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familienzusammenführung südafrika norddeutschland (Gelesen: 4.218 mal)
Tina110978
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 30.08.2005 um 18:28:53
 

Hallo nochmal an alle!

Ich habs ja gleich gewusst - schön wäre es gewesen, wenn datt man alles so reibungslos laufen würde..

Ich habe heute Post von der Ausländerbehörde bekommen.
Gute Nachricht: Alle Papiere sind vollständig eingetroffen.
Schlechte Nachricht: Sie sind auf Englisch und mit dieser Sprache kann die Ausländerbehörde nix anfangen...
:phone
Ich habe mich telefonisch mit ihnen in Verbindung gesetzt und dann erfahren, das alle englischen Dokumente (birth cerf. usw.) auf Deusch übersetzt und von einer zuständigen Behörde in Südafrika beglaubigt werden müssen...
vorher können/wollen die dort die Papiere nicht bearbeiten... *grummel*
motz
nun ja, er hats mir ja auch plausibel erklärt: in Südafrika kann man sich an jeder Straßenecke alle möglichen Papiere kaufen und er möchte jeden Zweifel an der Echtheit ausschließen...

So.. was mach ich denn nun?
Kennt jemand eine Institution, die mir diese Papiere übersetzt?
Eigentlich könnt doch auch ich das...
Aber wenn ichs richtig verstanden habe, dann muss er sie unten in Südafrika (die Originalpapiere!) übersetzten und beglaubigen lassen... richtig?

Wäre über eine baldige Antwort/Hilfe sehr erfreut..

sonnige Grüße aus Itzehoe
TINA
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Reyhan
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Antwort #16 - 31.08.2005 um 11:16:39
 
Hallo Tina,

guck doch mal was Kitty und Abu  geschrieben haben :

Zitat:
Die ganzen Papiere musst Du dann in Deutschland noch von einem zugelassenem Uebersetzer (gelbe Seiten - am besten mehrere Angebote einholen) uebersetzen und beglaubigen lassen. Dazu reicht es, wenn Du sie dem Uebersetzer erstmal faxst oder per email schickst.  


Zitat:
Du meinst wahrscheinlich eine Apostille; allerdings ist das eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde durch eine Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, in dem Fall also Südafrika. Eine Legalisation, d. h. eine Echtheitsbestätigung durch die Deutsche Botschaft, ist dann nicht mehr notwendig. Siehe auch hier: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverk ehr_html#11



Viele Grüße

Reyhan

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Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 01.09.2005 um 10:54:01
 
Hi,

die Stelle fuer die Apostille (Ueberbeglaubigung) in Suedafrika hat auch eine Website:
[url][/http://www.dfa.gov.za/consular/legalisation.htm]

Lies es Dir gut durch. Die brauchen die Originale der Papiere, d.h. die Papiere Deines Freundes muessen wieder zurueck nach Suedafrika.

Gruss

Kitty
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