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Von Holland nach Deutschland. Bitte Hilfe! (Gelesen: 4.769 mal)
faya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Von Holland nach Deutschland. Bitte Hilfe!
10.08.2005 um 12:50:11
 
Mein Deutsch ist nicht so gut, aber ich versuche meine Frage so gut wie moglich zu formulieren. Ich bin eine Frau aus Holland. Mein Mann hat in Holland politik Asyl angefragt. Schon 4 Jahre warten wir und die Situation ist nicht gut. Ich lebe nicht weit von Deutschland und mochte jetzt dort wohnen. Ich arbeite in Holland aber das ist kein Problem auch Krankenversicherung ist kein problem. Mein mann hat kein passport und er kann auch nicht in die Ambassade ein Passport fragen. Er hat ein wirkliches Problem. Gibt es andere Moglichkeiten? Er hat ein Geburt Akte und auch eine Identitatsbeweis aus sein Land von Herkunft, aber das ist nur gultig in sein Land. Was machen wir jetzt?

Vielleicht weist ihr auch einen guten Anwalt in umgebung Meppen, Haren Oldenburg


Vielen Dank

Faya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 10.08.2005 um 14:09:50
 
Hallo Faya , ben je Nederlandse?
( ZwinkerndDas war´s auch schon fast mit meinen Niederländisch Kenntnissen...
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.08.2005 um 23:14:11
 
Hoi Faya,

welke nationaliteit heeft jouw echtgenoot? (Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Mann?)

Hoeveel jaaren zijn jullie al getrouwd? (Wie lange seid Ihr schon verheiratet?)

Sinds wanneer is je man in Nederland? (Seit wann ist Dein Mann in NL?)

Is zijn politiek asiel al toegestaan? (Ist sein politisches Asyl schon bewilligt?)

Heeft hij niet een verblijfsvergunning om de reden dat hij jouw echtgenoot is? (Hat er keine Aufenthaltserlaubnis weil er Dein Ehemann ist?)

jij kunt onder
http://www.anwaltssuche.de/
of
http://www.rechtsanwaltskammer.de
een advocaat zoeken
(Du kannst unter http:// ... oder http:// ... nach einem Rechtsanwalt suchen)

@Experten:
Hat der Mann nicht als Ehepartner eines EU-Bürgers Niederlassungsfreiheit? Oder scheitert das am fehlenden Pass? (vraag aan de experten: Heeft de man als echtgenoot van een EU-burger niet het recht van domicilie? Of is dat onmogelijk als er geen paspoort is?)

Groetjes (Liebe Grüße)
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.08.2005 um 07:29:02
 
Zitat:
Hat der Mann nicht als Ehepartner eines EU-Bürgers Niederlassungsfreiheit?

Zitat:
Mein Mann hat in Holland politik Asyl angefragt.


Hi Janna,

auch wenn das nicht meine Domäne ist, denke ich dass das Asylverfahren im Erstaufnahmestaat zu Ende zu bringen ist. Deswegen kommt eine Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts m.E. nicht in Betracht.

Grüße
Ronny;-)

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 11.08.2005 um 12:01:30
 
Zitat:
...
@Experten:
Hat der Mann nicht als Ehepartner eines EU-Bürgers Niederlassungsfreiheit? Oder scheitert das am fehlenden Pass? (vraag aan de experten: Heeft de man als echtgenoot van een EU-burger niet het recht van domicilie? Of is dat onmogelijk als er geen paspoort is?)

Groetjes (Liebe Grüße)
Janna


Eigentlich schon, wenn Faya Niederländerin ist. Sie selber schreibt, sie sei eine `Frau aus Holland´- muß ja nicht zwangsläufig das selbe sein.

Grundsätzlich denke ich, daß beide Anträge nebeneinander bestehen können - also Asylantrag und Antrag auf Familienzusammenführung. Praktisch ist es in unserer Behörde nach altem Recht so gewesen, daß vor Erteilung der AE der Asylantrag zurückgenommen werden mußte. Da Asyl nicht mein Spezialgebiet ist bin allerdings nicht sicher, ob das zwangsläufig so sein muß.
Ein Problem würde ich darin sehen, daß beide Verfahren in unterschiedlichen Ländern durchgeführt werden sollen. Da Faya aber selber schreibt, daß die Situation für den Asylantrag nicht gut steht spricht m. E. nichts dagegen ihn zurückzunehmen und statt dessen in NL einen Antrag auf Ert. der AE im Rahmen der FamZusF zu stellen. Damit würde sich wahrscheinlich auch das Paßproblem erübrigen, da Asylbewerber sich ja nicht an die Botschaft wenden dürfen um einen Paß zu bekommen. Ich würde zunächst das AE Verfahren in NL abwarten, mit der dort erteilten AE + Paß steht einer Einreise nach D nichts mehr im Wege. Das Verfahren bezüglich der deutschen AE kann dann von hier aus betrieben werden (immer unter der Voraussetzung daß Faya die niederländische Staatsangehörigkeit hat.)
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faya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.08.2005 um 13:17:34
 
Danke fur alle antworten, ich finde es sehr lieb das ihr alle so gut reagiert.Ich werde meine Situation noch etwas erklaren.Mein mann und ich sind schon 4 Jahre zusammen wovon 1 Monat geheiratet (in Juli 2005) In Holland kann er sehr wahrscheinlich nicht bleiben .Unser Anwalt fur sein Asylanfrage hat uns das schon mitgeteilt.In Holland kann er nur bleiben wenn er zuruckgeht nach seinem Land und dort ungefahr 6 Monate wartet und er seine Papiere hat bekommen von das Hollandische Consulat, aber das geht nicht er kann nicht zuruck. Wir haben schon viele Warnungen von der familie bekommen. Ik habe die Hollandische Nationalitat und es ist moglich in Deutschland zu wohnen weil das fur mich personlich keine grose Folgen hat. Aber mein Mann kann sich nicht legitimieren mit einem Pass, nur mit einer Identitatskarte aus seinem Land und einem Geburt Akte. Er kann nicht in der Ambassade gehen, dort wissen sie das er gesucht wird in seinem Land. Die Politik in Holland fur Auslander ist sehr slecht. Es ist fast unmoglich fur Auslander om hier zu bleiben, auch wenn mannwirklich Probleme hat.Ich mochte gern wissen ob es darum andere Moglichkeiten gibt Fur meinen Mann um sich zu legitimieren


Vielen Dank!!
Faya
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Antwort #6 - 11.08.2005 um 13:28:38
 
Zitat:
.Ich mochte gern wissen ob es darum andere Moglichkeiten gibt Fur meinen Mann um sich zu legitimieren


Hallo Faya,

insofern unterscheidet sich das deutsche Recht nicht von dem niederländischen.
Auch in Deutschland muß ein gültiger Pass des Heimatstaates vorliegen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.08.2005 um 15:04:51
 
Mann hat mir erzahlt uber MRAX-BRAX-arrest und das es nicht immer notwendig ist einen Pass zu haben wenn mann sich gut kann legitimieren. Ist das wahr??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #8 - 11.08.2005 um 19:02:35
 
Hallo faya,

das grundsätzliche Problem, das der MRAX-Entscheidung entgegensteht, ist Dein Freizügigkeitsrecht. Auf das MRAX-Urteil kann man sich nur dann berufen, wenn der Unionsbürger in einem anderen Mitgliedsstaat ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt. Also müßtest Du z.B. in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ein solches Recht in Anspruch zu nehmen. Dann könnte man Argumentieren, dass Dein Ehemann ausreichende Nachweise über seine Identität beibringen kann und die Ehe mit Dir durch die Heiratsurkunde belegt ist.

Ergo: Zunächst müstest du selbst eine Bescheinigung über die Freizügigkeit eines Unionsbürgers in Deutschland erhalten bzw. ein spezifiziertes Freizügigkeitsrecht wahrnehmen. Dann könnte man über MRAX argumentieren, dass dein drittstaatenangehöriger Ehemann bei dir (in Deutschland) Wohnung nehmen kann.

Das Asylverfahren wäre dann nach nationalem niederländischen Recht zu beurteilen.

Doc  Smiley
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Antwort #9 - 11.08.2005 um 19:31:36
 
Zitat:
Hallo faya,

das grundsätzliche Problem, das der MRAX-Entscheidung entgegensteht, ist Dein Freizügigkeitsrecht. Auf das MRAX-Urteil kann man sich nur dann berufen, wenn der Unionsbürger in einem anderen Mitgliedsstaat ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt. Also müßtest Du z.B. in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ein solches Recht in Anspruch zu nehmen.
....
Doc  Smiley



Ich denke mal, so ist es auch geplant, oder? Einfach wird es aber ohne Paß auch mit MRAX nicht werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 12.08.2005 um 12:05:03
 
Zitat:
Praktisch ist es in unserer Behörde nach altem Recht so gewesen, daß vor Erteilung der AE der Asylantrag zurückgenommen werden mußte.

Soweit mir bekannt ist, ist eine Rücknahme des Asylantrags vor Erteilung der AE wegen Eheschließung mit einem/einer Deutschen nicht mehr nötig.
Uns wurde das zwar noch so gesagt, und mein Mann hat seinen Antrag zurückgezogen.

Aber wenn dann z.B. die Ehe in die Brüche geht, bevor ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht, dann besteht kein Ausweisungsschutz mehr. Deshalb kann von einer Rücknahme des Asylantrags nur abgeraten werden.

@Faya:
welke nationaliteit heeft jouw echtgenoot? (Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Mann?)

kunnen jullie bewijzen, dat hij in zijn geboorteland gezocht / vervolgd wordt ? (Könnt Ihr beweisen, dass er in seinem Heimatland gesucht / verfolgt wird?)
Is dat dan niet voldoende voor zijn kans om asiel te krijgen? (reicht das dann nicht aus, um Asyl zu erhalten?)

misschien vind je hier nog verdere informatie: (vielleicht findest Du hier noch weitere Infos)
http://www.mixed-couples.nl
http://www.buitenlandsepartner.nl/forum/
http://www.vreemdelingenland.com/
(alle Seiten auf niederländisch)

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 12.08.2005 um 15:51:17
 
Danke Janna,



Ja wir haben viele Beweisen, aber immer mochte mann mehr beweisen haben. Fur uns genugt es jetzt. Wie gesagt in Holland ist es fast unmoglich Asyl zu bekommen. Die Politik ist sehr slecht. Wir sind sehr frustriert und konnen nicht weiter so wie es jetzt geht. Darum mussen wir andere Masnahmen triffen.Hoffentlich akzeptiert mann in Deutschland das mein Mann kein Pass hat. Fur mich ist es einfacher: Ich kann eine Wohnung mieten oder kaufen in Deutscland und in Holland bleiben arbeiten. Ich werde jetzt einen Anwalt suchen und dann fragen was moglich ist.

Viele Grussen

Faya
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Antwort #12 - 12.08.2005 um 17:03:12
 
Zitat:
Soweit mir bekannt ist, ist eine Rücknahme des Asylantrags vor Erteilung der AE wegen Eheschließung mit einem/einer Deutschen nicht mehr nötig.
Uns wurde das zwar noch so gesagt, und mein Mann hat seinen Antrag zurückgezogen.

Aber wenn dann z.B. die Ehe in die Brüche geht, bevor ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht, dann besteht kein Ausweisungsschutz mehr. Deshalb kann von einer Rücknahme des Asylantrags nur abgeraten werden.
...



Ja, grundsätzlich hast Du recht. Ich kenne allerdings viele ABH´en, die vor Rücknahme des Antrages keine AE erteilt haben sondern den Asylbewerberstatus mit allen Nachteilen aufrecht erhalten haben. Ich weiß allerdings nicht wie es aussieht, wenn der Asylantrag in einem anderen Land läuft. Ich denke aber nicht, daß während des laufenden Asylverfahrens in einem anderen Land als dem der Antragstellung ein Wohnsitz begründet werden darf. Die deutschen AE´s zu diesem Zweck haben eine räumliche Beschränkung. Ich glaube nicht, daß das in NL anders ist, oder?
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