sprechen und ggf. eine Lösung zu finden.
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Antwort #22 - 16.03.2008 um 12:58:40
 
Bamboy schrieb am 16.03.2008 um 09:29:18:
Nicht jede/r Einreisende/ reist mit einem Pass. Es gibt viele Gründe dafür. 

Wie geht denn das überhaupt ?

Wie kommt man denn ohne Pass ins Flugzeug/über die Grenze ?

Wenn ich verreise habe ich neben meinem Pass sogar immer noch 2 Passkopien im Gepäck für den (unwahrscheinlichen) Fall, daß mir mein Pass abhanden kommt.
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Antwort #23 - 16.03.2008 um 14:30:06
 
Leider muss ich sagen, das sich an der Rechtslage seit 2005 nichts geändert hat, es gilt immer noch das von Brickbat bereits in 2005 Gesagte.

Lt. geltender Allgemeinverfügung des BMI vom 03.01.2005 zur Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 18.01.2005 Seite 745 ff) werden die kamerunischen Pässe nur eingeschränkt, nur in Verbindung mit einer kamerun. Identitätskarte  (Identitätskarte oder konsularische Identitätskarte)anerkannt.

Diese Allgemeinverfügung des BMI ist für alle deutschen Behörden bindend.

Andere Länder sehen dies anders. Andere Länder (z.B. UK etc.) haben andere Vorschriften, für Deutschland ist diese Allgemeinverfügung bindend.
Ist unser tägliches Leben im Ausland, wir dürfen Pass nicht visieren, andere Länder dürfen und erteilen Visa in selben Pass.

Allerdings gilt auch immer noch Weisung des BMI nach Möglichkeit einen Reiseausweis für Ausländer  für in Deutschland lebende Kameruner auszustellen.

Sie hat ja von der Botschaft einen neuen  kamerunischen Reisepass erhalten,
kannst Du kurz sagen wann und um welches Passmodell es sich handelt?


Handelt es sich evtl. um das neue Passmodell das seit 2006 verwendet wird?

Dann sollte sich die ABH wegen der Anerkennung des Passes mal mit dem BMI in Verbindung setzen, dann könnte man das Problem vielleicht aufklären, da es mit dem ab 2006 verwendeten Passmuster bezüglich der Anerkennung anders aussieht.a.

Kamerunische Pässe ab Passmodell/Passmuster 2006 werden wohl ohne gleichzeitige Vorlage einer Identitätskarte anerkannt, da dieser Reisepass von den Behörden nur unter persönlicher Vorsprache und Vorlage von Nachweisen der Identität und diversen Identitätspapieren, darunter auch die Identitätskarte, ausgestellt wird.


Hoffe diese Info ist hilfreich.
Hier kommt man zur Allgemeinverfügung:
Leider muss man Download kaufen.

http://www.recht.makrolog.de/bgblplus/BD_BAnzA.nsf/webhefte2/TJ2005Nr00011x

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Antwort #24 - 16.03.2008 um 16:30:30
 
Einbeck schrieb am 16.03.2008 um 14:30:06:
Kamerunische Pässe ab Passmodell/Passmuster 2006 werden wohl ohne gleichzeitige Vorlage einer Identitätskarte anerkannt, da dieser Reisepass von den Behörden nur unter persönlicher Vorsprache und Vorlage von Nachweisen der Identität und diversen Identitätspapieren, darunter auch die Identitätskarte, ausgestellt wird.


vom neuen Passmodell verstehen einige deutschte ABH derzeit aber nur Bahnhof ("kann gar nicht sein!"). Außerdem ist das neue Passmodell mit der eingeschweißten Bildseite versehen, so dass die klassische Frage des "Proxy"-Passes irgendwie sinnentleert ist, weil (wie bei deutschen Pässen auch) die Produktion des Passes zentral erfolgt und die Unterschrift eingescannt wird.

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Antwort #25 - 16.03.2008 um 16:54:12
 
Muleta schrieb am 16.03.2008 um 16:30:30:
Außerdem ist das neue Passmodell mit der eingeschweißten Bildseite versehen, so dass die klassische Frage des "Proxy"-Passes irgendwie sinnentleert ist, weil (wie bei deutschen Pässen auch) die Produktion des Passes zentral erfolgt und die Unterschrift eingescannt wird. 


Genau deshalb wird er wohl auch ohne Identitätskarte anerkannt.
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Antwort #26 - 17.03.2008 um 17:28:13
 
Einbeck schrieb am 16.03.2008 um 16:54:12:
Genau deshalb wird er wohl auch ohne Identitätskarte anerkannt.


soweit die Allgemeinverfügung des BMI. Die Praxis mancher ABH sieht leider trotzdem anders aus. Da haben die Leute jetzt schon einen neuen Pass, aber dem traut man auch nicht.

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