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Integrationskurs (Gelesen: 2.427 mal)
benben
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Beiträge: 21
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs
01.08.2005 um 11:26:54
 
Ich (D) und meine Frau (China) haben in D geheiratet und sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung fuer D. Wir halten uns beruflich einige Zeit des Jahres in China auf, so auch momentan. Wir haben es vor unserer Abreise versaeumt, die Anmeldung zum Integrationskurs zu machen. Kann dies die Entziehung der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge haben?
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holly
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Beiträge: 103

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.09.2005 um 13:40:05
 
Ich gehe davon aus, dass ihr 2005 geheiratet habt und deine Frau erstmalig im jahr 2005 eine AE bekommen hat.

Der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht 2 Jahre.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass euer Aufenthalt in China unter 6 Monate liegt, so dass noch genügend Zeit ist.

Im übrigen sollte man sich zum Sprachkurs nur anmelden wenn man ihn dann auch besucht.

Gruß Holly
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marykate
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Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.09.2005 um 09:26:31
 
Mein Mann wurde nach genau 3 Monaten von der ABH angeschrieben, mit der Bitte doch eine Bescheinigung vorzulegen, dass er sich entweder zum Integrationskurs angemeldet hat, oder schon an einem Kurs teilgenommen hat.
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Integro
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs
Antwort #3 - 07.09.2005 um 15:26:43
 
Hallo,

ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema:

Kann meine Freundin (griechische Staatsangehörige) von der Ausländerbehörde zum Integrationskurs geschickt werden??? Ich dachte, bei EU-Bürgern passt das neue Gesetz nicht  :nix

Der Sachbearbeiter hat gemeint, sie hätten eine Meldung vom Sozialamt bekommen, dass ALG II bezogen wird und dann könnte sie verpflichtet werden.

Stimmt das?

Danke schonmal für die Antworten!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 07.09.2005 um 15:49:21
 
Zitat:
Der Sachbearbeiter hat gemeint, sie hätten eine Meldung vom Sozialamt bekommen, dass ALG II bezogen wird und dann könnte sie verpflichtet werden.


Zitat:
Stimmt das?


Hi,

Ja das stimmt. Schau mal in § 44a Abs. 1 Ziffer 2 a  AufenthG und in § 2 Integrationskursverordnung -IntVO- oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 07.09.2005 um 15:58:37
 
Hoi,
man sollte für neue Sachverhalte einen neuen Thread öffnen...

Ansonsten gilt:
Nach § 11 FreizügG/EU findet § 44 AufenthG für EU-Bürger Anwendung.
Für § 44a AufenthG gilt das jedoch nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Anita
Junior Member
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.09.2005 um 13:07:34
 
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Mick.
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« Zuletzt geändert: 13.09.2005 um 13:32:34 von Mick »  
 
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