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Heirat mit span. Residencia? (Gelesen: 2.382 mal)
abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.08.2005 um 22:06:14
 
Hallo,
ich bin neu hier und ich hoffe, dass meine Frage im richtigen Unterforum gelandet ist.

Ich bin Deutsche und mein Freund besitzt eine spanische Residencia (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Spanien). Welche Dokumente benötigen wir für eine Heirat? Ist es ratsamer in Spanien oder in Deutschland zu heiraten? Wir wollen nach der Heirat in Deutschland leben.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
abc
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carajo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.08.2005 um 22:55:49
 
Zitat:
Ich bin Deutsche und mein Freund besitzt eine spanische Residencia (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Spanien). Welche Dokumente benötigen wir für eine Heirat? Ist es ratsamer in Spanien oder in Deutschland zu heiraten? Wir wollen nach der Heirat in Deutschland leben.
abc


Hi,

welche Unterlagen Ihr braucht hängt von der Staatsangehörigkeit deines Freundes ab und wo Ihr heiraten wollt. Das kann Dir ein Standesbeamter besser erklären. Daher äußere ich mich nur zur zweiten Frage: in beiden Fällen muss man mehr oder weniger die gleichen Papiere und Urkunden vorlegen. Wenn dein Freund zufällig aus einem Spanisch
sprechenden Land kommt, ist es für ihn vermutlich leichter in Spanien zu heiraten. Deine Urkunden lassen sich von den deutschen Konsulaten leicht und kostengünstig übersetzen. Bei "unserem" Standesamt wurde ein persönliches Interview von der Richterin nahegelegt, um alle Zweifel im Vorwege auszuräumen und so das Verfahren beim Landesgerichtshof zu beschleunigen. Sie meinte, das würden sie jetzt so bei allen Paaren mit einem ausländischen Partner machen. Das ganze lief zügig, fair (keine unmöglichen Fragen) und ohne Probleme ab.  Sofern das Landesgerichtshof zustimmt, werden wir tatsächlich bald verheiratet sein Zwinkernd

Ich glaube vom Papierkram her ist das ob in Spanien oder Deutschland mehr oder weniger gleich.

Beim Standesbeamten lässt mach sich übrigens nach der Eheschließung eine internationale Urkunde (certificado de matrimonio plurilingue) geben, die auch in Deutschland ohne Legalisation oder Übersetzung verwendet werden kann.

Gruß,
carajo.
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abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.08.2005 um 20:29:23
 
Hallo  carajo,
vielen Dank für deine Antwort. Ich gehe nächste Woche gleich zum Standesamt  grin

Jetzt habe ich noch eine Frage. Vielleicht kannst du die ja auch beantworten. Was passiert nach der Heirat? Bekommt mein Freund dann direkt die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland automatisch? Oder muss ich die bei der Ausländerbehörde beantragen?  :nix

Danke :anbet
abc
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carajo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.08.2005 um 23:53:49
 
Hallo,

dein Freund muss eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Ob dies direkt geht, ohne vorher ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen, müsstest du allerdings noch klären. Siehe z.B. diesen Beitrag
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Die Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug zu Deutschen berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Gruss,
carajo.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.08.2005 um 12:42:46
 
Zitat:
Ob dies direkt geht, ohne vorher ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen, müsstest du allerdings noch klären. Siehe z.B. diesen Beitrag
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

@ abc,

Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Freund?

Abu
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abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.08.2005 um 17:35:41
 
Hi Abu,
mein Freund ist Nigerianer. Warum fragst du?

Gruß
abc
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 16.08.2005 um 09:30:57
 
Zitat:
Warum fragst du?

Weil es für die Beantwortung der von Carajo aufgeworfenen Frage ... Zitat:
Ob dies direkt geht, ohne vorher ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen, müsstest du allerdings noch klären.
... u. a. auf die Staatsangehörigkeit Deines Freundes ankommt.

So wie ich das sehe, hätte Dein Freund nach einer Heirat keinen Anspruch auf die Erteilung einer AE ohne vorherige Beantragung eines FzF-Visums, sondern es würde sich um eine Ermessensentscheidung der ABH handeln.

Wir haben hier schon mal intensiv einen ähnlichen Fall diskutiert. Hier ist das entscheidende Posting:
guck http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.08.2005 um 17:40:23
 
Hallo Abu,
vielen Dank für deine Antwort und den Link. Ich nehme an, dass Nigeria auch ein "Negativstaat" ist?

Was ist ein FzF-Visum? Familienzusammenführungsvisum?

Wie habe ich "Ermessensentscheidung der ABH" zu verstehen?

Vielen Dank
abc
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 16.08.2005 um 19:21:30
 
Hi,

Zitat:
Hallo Abu,
vielen Dank für deine Antwort und den Link. Ich nehme an, dass Nigeria auch ein "Negativstaat" ist?

:haken
Zitat:
Was ist ein FzF-Visum? Familienzusammenführungsvisum?

:haken

Zitat:
Wie habe ich "Ermessensentscheidung der ABH" zu verstehen?


Das bedeutet, dass die Behörde nicht nur in eine Richtung entscheiden
muss/darf. Sie muss das Für und Wider einer Entscheidung abwägen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.08.2005 um 19:50:01
 
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe.

So ich war heute beim Standesamt und habe mich erkundigt. Es ist ja echt eine Menge an Unterlagen, die man benötigt.  öhm

Jetzt habe ich aber noch eine andere Frage: Falls wir in Spanien heiraten würden, ist die Heirat dann automatisch in Deutschland anerkannt? Ich nehme an wir benötigen dann immer noch das FzF-Visum?

Vielen Dank
abc
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