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Antrag auf Anlage Aufhebung II (Gelesen: 1.154 mal)
YO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Anlage Aufhebung II
08.08.2005 um 14:24:20
 
Hallo Zussamen

Als gesagt, bin ich GCler. Bin ich in D 2 Jahre und 8 Monate schon (seit Dez 2002).

Meine Vissum lautet ".... erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit als XXX bei der Firma XXX" und es ist gültig bis 2007.

Bis Heute, alles hat Normal gegangen. Aber wenn meine Firma Probleme hat und ich bekomme Arbeitslos, ich will nicht raus von Deutschland ab sofort fliegen.

Darum, habe ich mir gedacht dass vielleicht für mich möglich wäre einen "Antrag auf Anlage Aufhebung"  in meine Ausländerbehörde.  Mindestens so kann ich vielleicht (wenn nicht Glücklich in eine nues Arbeitsplatz Suche wäre) Arbeitslosengeld kriegen.

Dann, die Frage: es ist so möglich jetzt? Muß ich bis dem dritten Jahr in D warten?

Vielen Danke Ihre Antworten

Mfg

YO
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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2005 um 16:49:26
 
Hi YO,
Mein alter Freund von Trust7. Smiley
Was deine Frage betrifft, würde ich sagen, dass es auf jeden Fall Versuchenswert
ist. Wegen §46.2 BeschV, hast du schon die Möglichkeit eine bessere
Auflage zu bekommen, obwohl du weniger als 3 Jahren in Deutschland bist.

Im schlimmsten Fall, solltest du eine Auflage wie "Beschäftigung Erlaubt im
IT-Bereich" bekommen, was auch besser als deine derzeitige ist. Wer weiss,
vielleicht bekommst du direkt eine "Erwerbstätigkeit gestattet", da einige
ABHs §46.2 BeschV in diesem Sinne interpretieren.

Viel Glück

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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YO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.08.2005 um 09:14:12
 
´Morgen Lacrima!

Alles klar bei dir? Schön dich hier zu sehen

Ersten, ich bedanke mich deine Antwort.

Zweitens, ich weiß ich habe durch §46.2 BeschV die Möglichkeit auf eine bessere Anlage, aber ich höre (lese) gerne die Meinungen von leute von ABHs hier. Vielleicht gibt es manche andere Möglichkeiten ich kenne noch nicht oder?

Das Problem denke ich ist ich habe noch nicht drei Jahre in D... aber vielleicht es ist nicht so schwer, mal sehen.

So, nochmal Danke und ich warte irgendwelche Antwort

Mfg

YO
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 09.08.2005 um 20:55:33
 
Zitat:
Zweitens, ich weiß ich habe durch §46.2 BeschV die Möglichkeit auf eine bessere Anlage, aber ich höre (lese) gerne die Meinungen von leute von ABHs hier.


Hi,
ich schließe mich Lacrima's Ausführungen an Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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YO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Anlage Aufhebung II
Antwort #4 - 10.08.2005 um 10:42:34
 
Hallo nochmals

Also, Danke auch an Mick (gracias Miguel, tu opinion me da fuerzas!)

Ich gehe nach ABH nächste Woche und nachher komme ich wieder mit dem Feedback!

Viel Spaß an alles!

YO
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