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Aufgeben der "Nicht Bürgerschaft" ? (Gelesen: 1.452 mal)
Yura59
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.07.2005 um 13:26:10
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich komme aus Lettland (wurde dort geboren und vor der Einreise nach Deutschland ununterbrochen in Lettland gewohnt), habe aber keine Staatsbürgerschaft sondern bin ein „Nicht Bürger Lettlands“. In meiner Aufenthaltsbescheinigung unter Staatsangehörigkeit steht: „ungeklärt“.

Nun hat mich meine Frau (sie ist deutsch) überzeugt den Antrag auf die Einbürgerung zu stellen. Ich glaube alle Voraussetzungen zu erfühlen, aber was würde nach der Erhalt der Einbürgerungszusicherung passieren? Muss ich die „Nicht Bürgerschaft Lettlands“ aufgeben, oder da dies eine „Nicht Bürgerschaft“ ist, wird dies nicht notwendig sein ?

Vielen Dank im Voraus
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Ralf
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Antwort #1 - 29.07.2005 um 13:56:14
 
Hallo!

Natürlich kann man nur eine Staatsangehörigkeit aufgeben, die man tatsächlich auch besitzt.

Zitat:
In meiner Aufenthaltsbescheinigung unter Staatsangehörigkeit steht: „ungeklärt“.


... was prinzipiell bedeutet, dass die Staatsangehörigkeitsverhältnisse erst mal geklärt werden müssten. Was für einen Pass besitzt du denn? Mit welchen Papieren bist du eingereist?

Tatsache ist, dass viele Bürger der ehem. Sowjetunion entweder die russische StA besitzen oder aber staatenlos sind. Bei Personen, die bei Auflösung der SU in den baltischen Staaten lebten, aber nicht diese Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates erworben haben, weil die Vorfahren nicht aus dem jeweiligen Staat kamen, liegt häufig Staatenlosigkeit vor.
Im Zweifel müssen Bescheinigungen von Lettland und sämtlichen in Frage kommenden Staaten beschafft werden, dass man die jeweilige StA nicht besitzt.
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Yura59
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.07.2005 um 14:33:56
 
Hallo Ralf,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe einen s.g. „Nicht Bürger Pass“, auf Englisch „aliens passport“. Ich hatte nie eine russische Staatsangehörigkeit, vielmehr die Voraussetzung für das Ausstellen des „nicht Bürger“ Passes in Lettland ist die, dass man kein Russlands Bürger ist. In Lettland wird mein Statut durch den „Gesetz über das Statut der Bürger der ehemaligen Sowjetunion und die nicht Bürger Lettlands oder eines anderen Staates sind“ geregelt. (Ich hoffe, dass ich es richtig aus Lettischem übersetzt habe.) 

Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte ich in Deutschland nicht als „ungeklärt“ sondern als „staatenlos“ eingestuft werden ? Das Problem ist, dass solche aliens wie ich einen exotischen Fall für die Ausländerbehörde darstellen. Gibt es vielleicht ein Abkommen zwischen Deutschland und Lettland, wie man damit umgeht ?
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Ralf
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Antwort #3 - 29.07.2005 um 20:18:06
 
Ein solches Abkommen kenne ich nicht.
Ich denke aber nicht, dass die Einbürgerungsbehörde eine Einbürgerungszusicherung erteilen wird, da diese nur dem Zweck dient, die bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen. Sofern keine StA vorhanden ist, ist dies überflüssig, dann wird direkt die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.
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