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Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-Europäer (Gelesen: 2.218 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.08.2005 um 20:07:05
 
Hallo zusammen,
hab nen Freund, der ist Mexikaner und studiert bis Ende September in Madrid. Wie schaff ich es am schnellsten und unkompliziertesten, dass er für mind. 2 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis bekommt? Deutsch spricht er noch nicht, ist aber dabei zu lernen. Wer kann mir sagen welche Möglichkeiten es gibt Fragezeichen
( Wollte nicht gleich zu 1000 Ämtern laufen aus Angst, dass sie ihn ablehnen könnten!  ??? )
Bitte, bitte helft mir     :anbet
Muchas gracias
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.08.2005 um 20:50:03
 
Zu welchem Zweck denn? Studium?

Entweder er schafft es, hier in D eine Studienzulassung zu bekommen
(ggf. vorbereitendes Studienkolleg) oder es sieht sehr schlecht aus.

Aus deinem Posting entnehme ich, das heiraten wohl (derzeit) keine
Alternative ist. Hmmm.. dann wörd's schwer werden  öhm


Ergänzung:

theoretisch denkbar wäre eine  
NE für Hochqualifizierte


Ist aber wohl gleich nach Abschluss des Studiums eher unwahrscheinlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.08.2005 um 11:26:38
 
Wie ist das wenn mein Freund, er ist Mexikaner, hier in Deutschland studieren möchte, kann er sich hier in Deutschland durch Nebenjobs seinen Unterhalt verdienen oder ist es Grundvorraussetzung, dass er das Geld "mitbringt"????

Wie lange Zeit hätte er vor dem Studium Deutsch zu lernen?? Kann man auch unter dem Aspekt nach Deutschland kommen, um Deutsch zu lernen oder wäre das nicht sinnvoll    ???

Vielen, vielen Dank für eure Antwort!       :anbet

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ronny
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Antwort #3 - 05.08.2005 um 11:56:10
 
Hallo Menue,

die Aufenthaltserlaubnis für das Studium (siehe § 16 AufenthG) setzt voraus, dass der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Dies kann durch Verpflichtungserklärung, laufende Einkünfte die aus dem Heimatland kommen (z.B. Unterhaltsleistungen), ein Sperrguthaben oder durch Vermögen sichergestellt werden. Der Nachweis muß für die gesamte Geltungsdauer erbracht werden.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt lediglich zu einer geringfügigen Beschäftigung von 90 ganzen bzw. 180 halben Tagen / im Jahr. Damit kann der Lebensunterhalt nicht durch die Erwerbstätigkeit im Inland sichergestellt werden. Eine weitergehende Erwerbstätigkeit widerspräche auch dem Aufenthaltszweck Studium.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.08.2005 um 12:19:34
 
Ich hab die beiden Threads mal verbunden, da es ja um den gleichen Fall geht.
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Antwort #5 - 05.08.2005 um 12:43:44
 
Was mache ich, wenn er kein Geld zur Verfügung hat und seine Eltern ihn finanziell nicht unterstützen können??
Gibt es evtl. eine andere Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung für ihn zu bekommen? Evtl. über andere Länder? Er hat z.B. 1 Jahr in Madrid studiert, kann man da vielleicht was machen??

Vielen Dank für eure Antworten!!     :paletti

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ronny
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Antwort #6 - 05.08.2005 um 12:58:11
 
Zitat:
Evtl. über andere Länder?


Was soll das für ein Aufenthaltszweck sein?

Menue,

Fons hatte Dir doch schon oben geschrieben:

Zitat:
Zu welchem Zweck denn? Studium?

Zitat:
Entweder er schafft es, hier in D eine Studienzulassung zu bekommen
(ggf. vorbereitendes Studienkolleg) oder es sieht sehr schlecht aus.



Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist (mit einer Ausnahme: Siehe § 28 AufenthG) immer eine der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.

Mal unter uns Pastorentöchtern  Zwinkernd :

Was soll er denn nun wirklich hier ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


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Antwort #7 - 05.08.2005 um 16:40:33
 
Mein Freund soll einfach nur bei mir in Deutschland leben und arbeiten können!!
Das ist alles was ich möchte. Das Problem an der ganzen Sache ist nur, dass er keine Kohle hat und ich auch nicht !!      :stampf:     Schockiert/Erstauntm
So was machen wir nun??? Das ist alles irgendwie ganz schön schwierig....

explo Ist es doch ein Fall für "Nur die Liebe zählt" ??   kopfhau

Danke für die schnelle Antwort     :anbet

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Mick
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Antwort #8 - 05.08.2005 um 18:49:41
 
Zitat:
Mein Freund soll einfach nur bei mir in Deutschland leben und arbeiten können!!


Sorry, aber das ist praktisch unmöglich. Denkbar wäre noch ein Intensiv-
sprachkurs, aber auch hier muss der Lebensunterhalt sichergestellt sein.
Das scheint ja nicht im Bereich des Möglichen zu liegen.

Zitat:
Ist es doch ein Fall für "Nur die Liebe zählt" ??


Da habe ich nix zu gefunden...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #9 - 05.08.2005 um 19:15:33
 
So, nun noch eine Frage   cry:
wie ist das mit den Finanzen? Muss er selbst für die Finanzen aufkommen oder können das auch andere für ihn machen? Wenn ja wie und wer?  Weiß jemand, ob er evtl. von Mexiko finanziell unterstützt werden würde wenn er in Deutschland studieren möchte??
Wie wäre die Möglichkeit denn als au pair hier zu sein??   Schockiert/Erstauntm
Wie sähen die Möglichkeiten eines Sprachkurses aus? Welche Arten gibt es und welche sind zu empfehlen, wenn er so lange wie möglich hier bleiben möchte? Mal theorethisch angenommen, dass die Finanzierung evtl. doch klappt.........
Oh man ist das schwierig.....     :nix
Nochmal vielen vielen Dank für eure Unterstützung!
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