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Brauche Hilfe (Gelesen: 910 mal)
sunnie
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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17.08.2005 um 14:34:15
 
Hallo!
Ich schildere mal meine Stuation bzw. die meines Freundes!
Also mein Freund ist vor 14 Monaten aus Afrika nach Deutschland gekommen um hier zu studieren. Seitdem hat er verschiedene Deutschkurse gemacht und hat auch die Zulassung zum Studium.
In seiner Heimat hat er schon ein Studium beendet. Er ist nicht in seiner Heimat geblieben weil das Leben dort für ihn "kein Leben" ist...er sucht für sich einen Ort an dem er angstfrei leben kann...
Um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen mußte er nachweisen, daß er seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Fürs erste kann er das auch, da er in seiner Heimat schon gearbeitet hat. Nun versucht er aber trotzdem schon seit einer Weile hier wenigstens eine geringfügige Stelle zu bekommen, da ja hier in D alles doch viel teurer ist und sein Geld nicht so lange reichen wird.
Naja, er will auf jeden Fall vesuchen nach seinem Studium hier in D. zu bleiben und hier ein gutes Leben zu führen.

Jetzt kurz zu mir, ich bin noch verheiratet lebe aber schon seit 2,5 Jahren von meinem Mann getrennt und die Scheidung ist nur eine Frage der Zeit.

Mein Freund und ich wir haben uns vor 7 Monaten kennen und lieben gelernt.
Wenn meine Scheidung durch ist wollen wir heiraten. Wir sind jetzt dabei zu überlegen wie wir unser zukünftiges Leben gestalten wollen. Wichtig ist für uns natürlich, daß nicht der Verdacht einer Scheinehe aufkommt! Wir leben im Moment noch getrennt und hatten eigentlich vor, daß mein Freund nach der Hochzeit seinen 2. Wohnsitz an seinen Studienort legt ( da wir in 2 versch. Städten Hessens wohnen).

Wir wissen auch nicht wie sich unsere Eheschließung auf seine Aufenthaltserlaubnis und später vielleicht auf seinen Einbürgerungsantrag auswirkt.

Wer kann uns helfen?
Kann uns jemand einen Rat geben?

Wir sind für jede Anwort dankbar!

Sunnie
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.08.2005 um 15:23:24
 
Zitat:
Nun versucht er aber trotzdem schon seit einer Weile hier wenigstens eine geringfügige Stelle zu bekommen, da ja hier in D alles doch viel teurer ist und sein Geld nicht so lange reichen wird.


Die Voraussetzungen für die Erteilung einer AE zum Zwecke des Studiums liegen nur solange vor, wie sein Lebensunterhalt gesichert ist. Da kann es also bereits bei der ersten anstehenden Verlängerung der AE zu Problemen führen.

Eine geringfügige Beschäftigung ist nur im Umfang von 90 Tagen/Jahr oder 180 halben Tagen/ Jahr überhaupt möglich.

Vordergründig steht ja als Aufenthaltszweck das Studium und nicht die Erwerbstätigkeit.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sunnie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.08.2005 um 15:33:02
 
Danke Ronnie
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