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mehr als 6 monatiger Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 2.440 mal)
james
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag mehr als 6 monatiger Aufenthalt im Ausland
08.08.2005 um 18:35:54
 
Wie verhält es sich mit der Aufenthaltgenehmigung wenn man mehr als 6 Monate ununterbrochen im Ausland lebt?

Habe gehört das dann unter Umständen Aufenthaltsgenehmigung erlischt. Stimmt das, wenn ja, was kann man machen?

Kann man irgendwie beantragen das man länger als 6 Monate im Ausland bleibt ohne das Aufenthaltsgenehmigung erlischt? Wenn ja, wie und wo?

Es handelt sich um türkische Staatsangehörige mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.

Im Voraus Danke
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 08.08.2005 um 21:44:34
 
Hallo James,

rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt zur Ausländerbehörde gehen und die Situation schildern. Falls es ein beruflich bedingter längerer Auslandsaufenthalt ist, Unterlagen / Bestätigung vom Arbeitgeber mitnehmen.

Wenn die Ausländerbehörde keine "Genehmigung" für einen längeren Auslandsaufenthalt gegeben hat, erlischt nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt automatisch die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Einreise nach D nach diesen 6 Monaten wäre dann illegal. Außerdem beginnen die Fristen zur Erlangung einer (unbefristeten) Aufenthaltsgenehmigung dann wieder von vorne.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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tiff_Wang
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.08.2005 um 18:28:30
 
hi,

ich hatte dasselbe Problem während mein USA-Praktikum, prinzipiell ist das Visum nach 6monatige Unterbrechnung nicht mehr gültig, was man tun kann, ist neuen Antrag zu stellen bei Deutscher Botschaft in betroffenem Land, in meinem Fall war damal Konsular in NYC.

Wichtig ist, den Antragsprozess rechtzeitig einzuleiten, es könnte länger dauern je nach der Bearbeitung örtlicher Ausländerbehörden.

Tiff
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mehr als 6 monatiger Aufenthalt im Ausland
Antwort #3 - 11.08.2005 um 19:12:59
 
Zitat:
Wie verhält es sich mit der Aufenthaltgenehmigung wenn man mehr als 6 Monate ununterbrochen im Ausland lebt?

Habe gehört das dann unter Umständen Aufenthaltsgenehmigung erlischt. Stimmt das, wenn ja, was kann man machen?

Kann man irgendwie beantragen das man länger als 6 Monate im Ausland bleibt ohne das Aufenthaltsgenehmigung erlischt? Wenn ja, wie und wo?

Es handelt sich um türkische Staatsangehörige mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.

Im Voraus Danke


Guck doch auch mal in
§ 51 Abs. 2-4 AufenthG
!

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