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AE zum bestimmten Zeitpunkt beantragen? (Gelesen: 1.232 mal)
nersa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE zum bestimmten Zeitpunkt beantragen?
05.08.2005 um 12:42:34
 

Als Amerikanerin darf ich mich bis zu 90 Tagen in DE aufhalten und auch in der Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Und da ich nicht weiß, wie lange das Visumbeantragungsverfahren dauert (mindestens ein paar Wochen schätze ich mal..), möchte ich folgendes fragen:

Muss die AE zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt werden, um das Überschreiten der 90 Tage zu vermeiden? Oder ist es doch völlig akzeptabel, wenn ich die erst ein paar Tage vor dem Ablauf der 90 Tage beantrage?

Vielen Dank nochmals! You guys rock!  8) Daumen hoch

Sara
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE zum bestimmten Zeitpunkt beantragen?
Antwort #1 - 05.08.2005 um 13:19:48
 
Zitat:
Oder ist es doch völlig akzeptabel, wenn ich die erst ein paar Tage vor dem Ablauf der 90 Tage beantrage?

Hi,
jepp, es ist akzeptabel. Auch wenn es knapp ist, tritt die Fiktion
des erlaubten Aufenthaltes ein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Charlie123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE zum bestimmten Zeitpunkt beantragen?
Antwort #2 - 15.08.2005 um 11:04:37
 
Zitat:
Als Amerikanerin darf ich mich bis zu 90 Tagen in DE aufhalten und auch in der Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Und da ich nicht weiß, wie lange das Visumbeantragungsverfahren dauert (mindestens ein paar Wochen schätze ich mal..), möchte ich folgendes fragen:

Muss die AE zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt werden, um das Überschreiten der 90 Tage zu vermeiden? Oder ist es doch völlig akzeptabel, wenn ich die erst ein paar Tage vor dem Ablauf der 90 Tage beantrage?

Vielen Dank nochmals! You guys rock!  8) Daumen hoch

Sara


Also der § 41 AufenthV sagt doch aus, dass du als Amerikanerin auch für einen Aufenthalt der kein Kurzaufenthalt ist , visumsfrei einreisen darfst. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann nach der einreise eingeholt werden. Abs. 3 regelt eindeutig: Er ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen.

Also nicht geregelt wie lange vor Ablauf der 90 Tage.


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