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Heiratsvisum für eine Iranerin ??? (Gelesen: 1.195 mal)
gustav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.08.2005 um 04:19:37
 
Hallo,

ich studiere in Berlin und bin seit 2,5 Jahren deutsche Staatsbürger und vorher habe ich iranische Staatsangehörigkeit gehabt und habe seit 8 Monaten eine Iranerin, die in Iran lebt über Internet kennengelernt und vor 2 Monaten haben wir uns in Türkei verlobt und sie hat auch die benötigte Unterlagen mir nach Deutschland geschickt und die habe ich auch beim Standesamt abgegeben und die Unterlagen wurden angenommen und damit die Anmeldung erfolgreich durchgeführt. Jetzt möchte ich für sie ein Heiratsvisum beantragen. Wollte jetzt wissen ob aufgrund meinem niedrigen Verdienstes als ein Student oder daß wir uns über Internet kennengelernt haben, Probleme geben kann?


Grüße,
G.M.


P.S.: heißt es eigentlich Heiratsvisum oder Hochzeitsvisum ?
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gustav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.08.2005 um 12:34:11
 
jetzt bin ich irgendwie verzweifelt  ??? meine Verlobte war heute bei der Beratung beim deutschen Botschaft im Iran, um die Unterlagen nochmal vorzeigen, ob alles vollständig ist, und sie hat auch meine Einladung ihnen vorgezeigt, und da ich in Berlin wohne, wurde mir bei der Ausländerbehörde gesagt, daß ich eine formlose Einladung schicken soll, und heute wurde ihr aber gesagt, daß diese Einladung so als formlose Einladung nicht akzeptiert wird.

was soll ich denn jetzt machen?


Gruß,
G.M.
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brickbat
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Antwort #2 - 14.08.2005 um 12:43:27
 
Normalerweise braucht sie gar keine Einladung. Die Botschaft müßte den Visa Antrag an die ABH in Berlin weiterleiten und alles weitere wird von dort aus geprüft auch die Lebensumstände der sog. Referenzperson.  Was gemeinhin `Einladung´genannt wird ist tatsächlich einen Verpflichtungserklärung, die muß man bei der Botschaft aber nur für ein Besuchsvisum und nicht für einen Daueraufenthalt. Wenn die Botschaft die Annahme des Antrages für einen Daueraufenthalt von einer `Einlandung´abhängig macht, müßte die formlose Version ausreichen. Vielleicht gab es bei der Botschaft ein Mißverständnis?
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Ralf
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Antwort #3 - 14.08.2005 um 14:27:29
 
Zitat:
bin seit 2,5 Jahren deutsche Staatsbürger und vorher habe ich iranische Staatsangehörigkeit gehabt

Nur mal so nebenbei: Ich denke, du hast beide Staatsangehörigkeiten, da Iraner normalerweise gar nicht aus der iranischen StA entlassen werden.
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gustav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.08.2005 um 14:48:41
 
@Ralf
Du hast eigentlich recht  Smiley

Zitat:
Die Botschaft müßte den Visa Antrag an die ABH in Berlin weiterleiten und alles weitere wird von dort aus geprüft auch die Lebensumstände der sog. Referenzperson.


was muß ich eigentlich unter "die Lebensumstände der sog. Referenzperson" verstehen?
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