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Einreise überhaupt möglich? (Gelesen: 1.292 mal)
matzetuckel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise überhaupt möglich?
20.08.2005 um 22:51:03
 
Hallöchen,

eine Freundin von mir (44), war mit einem, in ihren Augen, wunderbaren mann zusammen(3 Monate).Er wurde nun abgeschoben,er kommt aus Benin.Sie will nun kommendes Jahr im Feb. nach Benin fliegen um dort zu heiraten.Ist denn eine Familienzusammenführung auf diese Art überhaupt möglich?Schließlich wurde er abgeschoben und da hat man meines wissen nach, einige Jahre absolutes Einreiseverbot.
sie macht sich das tierrisch einfach, wobei meine einzige Sorge ist,das sie blind vor liebe ist und dieser mann nur ein einziges ziel hat-so wie die meisten, der hier lebenden mittellosen ausländer.
Die Basis ihrer beziehung war einfach nur schlecht,sie sieht das nicht, hat nur torschluspanik das sie niemanden mehr findet... Aber nun ja.Hoffe ihr könnt weiterhelfen-vielleicht kann sie sich den weg sparen?oder gibt es gar ein einfacheren weg um ihn hier zu heiraten?

liebe Grüße
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.08.2005 um 09:01:53
 
Hi,
die Abschiebung hat dazu geführt, dass eine Einreise- und Aufenthalts-
sperre besteht. Diese müsste vor einer Einreise befristet werden. Das
dürfte problemlos möglich sein, wenn die Ehe in Benin geschlossen wurde
(falls nicht zusätzlich eine Ausweisung vorliegt). Die Kosten der Abschiebung
sind in der Regel vor der Befristung zu erstatten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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matzetuckel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.08.2005 um 09:22:39
 
Hallo mick,

danke füß die schnelle Antwort.Was kostet so etwas?
Was ist wenn ein zusätzliche ausweisung vorliegt?Bin nicht ganz schlau geworden.
Wenn sie ihn dort heiratet,kann sie ihn dann gleich mitnehmen?Muss sie hier in Deutschland auflagen erfüllen?Sie ist arbeits-und-mittellos.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.08.2005 um 11:53:30
 
Zitat:
Was ist wenn ein zusätzliche ausweisung vorliegt?Bin nicht ganz schlau geworden.


Hi Matze,

einfacer würe es dann nicht für sie Zwinkernd

Im Falle einer Ausweisung wird ebenfalls eine Befristung der Wiedereinreisesperre beantragt werden müssen. Dabei hängts auch davon ab warum ausgewiesen wurde.
Die Frist wird von den Ausweisungsgründen und auf alle Fälle von der Erstattung der Kosten abhängig gemacht werden.

Dabei wäre natürlich zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass er dann eine Deutsche geheiratet hat. Zu seinen Ungunsten wird der latente Scheineheverdacht sprechen.

Zitat:
Wenn sie ihn dort heiratet,kann sie ihn dann gleich mitnehmen?Muss sie hier in Deutschland auflagen erfüllen?Sie ist arbeits-und-mittellos.


zu 1.: eher nein.
zu 2.: ich denke mal die Kosten erstatten, wobei Ratenzahlung in Betracht (zu 3.)käme.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.08.2005 um 12:11:31
 
Zitat:
meine einzige Sorge ist,das sie blind vor liebe ist und dieser mann nur ein einziges ziel hat-so wie die meisten, der hier lebenden mittellosen ausländer.


sorry für meine Meinung, aber

den meisten mittellosen Ausländern vorzuwerfen die hätten nur ein Ziel , ist nun wirklich eine absolut verfehlte Pauschalisierung[smiley=bash.gif]
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