Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis??? (Gelesen: 3.717 mal)
bamhum
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis???
21.08.2005 um 17:26:55
 
Tachen an Alle,
mein Freund wohnt schon 19 jahre hier in der BRD,war schon hier verheiratet und hat zwei Kinder,bis !997 hatte er schon 68 Pflichtanteile in die RV eingezahlt.
Leider bezieht er zur Zeit Hartz IVund hat nur eine Aufenthaltserlaubnis.
Hier meine Frage: Steht ihm nicht mal die Niederlassungserlaubnis zu Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

LG
Bamhum
Zum Seitenanfang
  

was du heute kannst besorgen,verschiebe nicht auf morgen
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #1 - 21.08.2005 um 17:40:14
 
Zitat:
Steht ihm nicht mal die Niederlassungserlaubnis


Zitat:
Leider bezieht er zur Zeit Hartz IV


Warum er noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besaß (bis 31.12.2004) wird er am besten selbst beantworten können Zwinkernd

Da scheint einiges in den 19 Jahren nicht fadengerade verlaufen zu sein , oder ? Zwinkernd

Zur Zeit steht der Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende ) der Erteilung einer NE entgegen, da nach § 9 Abs. 2 Ziffer 2 AufenthG der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist (vgl. dazu auch § 2 Abs. 3 AufenthG oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
bamhum
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #2 - 21.08.2005 um 18:25:58
 
öhm,wie darf ich den das verstehen,er hat hier immer gearbeitet und sein Führungszeugnis ist auch sauber.

Bamhum
Zum Seitenanfang
  

was du heute kannst besorgen,verschiebe nicht auf morgen
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #3 - 21.08.2005 um 22:18:51
 
Zitat:
öhm,wie darf ich den das verstehen,er hat hier immer gearbeitet und sein Führungszeugnis ist auch sauber.


Öhm,

meine fast 30 Jahre im öffentlichen Dienst sagen mir, dass die unbefristete AE nach 19 Jahren Inlandsaufenthalt (so er rechtmäßig war) eigentlich vorliegen müßte (und damit seit 01.01.2005 die NE), insbesondere bei einer deutschen Ehefrau.  öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #4 - 22.08.2005 um 12:22:48
 
Zitat:
...insbesondere bei einer deutschen Ehefrau.  öhm

Wo kommt die denn auf einmal her?  öhm

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #5 - 22.08.2005 um 12:47:07
 
Zitat:
Wo kommt die denn auf einmal her? 


Zitat:
war schon hier verheiratet


Hab halt das deutsch mal unterstellt grin

Gäbe den 19 Jahren einen gewissen Sinn grin

Ronny Zwinkernd



Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
bamhum
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #6 - 22.08.2005 um 14:59:33
 
wo die Ehefrau plötzlich herkommt weiß ich jetzt auch nicht aber sie war Deutsche.

Heute wurde nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr gewährt,aber ich bin der der Meinung das jeder ein an Anspruch auf Hartz IV hat der hier gearbeitet und schon reichlich in den Kassen der BRD eingezahlt hat,denn Arbeitslosengeld gibt es nicht ewig und so fällt jeder dann mal in Hartz IV rein.
An sowas darf eine Niederlassungserlaubnis nicht scheitern.Die Taschen kann sich die BRD von den Ausländern die hier arbeiten vollstopfen,aber wenn man dann diese Erlaubnis haben möchte bekommt man sie nicht,armes Deutschland.

Gruß

Bamhum

:snooz: :snooz: :snooz: Daumen runter Daumen runter Daumen runter
Zum Seitenanfang
  

was du heute kannst besorgen,verschiebe nicht auf morgen
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #7 - 22.08.2005 um 15:25:17
 
Zitat:
wo die Ehefrau plötzlich herkommt weiß ich jetzt auch nicht aber sie war Deutsche.


Wußt ichs doch, also war der bisherige Aufenthalt lediglich ehegattengebunden weswegen die 19 Jahre bei der Erteilung für eine unbefristete AE nach dem AuslG (vor 2005)  außen vor geblieben sein dürften.

Zitat:
An sowas darf eine Niederlassungserlaubnis nicht scheitern.


Scheitert sie aber wie ich oben dargestellt habe.  Zwinkernd

Und die Diskussionen über den Sinn und Zweck der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes haben wir in den Benutzungsbestimmungen des Boards ausgeschlossen. Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
bamhum
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #8 - 22.08.2005 um 16:59:33
 
das ist aber schade das man nicht darüber diskutieren darf,da darf der STAAT die Ausländer mit den Beiträgen die sie in den Kassen einzahlen oder eingezahlt haben ausbeuten und wenn sie dann in das fragwürdige Gesetz von HARTZ IV fallen,dann möchte man sie am besten wieder los werden.

So sieht das moderne Raubrittertum also aus


Gruß

Bamhum

Daumen runter Daumen runter Daumen runter Daumen runter
Zum Seitenanfang
  

was du heute kannst besorgen,verschiebe nicht auf morgen
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #9 - 22.08.2005 um 17:41:35
 
explo MOMENT!

Zitat:
... aber ich bin der der Meinung das jeder ein an Anspruch auf Hartz IV hat der hier gearbeitet und schon reichlich in den Kassen der BRD eingezahlt hat,denn Arbeitslosengeld gibt es nicht ewig und so fällt jeder dann mal in Hartz IV rein.

An sowas darf eine Niederlassungserlaubnis nicht scheitern.Die Taschen kann sich die BRD von den Ausländern die hier arbeiten vollstopfen,aber wenn man dann diese Erlaubnis haben möchte bekommt man sie nicht,armes Deutschland.

Aus den Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung ergeben sich Ansprüche auf Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum, den Dein Freund ja anscheinend schon voll ausgenutzt hat. ALG2 ist hingegen unabhängig von irgendwelchen Beitragsleistungen.

Außerdem kann man bei Sozialversicherungsbeiträgen von 68 Monaten (= 5 1/2 Jahren) innerhalb von einem Aufenthalt von 19 Jahren wohl kaum von "reichlich" oder "die Taschen ... vollstopfen" reden.

Zitat:
...da darf der STAAT die Ausländer mit den Beiträgen die sie in den Kassen einzahlen oder eingezahlt haben ausbeuten...

Siehe oben.

Zitat:
... und wenn sie dann in das fragwürdige Gesetz von HARTZ IV fallen,dann möchte man sie am besten wieder los werden.

Ich kann hier kein "los werden" erkennen, oder hat er etwa keine befristete AE erhalten?

Smiley

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamhum
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #10 - 22.08.2005 um 17:50:22
 
diese eingezahlten monate waren nicht bis heute sondern bis zur seiner scheidung(versorgungsausgleich)kann sich ja wohl jeder vorstellen,das er die jahre danach auch noch gearbeitet hat.

gruß

bamhum
Zum Seitenanfang
  

was du heute kannst besorgen,verschiebe nicht auf morgen
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis???
Antwort #11 - 22.08.2005 um 19:19:13
 
Nun ja, er kann ja hier bleiben und getrost von den erworbenen Ansprüchen und darüber hinaus leben. Er kann eben nur keine Niederlassungserlaubnis bekommen. Was ist daran so furchtbar?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema