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Nach Scheidung- Abschiebung? (Gelesen: 3.545 mal)
Chica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Scheidung- Abschiebung?
13.08.2005 um 13:31:05
 
Ich bin mit einem Afrikaner seit 6 Monaten zusammen. Er ist mit einer Deutschen seit 1 1/2 Jahren verheiratet, die ihn psychisch fertig macht. Er hat sie vor 4 Monaten verlassen und ist zu mir gezogen. Jetzt erpresst sie ihn damit, daß sie ihn abschieben läßt, wenn er nicht sofort zurück kommt. Ich habe ein Kind und ich liebe ihn. Was kann ich tun? Er will im Oktober anfangen zu studieren und hat noch Aufenthalt bis November 2006. Wer kann mir einen kompetenten Rat geben? Bin verzweifelt!
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 13.08.2005 um 14:14:56
 
Zunächst mal: nach 1,5 Jahren Ehe hat Dein Freund kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, und für die Einleitung von Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes kommt es nicht auf die Scheidung an sondern auf die tatsächliche Trennung. Bei dieser Vorgeschichte bezweifle ich, daß die ABH ihm ohne weiteres den weiteren Aufenthalt unabhängig von der Ehe nur zum Zweck eines Studiums ermöglicht. Es käme also darauf an, einen erneuten Anspruch auf die Erteilung einer AE zu schaffen, und zwar vor rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens zur Beendigung des jetzigen Aufenthaltes.
ABER: Fälle wie Du ihn schilderst sind nicht selten. Leider haben die allermeisten dieser Fälle zwei Seiten. Wenn es um die Sicherung des Aufenthaltes geht, entwickeln sehr viele Menschen erstaunliche Fähigkeiten dem jeweils anderen Honig um den Bart zu schmieren. Und wer kennt das nicht: wenn man verliebt ist dann glaubt man selbst die unglaublichsten Dinge weil man sie glauben möchte und weil man sich nicht vorstellen kann, daß der andere nicht ganz die Wahrheit sagt.
Vor allen Dingen in den Fällen, in denen Erpressung und psychischer Druck als Trennungsgrund von der ersten Ehefrau angegeben wird finde ich es sehr erstaunlich, daß dieser Personenkreis ohne mit der Wimper zu zucken sofort bereit ist, sich in die nächste (aufenthaltssichernde) feste Beziehung zu stürzen. Leider werden für eine solche zweite Beziehung sehr oft Partnerinnen mit einem oder mehreren Kindern aus früheren Beziehungen ausgewählt, weil diese Frauen eine höhere Hemmschwelle haben eine Beziehung zu beenden.
Ganz klar: es gibt Fälle in denen der deutsche Ehepartner seinen `von ihm abhängigen´ Partner mit dem Aufenthaltsrecht erpreßt und ihn psychisch fertig macht. Weitaus häufiger sind aber die Fälle, in denen der deutsche Ehepartner nach kurzer Zeit merkt, daß er benutzt wurde und nun seinerseits versucht Nutzen aus der Sache zu ziehen oder die Beziehung beendet. Häufig wird die deutsche Partnerin im Fall der Trennung bedroht und vielleicht sogar geschlagen damit sie den Schein so lange aufrecht hält  bis ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht. Oder die Fälle, in denen das gar nicht nötig ist, weil der nächste potentielle Ehepartner schon auf der Matte steht.
Ich möchte Deinem Freund nichts unterstellen und ich möchte nicht unhöflich sein, aber das ist leider die häufige Realität.
Mein Rat in diesem Fall: es wäre vielleicht das Beste, Dein Freund ging von sich aus zur ABH und legte die Karten auf den Tisch. Damit entzieht er den angeblichen Erpressungsversuchen seiner Frau die Grundlage. Mit den Konsequenzen der evtl. Aufenthaltsbeendigung müßte er dann allerdings leben. Es spricht aber ja nichts dagegen später erneut ein Visum zum Studium oder zur Familienzusammenführung zu Dir zu beantragen. Vielleicht gehst Du mit zur ABH und hörst Dir an was sie dazu sagt. Oft tun sich bei solchen Gesprächen auch Dinge auf, von denen man vorher noch nicht mal etwas geahnt hat.
Bitte nimm mir meine Offenheit nicht übel, aber in 15 Jahren ABH erlebt man so manche dramatische Situation, gerade zwischen Ehegatten.
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Chica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.08.2005 um 14:36:44
 
Das kann ich alles nachvollziehen, aber der Fall liegt anders. Seine Frau ist bekannt für ihr krankes Verhalten. Sie hat selbst eine schwierige Kindheit gehabt und mein Partner hat ihr ein geregeltes Leben offenbart. Sie verletzt sich selbst und ist in jungen Jahren Alkoholikerin. Gibt es nicht die Möglichkeit, daß er sich von ihr scheiden läßt und bevor er abgeschoben werden kann, mich heiratet? Mit Beauftragten in der Ausländerbehörde haben wir leider auch nur schlechte Erfahrungen gemacht. Sie sagen nur, daß er zu seiner Frau zurück soll und durchhalten soll, bis er sein "Unbefristet" hat. Das kann doch keine Lösung sein. Wenn er tatsächlich abgeschoben werden sollte, kann er doch für einige Jahre nicht mehr nach Europa, oder?
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Fantasma
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Servus - Bom dia


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.08.2005 um 19:55:54
 
laut Vorschrift und Gesetz ist Sie sogar verpflichtet diese Änderung (auszug) innerhalb von 7 Tagen zu melden - (Strafe bis zu 3 Jahren)

habe diese Erklärung erst vorgestern selber unterschreiben müssen
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Vertrage Dich mit allen Menschen ohne Dich ihnen auszuliefern. &&Äußere Deine Wahrheit ruhig und klar, und höre anderen zu, auch den Geistlosen und Unwissenden; auch sie haben ihre Geschichte.
 
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 14.08.2005 um 11:21:17
 
Wenn seine Frau dafür bekannt ist dann hat Dein Freund doch vorher gewußt worauf er sich einläßt, oder? Hast Du schon mal darüber nachgedacht, daß die labile Konstitution der Ehefrau gerade der Grund für die Heirat gewesen sein könnte? Tut mir leid wenn ich das so sage, aber diese erste Ehe und die Begründung warum die Frau für ihn jetzt nicht mehr zumutbar ist klingt für mich ziemlich konstruiert. 
Ihr habt zwei Optionen: entweder ihr folgt dem Rat der ABH, obwohl ich mir nicht vorstellen kann daß ein Mitarbeiter in einer ABH tatsächlich so etwas gesagt haben soll oder er trennt sich von seiner unzumutbaren Ehefrau mit der Konsequenz daß er dann u. U. ausreisen müßte, das bedeutet ja nicht gleichzeitig, daß er auch abgeschoben wird. Er kann ja auch freiwillig das Land verlassen, dann gibt es auch keine Einreisesperre. Die Abschiebung ist ja immer nur das letzte Mittel wenn freiwillig nicht die Bereitschaft dazu besteht.
Wie ich bereits in meiner ersten Post sagte glaube ich nicht, daß die ABH den Aufenthalt zum Zweck des Studiums verlängert. Ihr müßtet einen Termin zur Eheschließung vorweisen können BEVOR das Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung rechtskräftig abgeschlossen ist. Da ja hierfür zunächst mal das Scheidungsverfahren incl. Trennungsjahr abgewartet werden muß wird es wohl etwas knapp werden. Ich hoffe Du überlegst Dir Deine Schritte gut, ehrlich gesagt klingt es nämlich nicht so als ob Euer Fall `anders´ liegt, aber das ist natürlich nur mein persönlicher Eindruck.
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Chica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.08.2005 um 18:44:30
 
HI, ich habe ihre antewort gelesen.und ich bin darüber schokiert. ich bin der freund von chika, ich verstehe euer reaktion, aber etwas ist klar und das kann ich darüber mein hand auf in feier liegen, alles was chika bestätig ist lieder die warheit.MEIN problem hat
engefangen halb jahr nach die hochzeit.
wir waren 6 monat zusammen,danach haben wir geheitet. ich habe immer früher   gedacht das ist normal wenn weiss frau trinkt und komplexe hat weil sie dick ist,nach die hochzeit sie sagt zur mir ich will nicht das du raus geht,sie auch weil sie fühl sich dick,aber warum vor die hochzeit war sie nicht so gewessen,AFRIKANA LIEBE doch dick  frauen, ich darf nicht kein kumpel bei mir haben.BITTE;IST DAS NORMAL;wenn ich bin unterwegs jeden 5min ruf die an wo bist du ?wann kommst du nach hause?DAS ist nicht alles; wenn wir haben stress sie neme ein schere und scheide sich die ganz korper an .MIT DIE ALKOHOL hat sie gesagt das wir müssen nicht die mutti nicht darüber reden., das sie schaf das,dann ich habe nix sagen,aber es werd nur noch getrunken jeden abend.irgenwann mal kann mann nicht merh: Hade die mutti bescheid gesagt. bei mir es gibt kein grund zu lügen,mein frau ist 20 jahr alt wir haben geheiratet aus liebe das schwere ich mein leben.sie sagt zu mir ich darf nicht studiert weil könnte andere frauen kenne,MANN ich musse nicht alles akceptiert weil ist mein frau. sorry ich bin nur 3 jahr in deutschland kann ich nicht gut schreiben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 18.08.2005 um 21:06:38
 
Hi,
ich wollte niemandem etwas unterstellen und natürlich kann jede Ehe auch schiefgehen.  Ich habe lediglich meinen ganz persönlichen Eindruck geschildert, nämlich daß Eure Geschichte haargenauso klingt wie sie die Mitarbeiter in den Ausländerbehörden tagtäglich erzählt bekommen. Nach Deiner Schilderung kann ich umso weniger verstehen, daß Du Dich von einer schlechten Erfahrung ohne Umwege gleich in die nächste Ehe stürzen möchtest, aber das ist eure persönliche Angelegenheit die ich mir auch nicht zu beurteilen anmaße.
Wenn alles so stimmt wie Ihr es schildert spricht ja eigentlich nichts dagegen, dies bei der ABH auch so zu erzählen. Dazu bist du ohnehin verpflichtet. Wie es dann mit Deinem Aufenthalt weitergeht müßt Ihr dann mit der ABH absprechen. Aufgrund der Kürze der Zeit und der noch vor Euch liegenden Formalitäten würde ich aber eher damit rechnen, daß Du zunächst mal ausreisen mußt und dann ein neues Visum zur Familiezusammenführung zu Chica beantragen mußt.  Aber wenn sie diesmal die Richtige ist dürfte das ja kein großes Problem sein.
Alles Gute auf jeden Fall
brickbat
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Chica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.08.2005 um 10:04:24
 
Hallo,
mich interessiert, was passieren würde, wenn ich schwanger wäre. Könnte er sich dann ohne Gefahr scheiden lassen, ohne eine Abschiebung riskieren zu müsssen?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #8 - 20.08.2005 um 11:08:31
 
Nein.
Zwar kann eine Vaterschaftserklärung schon vor der Geburt abgegeben werden, aber die Rechte und Pflichten des Vaters greifen erst nach der Geburt des Kindes. Allerdings gibt es diesbezüglich auch konträre Rechtsauffassungen.

Siehe auch der Thread "Schwanger ohne Visum"http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d... im Unterforum "Ehe und Familie"
(sorry fons, ich weiß nicht, wie man Links entsprechend editiert, dass sie kürzer werden ... bitte um Aufklärung ...)

Ich bitte Dich auch, gut darüber nachzudenken, denn ein Kind zu zeugen, einzig und allein, um einen Aufenthalt sicherzustellen - also als Mittel zu Zweck, wäre m.E. nicht okay und sicherlich auch für das Kind später sehr unangenehm, wenn es dies mal erfährt. Und es ist durchaus wahrscheinlich, dass das Kind das irgendwann - so ganz nebenbei - erfahren wird.

Eine laufende Scheidung schützt nicht vor der Ausreiseaufforderung.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 20.08.2005 um 13:09:23
 
Zitat:
... bitte um Aufklärung ...)


Hi Janna,

dachte das wär man in unserem Alter langsam  Zwinkernd

Hast ne Beschreibung als IM bekommen  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Chica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.08.2005 um 19:35:51
 
Ich bin es mal wieder. Mir wurde gesagt, daß er bei der AB sagen soll, daß er bereits seit einem Jahr auf der Couch schläft. Dann könnte er eventuell sofort geschieden werden. Oder gibt es eine andere Möglichkeit, sich sofort scheiden zu lassen, wenn er z. Bsp. Videobeweise vorweisen kann, die zeigen, wie die Frau ihn behandelt?. Er muß doch auch Rechte haben in Deutschland! Bitte gebt mir eine hilfreiche Antwort!  ???
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