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Grenzübertrittsbescheinigung (Gelesen: 2.144 mal)
rijas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Grenzübertrittsbescheinigung
01.08.2005 um 01:57:39
 
Hallo
Weiß Jemand, ob man mit einer Grenzübertrittsbescheinigung auch auf dem Landweg durch Österreich und Italien ausreisen darf ?
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Mick
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Antwort #1 - 01.08.2005 um 07:35:44
 
Zitat:
Hallo
Weiß Jemand, ob man mit einer Grenzübertrittsbescheinigung auch auf dem Landweg durch Österreich und Italien ausreisen darf ?

Hi,
wohin soll es denn gehen? Welche Staatsangehörigkeit und
welches "Reisedokument" liegt vor?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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rijas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.08.2005 um 20:58:53
 
Danke für die Antwort
Ich möchte mit dem Auto über Italien ( mit dem Schiff) nach Syrien und habe einen syrischen Pass
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Mick
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Antwort #3 - 01.08.2005 um 21:02:53
 
Zitat:
Danke für die Antwort
Ich möchte mit dem Auto über Italien ( mit dem Schiff) nach Syrien und habe einen syrischen Pass


Hi,
dann wirst Du Dir Transit-Visa für Österreich und Italien
besorgen müssen.
Wärest Du aus Ex-Jugoslawien, wäre mir eine andere
Lösung eingefallen, daher meine Nachfrage.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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makowsky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #4 - 02.08.2005 um 14:30:06
 
Die Grenzübertrittsbescheinigung ( kurz GÜBSCH ) ist weder ein gültiger Passersatz noch ein gültiger Aufenthaltstitel. Sie dient der ausstellenden Ausländerbehörde lediglich als Verlassensnachweis des Bundesgebietes. Sie wird je nach Reiseweg bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet bei der Bundespolizei abgegeben. Wird das Bundesgebiet jedoch in den kontrollfreien Schengenraum ( Österreich und/oder Italien ) hin verlassen, wird die GÜBSCH bei der Ausreise an der Grenzkontrolle des Schengenvertragsstaates abgegeben oder besser noch, bei der deutschen Auslandsvertretung des Heimatstaates. Dieses Verfahren sollte der Betroffene auch unbedingt einhalten, um eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme bez. einer Abschiebung zu vermeiden. Zur Durchreise durch Österreich und Italien sind in jedem Falle die o. a. gültigen Papiere, Pass und Aufenthaltstitel/Visum, erforderlich.
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