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ALG 2 (Gelesen: 1.404 mal)
james
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG 2
08.08.2005 um 18:43:40
 
Kann die Ausländerbehörde die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigern, wenn türkischer Staatsangehöriger aufgrund von Familienzusammenführung seit mehreren Jahren hier in Deutschland ist und jetzt ALG 2 erhält. Wie verhält es sich wenn Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Erwerbstätigkeit jeweils verlängert wurde?

Türkischer Staatsangehöriger seit einigen Jahren in Deutschland, verheiratet, 2 Kinder, Aufenthalt zuletzt um 2 Jahre verlängert. Möglicherweise in kürze Scheidung.

Danke im Voraus!
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Mick
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG 2
Antwort #1 - 09.08.2005 um 07:34:54
 
Hi,
da die Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 5 AufenthG eine
Grundvoraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung einer AE
ist, kann abgelehnt werden. Es ist davon auszugehen, dass
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht vorliegt (also vom Fortbe-
stand der Ehe unabhängig). Es ist damit zu rechnen, dass ihm quasi
eine Frist eingeräumt werden wird, um die Voraussetzungen für die
Erteilung der AE zu schaffen, also den Lebensunterhalt sicherzu-
stellen. Da hier Ermessen eine große Rolle spielt, wird es hier zu
keinem abschließenden Ergebnis kommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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brickbat
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Antwort #2 - 10.08.2005 um 19:08:09
 
Bei einem türkischen Staatsangehörigen könnte ja auch bei ALG 2 Bezug immer noch ein Anspruch nach ArB vorliegen.
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