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Visum (Gelesen: 1.337 mal)
Chocolatebaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.08.2005 um 11:47:01
 
Mein Mann ist seit 1 1/2Jahren in Norwegen. Seit 8Monaten sind wir nun verheiratet. Unser gemeinsamer Sohn für den er auch das Sorgerecht hat ist nun 3Jahre alt.
Unser problem ist, dass er eine "soll" Ausweisung hatte und die Ausländerbehörde uns nahegelgt hatte er solle nach Nigeria ausreisen. Daraufhin ist er in einer Nacht und Nebel aktion nach Norwegen, hat dort Asyl beantragt und ist dort auch immer noch. Wir haben auch dort geheiratet und sein Visumsantrag läuft.
Nun haben wir aber inoffiziel gehört, von der dortigen Polizei, dass sie ihn abschieben wollen/ sollen. Bislang hat er aber noch kein Negativ bekommen.
Das nächste ist, dass er von der Deutschen Botschaft auch noch keine Antwort bekommen hat!
Können wir das irgendwie beschleunigen?
Kann es sein, dass sie seinen Visumsantrag, trotz Familie ablehnen? Aus welchen Gründen können sie das tun?
Ich bin verzweifelt, bitte helft mir  :nix
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brickbat
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Antwort #1 - 17.08.2005 um 12:08:06
 
Vor Entscheidung über einen Visa Antrag zur Familienzusammenführung holt die Botschaft die Zustimmung der zuständigen ABH ein. Bei dieser Konstellation kann es gut sein, daß die ABH die Zustimmung verweigert . Hast Du mit der ABH denn schon Kontakt aufgenommen?
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Chocolatebaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.08.2005 um 12:10:06
 
Ja und die möchten ja, dass er nach Nigeria zurück kehrt. Aber wie sollen wir das den finanzieren?
Aus welchen Gründen können sie ihm das Visum verweigern?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 17.08.2005 um 12:19:04
 
Zitat:
Aus welchen Gründen können sie ihm das Visum verweigern?


Zitat:
dass er eine "soll" Ausweisung hatte


Ausweisungsgründe können die Erteilung des Visums verhindern.

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen:

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und

...

2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und

...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Chocolatebaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.08.2005 um 12:43:30
 
Ja aber Grunddgesetze!!! Gelten die nichts?!
Wir sind verheiratet und haben ein Kind zusammen!
Laut Abh darf er einreisen aber erst wieder aus Nigeria!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 17.08.2005 um 13:04:26
 
Zitat:
Laut Abh darf er einreisen aber erst wieder aus Nigeria!


Lies hierzu mal die allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug:

§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

In Absatz 3 Satz 3: Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

Das bedeutet es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der ABH, wenn die ihr Ermessen so auslegt, dass die Einreise aus Nigeria zu erfolgen hat, ist daran kaum zu rütteln.

Die "Nacht-und Nebel-Aktion" und der Asylmißbrauch in Norwegen waren keine gute Idee.

Irgendetwas fehlt mir auch noch an deiner Geschichte, das geht ned so rund wie es sollte. Was ist mit dem Pass ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


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