Zunächst mal: nach 1,5 Jahren Ehe hat Dein Freund kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, und für die Einleitung von Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes kommt es nicht auf die Scheidung an sondern auf die tatsächliche Trennung. Bei dieser Vorgeschichte bezweifle ich, daß die
ABH ihm ohne weiteres den weiteren Aufenthalt unabhängig von der Ehe nur zum Zweck eines Studiums ermöglicht. Es käme also darauf an, einen erneuten Anspruch auf die Erteilung einer
AE zu schaffen, und zwar vor rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens zur Beendigung des jetzigen Aufenthaltes.
ABER: Fälle wie Du ihn schilderst sind nicht selten. Leider haben die allermeisten dieser Fälle zwei Seiten. Wenn es um die Sicherung des Aufenthaltes geht, entwickeln sehr viele Menschen erstaunliche Fähigkeiten dem jeweils anderen Honig um den Bart zu schmieren. Und wer kennt das nicht: wenn man verliebt ist dann glaubt man selbst die unglaublichsten Dinge weil man sie glauben möchte und weil man sich nicht vorstellen kann, daß der andere nicht ganz die Wahrheit sagt.
Vor allen Dingen in den Fällen, in denen Erpressung und psychischer Druck als Trennungsgrund von der ersten Ehefrau angegeben wird finde ich es sehr erstaunlich, daß dieser Personenkreis ohne mit der Wimper zu zucken sofort bereit ist, sich in die nächste (aufenthaltssichernde) feste Beziehung zu stürzen. Leider werden für eine solche zweite Beziehung sehr oft Partnerinnen mit einem oder mehreren Kindern aus früheren Beziehungen ausgewählt, weil diese Frauen eine höhere Hemmschwelle haben eine Beziehung zu beenden.
Ganz klar: es gibt Fälle in denen der deutsche Ehepartner seinen `von ihm abhängigen´ Partner mit dem Aufenthaltsrecht erpreßt und ihn psychisch fertig macht. Weitaus häufiger sind aber die Fälle, in denen der deutsche Ehepartner nach kurzer Zeit merkt, daß er benutzt wurde und nun seinerseits versucht Nutzen aus der Sache zu ziehen oder die Beziehung beendet. Häufig wird die deutsche Partnerin im Fall der Trennung bedroht und vielleicht sogar geschlagen damit sie den Schein so lange aufrecht hält bis ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht. Oder die Fälle, in denen das gar nicht nötig ist, weil der nächste potentielle Ehepartner schon auf der Matte steht.
Ich möchte Deinem Freund nichts unterstellen und ich möchte nicht unhöflich sein, aber das ist leider die häufige Realität.
Mein Rat in diesem Fall: es wäre vielleicht das Beste, Dein Freund ging von sich aus zur
ABH und legte die Karten auf den Tisch. Damit entzieht er den angeblichen Erpressungsversuchen seiner Frau die Grundlage. Mit den Konsequenzen der evtl. Aufenthaltsbeendigung müßte er dann allerdings leben. Es spricht aber ja nichts dagegen später erneut ein Visum zum Studium oder zur Familienzusammenführung zu Dir zu beantragen. Vielleicht gehst Du mit zur
ABH und hörst Dir an was sie dazu sagt. Oft tun sich bei solchen Gesprächen auch Dinge auf, von denen man vorher noch nicht mal etwas geahnt hat.
Bitte nimm mir meine Offenheit nicht übel, aber in 15 Jahren
ABH erlebt man so manche dramatische Situation, gerade zwischen Ehegatten.