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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.503 mal)
Burkina
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.08.2005 um 20:03:37
 
Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben eine Frage und wir hoffen Ihr könnt uns weiterhelfen. :anbet

Wir möchten den minderjährigen Bruder ( 15 Jahre ) meiner Frau nach Deutschland holen, um Ihn hier eine vernüftige Ausbildung zu ermöglichen mit der er später in Burkina Faso eine Existenz aufbauen kann.
Das das ganze nicht einfach wird ist ist uns schon bewust, aber vielleicht könnt Ihr uns einen Weg nennen.
In der Hoffnung auf Eure Ratschläge. [beifall=beifall.gif]
Viele Grüße
Burkina
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Shadow1977
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.08.2005 um 22:18:53
 
Hallo Burkina!
Soweit ich weiss, gibt es in dieser Hinsicht keine Möglichkeit für ihn.
Schliesslich gibt es zig Tausende in Deutschland, die eine Lehrstelle suchen und keine finden, von daher ist man auf die Lehrkraft von ihm eher weniger angewiesen  Zwinkernd.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.08.2005 um 10:13:01
 
Zitat:
Das das ganze nicht einfach wird ist ist uns schon bewust,


Hallo Burkina,

die einzige Hausnummer die mir einfiele wäre der § 36 AufenthG siehe oben bei

www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

aber mit dem von Euch verfolgten Aufenthaltszweck sähe ich da keine Chance. Das läßt sich mit zwei Worten ausdrücken: Vergiß es . Sorry Zwinkernd

Ob im Rahmen eines  Entwicklungshilfe-Programms etwas drin wäre weiß ich leider nicht. Da solltest du Dich nochmal in dieser Richtung schlau machen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Burkina
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag § 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger
Antwort #3 - 21.08.2005 um 18:28:03
 
Hallo zusammen,

muss nochmal kurz nachfragen. Was kann man unter dem Satz "wenn es zur Ver- meidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist." verstehen.

Ich versteht darunter Tod der leiblichen Eltern, Obdachlosigkeit. Was kann es noch bedeuten, eventuell auch eine Krankheit die in Deutschland besser versorgt werden kann?

Danke bereits im voraus für Eure Mails.

Grüße
Burkina
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Shadow1977
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.08.2005 um 19:04:11
 
Zitat:
eventuell auch eine Krankheit die in Deutschland besser versorgt werden kann?


Hmm, wer sollte die teure Heilung in Deutschland denn bezahlen?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.08.2005 um 22:05:29
 
Zitat:
Ich versteht darunter Tod der leiblichen Eltern,


Hallo Burkina,

immer noch der Bruder Deiner Frau? Wäre in dem Fall sinnvoll, einfach an den alten thread anhängen.  Zwinkernd

Außergewöhnliche Härte? Ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der äußerst auslegungsfähig und auch bedürftig ist.

Ich würde in Deinem Fall als ABH nachfragen wollen:

Welche sonstigen Verwandten sind da?

Obdachlosigkeit kannst Du als Grund von Vorneherein abhaken. Sorry, gibts hier auch.

Ansonsten, das was Shadow gefragt hat ist für Dich ein Problem. Der Lebensunterhalt des Knaben muß gesichert sein. Wer will ihn wo versichern als entfernten Verwandten? Du müßtest das ggf. aus eigener Tasche erledigen. Das kann echt ins Geld gehen. Und die Vorerkrankung als Grund?
M.E. keine außergewöhnliche Härte, weil die Versorgung mit der seiner Landsleute verglichen eine sein müßte, nicht verglichen mit unserer.

Wie bereits gesagt, es wird eng werden.

Ein wesentlich sinnvolleres Vorgehen wäre:

Nimm das Geld, was Du hier für ihn aufwenden willst und unterstütze ihn in Burkina. Damit ist ihm sicherlich mehr geholfen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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