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Aufenthalterlaubnis nach Studium (Gelesen: 787 mal)
tiff_Wang
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalterlaubnis nach Studium
10.08.2005 um 16:16:17
 
Hallo Ihr alle,

zum Thema habe ich noch eine Frage:

Kann man nach dem Studium das Aufenthalterlaubnis auch beim Ausländerbehörde am Wohnort beantragen? oder am Studiumort? ???

Danke! :paletti

Tiff
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.08.2005 um 16:39:10
 
Hallo,

wer hat denn die bisherige erteilt?

Im Normalfall ist die ABH am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.

In BY gibt es dazu seit dem 01.08.2005 die entsprechende Zuständigkeitsverordnung.
Nach dem § 5 ist die Kreisverwaltungsbehörde des gA zuständig.

Ob die anderen Bundesländer bereits eine haben weiß ich nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 10.08.2005 um 16:48:18
 
Zitat:
Hallo Ihr alle,

zum Thema habe ich noch eine Frage:

Kann man nach dem Studium das Aufenthalterlaubnis auch beim Ausländerbehörde am Wohnort beantragen? oder am Studiumort? ???

Danke! :paletti



Zuständige ABH ist -von wenigen Ausnahmen abgesehen- die in deren Bezirk man seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Das sollte lt. Meldegesetz der Ort sein, an dem man seinen Lebensmittelpunkt hat - also der Wohnort.
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tiff_Wang
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2005 um 17:29:41
 
wow, aber blitzschnelle Antwort! Vielen Dank! Daumen hoch

da ich meinen Studienort als Hauptwohnsitz angemeldet hatte, deswegen hatte es keine Frage gegeben, jetzt habe ich das Studium abgeschlossen und bin von dem Studienort weggezogen, deshalb kommt diese Frage.

Tiff Smiley
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