Zitat:...
@Experten:
Hat der Mann nicht als Ehepartner eines EU-Bürgers Niederlassungsfreiheit? Oder scheitert das am fehlenden Pass? (vraag aan de experten: Heeft de man als echtgenoot van een EU-burger niet het recht van domicilie? Of is dat onmogelijk als er geen paspoort is?)
Groetjes (Liebe Grüße)
Janna
Eigentlich schon, wenn Faya Niederländerin ist. Sie selber schreibt, sie sei eine `Frau aus Holland´- muß ja nicht zwangsläufig das selbe sein.
Grundsätzlich denke ich, daß beide Anträge nebeneinander bestehen können - also Asylantrag und Antrag auf Familienzusammenführung. Praktisch ist es in unserer Behörde nach altem Recht so gewesen, daß vor Erteilung der
AE der Asylantrag zurückgenommen werden mußte. Da Asyl nicht mein Spezialgebiet ist bin allerdings nicht sicher, ob das zwangsläufig so sein muß.
Ein Problem würde ich darin sehen, daß beide Verfahren in unterschiedlichen Ländern durchgeführt werden sollen. Da Faya aber selber schreibt, daß die Situation für den Asylantrag nicht gut steht spricht m. E. nichts dagegen ihn zurückzunehmen und statt dessen in NL einen Antrag auf Ert. der
AE im Rahmen der FamZusF zu stellen. Damit würde sich wahrscheinlich auch das Paßproblem erübrigen, da Asylbewerber sich ja nicht an die Botschaft wenden dürfen um einen Paß zu bekommen. Ich würde zunächst das
AE Verfahren in NL abwarten, mit der dort erteilten
AE + Paß steht einer Einreise nach D nichts mehr im Wege. Das Verfahren bezüglich der deutschen
AE kann dann von hier aus betrieben werden (immer unter der Voraussetzung daß Faya die niederländische Staatsangehörigkeit hat.)