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Heimlich Heiraten (Gelesen: 3.726 mal)
pohuerth
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Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heimlich Heiraten
10.07.2005 um 16:55:27
 
Hallo
  Griesgrämig  Griesgrämig    crycry:   Griesgrämig Ärgerlich
???  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich :nix :nix :nix :nix öhm öhm
Lippen versiegelt Traurig
Mein freund ist 19 und ich werd am 10. nov 18  :bussi
wir lieben uns über alles

aber es trett ein problem hier auf er hat seit 2 jahren voll die probleme mit aufenthalts genehmigung jetzt ist sein fall bei Oberlandesgerichts Münster wohntort nähe von köln sein anwalt meinte er kann max. noch so 6 monaten hier in deutschland bleiben dann wird der abgeschoben.

ich habe keine deutsche staatsangehörigkeit und genieße eine unbefristete Aufenthaltsnierderlassung und habe Greencard von Canada
konnte ich ihn heimlich ohne erlaubnis von meine eltern heiraten? ich habe gehört bei iranerinen muss der vater unbedingt die urkunde unterschreiben! wenn ich das jetzt meinen eltern sagen werde dann werden die alles kapput machen und wir müssen uns unter umstände trennen

2- wenn wir heiraten was passiert mit meiner greencard?
3- ich bekomme in der regel anfang nächstes jahres deutsche staatsangehörigkeit wird die heirat das beeinflüssen?
4- kann ich weiter hin bei meine eltern wohnen so dass die nichts mitkriegen mit der ausrede dass ich noch zur schule gehe?wegen der kontrolle?
5- was brauchen wir alles für dokumente um heiraten zu können beide iraner
6- muss der nach der heirat deutschland verlassen? und aus dem iran den antrag für familiezusammenführung stellen?


bitte hilf ist sehr wichtig ich möchte die allerwichtigste person meines lebenes nicht verlieren
ich verlasse mich auf euere hilfe
danke im vorraus
  Griesgrämig  Griesgrämig    crycry:   Griesgrämig Ärgerlich ???  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich :nix :nix :nix :nix öhm öhm-X Traurig
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.07.2005 um 21:58:43
 
Zitat:
1- konnte ich ihn heimlich ohne erlaubnis von meine eltern heiraten?

Wenn bei iranischen Staatsangehörigen vorgeschrieben ist, dass der Vater die Urkunde unterschreiben muss, wird die Heirat wohl nicht ohne Kenntnis und Einverständnis der Eltern gehen.

Zitat:
2- wenn wir heiraten was passiert mit meiner greencard?

Meines Erachtens ist eine Greencard unabhängig davon, ob man heiratet. Es wäre nur abzuklären, was mit dem neuen Ehemann ist. Ob der durch die Greencard automatisch mit einreisen darf. Dies müsste man bei der Stelle, von der man die Greencard erhalten hat, erfahren können.

Zitat:
3- ich bekomme in der regel anfang nächstes jahres deutsche staatsangehörigkeit wird die heirat das beeinflüssen?

Meines Wissens nach nicht.

Zitat:
4- kann ich weiter hin bei meine eltern wohnen so dass die nichts mitkriegen mit der ausrede dass ich noch zur schule gehe?wegen der kontrolle?

Davon rate ich dringend ab. Wieso willst Du Dein Leben auf Lügen aufbauen? Und wenn Dein Ehemann nicht mit Dir zusammen in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebt (also Ihr beiden wirklich zusammen wohnt) ist automatisch der Verdacht auf Scheinehe gegeben. Als weiteres Verdachtskriterium käme dazu, dass Deine Eltern von Eurer Heirat nichts wissen.
Wissen eigentlich seine Eltern davon?

Zitat:
5- was brauchen wir alles für dokumente um heiraten zu können beide iraner

Frag' mal beim Standesamt Deines Bezirks nach. Die haben dort Merkblätter und Listen und kreuzen an, welche Unterlagen benötigt werden.

Zitat:
6- muss der nach der heirat deutschland verlassen? und aus dem iran den antrag für familiezusammenführung stellen?

Könnte passieren, aber bevor ich mir darüber Sorgen mache, würde ich erst einmal die anderen Dinge alle abklären.


7- Sei mir bitte nicht böse, wenn ich jetzt sehr direkt schreibe - wie Du aus meiner Homepage sehen kannst, bin ich selbst von Scheineheverdacht betroffen gewesen - aber ich möchte Dich wirklich dringend bitten, Deine Entscheidung zur Heirat noch einmal gut zu überdenken. Vielleicht kannst Du Dir ja eine Liste machen, in die Du in 2 Spalten das Pro und das Contra einträgst.
Ich finde es auch nicht gut, dass Du Deinen Eltern die Heirat verschweigen möchtest.
Meiner Meinung nach kann ein solches Vorgehen nicht gut gehen.

Ich verstehe, dass Du den Menschen, den Du liebst, nicht verlieren möchtest. Aber wie sieht es mit seinen Gefühlen aus? Könnte es möglicherweise doch sein, dass für ihn die Heirat nur ein Mittel zum Zweck ist, nämlich in Deutschland bleiben zu können? In einem solchen Fall können die ausländischen Partner (nicht nur die Männer!) sehr gut schauspielern, meine Freundin mit dem (Noch-)Ehemann aus Ghana ist 6 Jahre lang getäuscht worden - so lange bis ihr (Noch-)Mann seine Einbürgerungszusage in Händen hielt.

Letztendlich ist es natürlich Deine persönliche Entscheidung, was Du tun wirst, dennoch möchte ich Dich wirklich herzlich bitten, über meine Bedenken nachzudenken.

Liebe Grüße
Janna



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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ralf
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Antwort #2 - 11.07.2005 um 14:13:04
 
Zitat:
3- ich bekomme in der regel anfang nächstes jahres deutsche staatsangehörigkeit wird die heirat das beeinflüssen?


Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hast und 18 bist, brauchst du für eine Heirat in Deutschland keine Erlaubnis der Eltern mehr.
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pohuerth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.07.2005 um 14:22:06
 
ich habe gehört bei iranerinnen unabhängig von altern muss immer der vater die urkunde unterschreiben dass ist i-wie im iranischem gesetz so vorgeschrieben und wenn ich warte bis ich vom gesetz her eine deutsche bin verliere ich meinen schatz und das möchte ich auf keinen fall hilfeeeeeeeeeeeeee
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 11.07.2005 um 14:52:15
 


Hallo,

da ihr beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kommt für die Eheschließung in Deutschland nur das iranische Recht zum Tragen.

Ihr könnt zwar bei einem deutschen Standesbeamten die Eheschließung anmelden, müßt jedoch die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des OLG beantragen,  siehe dazu auch die www.info4alien.de/images/top_faq.gif .

Dieser verlangt bei der erstmaligen Eheschließung von der Braut die Eheeinwilligungserklärung des Vaters als Beispiel sind hier die Unterlagen aufgeführt die das Olg Stuttgart im Falle des
IRAN
verlangt.

Außerem ist es zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung, dass ihr Eure Ehe beim iranischen Konsulat registrieren lasst. Auch da wird die  fehlende Einwilligung des Vaters auffallen, sorry.

Das hier kannst Du -sorry- schlicht  :haken, weil sich der ausländerrechtliche Status Deines Mannes nicht ändern würde.
Zitat:
kann ich weiter hin bei meine eltern wohnen so dass die nichts mitkriegen mit der ausrede dass ich noch zur schule gehe?wegen der kontrolle

Eine AE aufgrund der Eheschließung mit Dir würde neben allen anderen Erteilungsvoraussetzungen, siehe oben bei Gesetze die §§ 2 bis 5, 27, 29, und 30 AufenthG, eben auch voraussetzen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft beteht.

Und die besteht eben nicht wenn Du noch bei den Eltern wohnst und Dein Mann wer-weiß-wo. Sorry, vergiß das einfach.

Welchen ausländerrechtlichen Status hat Dein Freund? Welche Unterlagen liegen für eine Eheanmeldung vor. In den FAQ sind auch Aufstellungen für die notwendigen Papiere genannt, gleiches ist beim Link zum LG aufgeführt.

Grüße
Ronny  Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gkos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.07.2005 um 18:56:58
 
Zitat:
Mein freund ist 19 und ich werd am 10. nov 18  :bussi
wir lieben uns über alles

Dann geht es richtig an oder gar nicht. Zwinkernd

Zitat:
aber es trett ein problem hier auf er hat seit 2 jahren voll die probleme mit aufenthalts genehmigung jetzt ist sein fall bei Oberlandesgerichts Münster wohntort nähe von köln sein anwalt meinte er kann max. noch so 6 monaten hier in deutschland bleiben dann wird der abgeschoben.

Dann ist Dezember...
Zitat:
wenn ich das jetzt meinen eltern sagen werde dann werden die alles kapput machen und wir müssen uns unter umstände trennen

Dann sags eben nicht.
Zitat:
3- ich bekomme in der regel anfang nächstes jahres deutsche staatsangehörigkeit wird die heirat das beeinflüssen?

Nein
Zitat:
4- kann ich weiter hin bei meine eltern wohnen so dass die nichts mitkriegen mit der ausrede dass ich noch zur schule gehe?wegen der kontrolle?

Nein, wenn Du verheiratet bist, musst Du mit Deinem Mann zusammen wohnen, sonst spricht man von einer  "Scheinehe" und er erhält keine Aufenthaltserlaubnis.
Zitat:
5- was brauchen wir alles für dokumente um heiraten zu können beide iraner

Wenn Du Deutsche bist, dann bist Du keine Iranerin mehr. Dann gehst Du zum Standesamt und fragst nach den Unterlagen.
Zitat:
6- muss der nach der heirat deutschland verlassen? und aus dem iran den antrag für familiezusammenführung stellen?

Er wird wohl vor der Heirat im Dezember Deutschland verlassen. Dann besorgst Du Dir die deutsche Staatsangehörigkeit, gehst zum Standesamt und zur Ausländerbehörde und dann stellt er im Iran einen Antrag auf Familienzusammenführung. Da Du dann volljährig bist, kannst Du alles alleine entscheiden. Dann heiratet ihr in Deutschland nach deutschem Recht, und er erhält eine Aufenthaltserlaubnis, aber nur, wenn ihr dann auch wirklich zusammen lebt und es keine Scheinehe ist.
Zitat:
bitte hilf ist sehr wichtig ich möchte die allerwichtigste person meines lebenes nicht verlieren
ich verlasse mich auf euere hilfe

Das ist ein ziemlicher Behördenstress, den man nur für die allerwichtigsten Personen des Lebens auf sich nimmt. Zwinkernd

Viel Glück.

Gerd
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pohuerth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.07.2005 um 21:16:09
 
danke gute antworten echt nett
aber da gibts noch ein problem

wenn er nach iran zurück gehen würde dann muss der zu militär wegen wehrdienst und das 2 jahre so ist alles mit seiner ausbildung und so vergessen und was der hier alles gemacht hat also schule und ausbildungmäßig hat im iran keinen pfenig wert

Griesgrämig
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Ralf
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Antwort #7 - 12.08.2005 um 08:22:01
 
Zitat:
Wenn Du Deutsche bist, dann bist Du keine Iranerin mehr.


Das stimmt so nicht. Iranische Staatsangehörige fallen unter § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG und werden unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, sofern ein Einbürgerungsanspruch besteht.
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Ralf
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Antwort #8 - 12.08.2005 um 08:23:13
 
Zitat:
wenn er nach iran zurück gehen würde dann muss der zu militär wegen wehrdienst und das 2 jahre ...


Mag sein, aber daran ändert auch eine Heirat nichts.
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 12.08.2005 um 11:31:12
 
Zitat:
wenn er nach iran zurück gehen würde dann muss der zu militär wegen wehrdienst und das 2 jahre


selbst wenn er hier bleiben könnte, bräuchte er für die Aufenthaltserlaubnis einen gültigen Pass - ohne den gibts keine AE. Die Ausstellung eines Passes kann er aber nicht erwarten, wenn er den Wehrdienst noch nicht geleistet hat.

mein ernst gemeinter Vorschlag:

in den sauren Apfel beißen und ausreisen,
dann Wehrdienst leisten
und dann Hochzeit/Wiedereinreise/weiteres Leben in Ruhe in Angriff nehmen
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buntbuntbunt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.08.2005 um 16:58:27
 
Hallo,
ich kann dir rein rechtlich nichts raten, weil ich mich schlichtweg nicht auskenne, habe aber trotzdem das Bedürfnis, dir zu antworten.
Kurz: mir geht es um dieses "Heimlich heiraten". In gewisser Weise müssen wir alle selbst wissen, was wir tun und immer werden wir viel dabei lernen und letztendlich müssen die Entscheidungen auch wohl getroffen werden - ABER: tu' es bitte nicht, wenn du es heimlich tun musst, weil du dich nicht traust, deine Familie einzuweihen. Ich habe zum Zeitpunkt unserer Heirat auch heimlich geheiratet und das hat es nicht gerade leichter gemacht. Aus heutiger Sicht ist das für mich sogar ein ganz klares Zeichen von Unreife. Sagen musst du es früher oder später doch und einfacher wird es nicht werden, im Gegenteil, je länger du wartest, desto schwerer und schwerer wird es und du fühlst dich ganz gewaltig mies, deinen Eltern gegenüber, denn du lebst mit einer Lüge gegenüber den Menschen, die ihr Bestmögliches gegeben haben, um dich auf einen Weg zu führen. Natürlich kannst du es verheimlichen und deinen Freund später noch einmal "richtig" heiraten, aber schön ist das sicher nicht und ihr selber könnt auch nicht gerade "frei" und "unabhängig" leben, wenn ihr das mit einer solchen Lüge tut.
Von daher, wenn ihr wirklich heiraten wollt und du dir sicher bist, dass er der Richtige sein könnte, dann sagt es euren Eltern und macht kein Geheimnis daraus........ Zwinkernd
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