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Entlassung aus TR-Staatsbürgerschaft (Gelesen: 3.026 mal)
nopinski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.07.2005 um 18:10:34
 
Hallo,

meine Lebensgefährtin ist Türkin, hat auch schon die dt. Einbürgerungszusicherung und geht demnächst aufs Konsulat. Durch Zufall sind wir darauf gestossen, dass viele ehem. Türken (un)wissentlich wieder ihre alte Staatsbürgerschaft angenommen haben, u.a. auch im Zuge der Beantragung der Pembe Kart. Ich habe hier schon rumgestöbert und dies ist Quintessenz dessen, was ich gefunden habe:
- Die Pembe Kart wird mündlich beantragt, d.h. nichts unterschreiben, was einem evtl. vorgelegt wird. Bzgl. Anträgen ist es oft nicht so einfach, wie es sich manche vorstellen. Meine Lebensgefährtin sagt immer wieder, dass die Anträge oft schwierig zu verstehen sind, selbst wenn man gut türkisch kann.
Woanders habe ich folgendes gefunden, wonach die Pembe Kart eigentlich gar nicht notwendig sei.
http://www.tu-darmstadt.de/hg/tak/tak-forum/forum-pkart-yener.html
Noch eine Frage:
Sind sich die türkischen Konsulate nun der Problematik bewusst? Wie sehen aktuelle Erfahrungen aus? Die ganzen hier besprochenen Fälle scheinen sich ja auf die Jahre 1998-2002 zu beziehen.

Viele Grüße
Nopinski
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 27.07.2005 um 10:24:51
 
Zitat:
...
Noch eine Frage:
Sind sich die türkischen Konsulate nun der Problematik bewusst? Wie sehen aktuelle Erfahrungen aus? Die ganzen hier besprochenen Fälle scheinen sich ja auf die Jahre 1998-2002 zu beziehen.

Viele Grüße
Nopinski


Auf einen schriftlichen Antrag kommt es nicht an. Viele `ex-deutsche-Neutürken´mit denen ich gesprochen habe waren sich gar nicht darüber bewußt, daß sie die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangt haben. Oft hilft nur eine ganz konkrete Nachfrage beim Konsulat.  Tatsache ist, daß wenn ein Deutscher nach 2000 eine andere Staatsangehörigkeit annimmt oder angenommen hat, führt dies automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das war den türkischen Konsulaten eigentlich immer bekannt, trotzdem wurden die Leute offenbar anderslautend beraten.
Wie man die Sache jetzt  behandelt kann Deine Freundin nur bei ihrem Konsulat erfragen.
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nopinski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2005 um 11:17:44
 
Aber irgendwas muss doch (fälschlicherweise) unterschrieben worden sein? Sonst heisst das ja, das ganze ist ein Roulette Spiel, wenn man die Pembe Kart haben will und hängt davon ab, was die Konsulatsbeamten machen. Gibt es kein türkisches Merkblatt oder irgendwas schriftliches? Auf die mündlichen Aussagen eines Konsulatsbeamten würde ich nicht viel geben, wenn man das ganze so verfolgt.
Meine Freundin muss aufs Konsulat in Stuttgart. Liegen hier irgendwelche Erfahrungen vor?

Nopinski
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 27.07.2005 um 11:24:52
 
Die Pembe Kart kann man nur bekommen wenn man die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Im Ernstfall reicht die Beantragung der Karte aus um daraufhin die türkische Staatsangehörigkeit zurückzuerhalten. I. d. R. wird das Konsulat darauf wohl nicht hinweisen und -soweit ich das beurteilen kann- sind die meisten der kürzlich betroffenen Personen auf diese Weise wieder türkisch geworden.
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nopinski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2005 um 13:29:05
 
Hallo,

nach meinem Verständnis schliessen sich Pembe Kart und TR-Staatsbürgerschaft eigentlich aus. Denn zu welchem Zweck sollte die Pembe Kart denn dienen, wenn man damit die TR-Staatsbürgerschaft wiedererlangt? Laut Aussage aus einem anderen Thread steht auf der Pembe Kart ja auch, welche neue Nationalität der Inhaber hat und welche Rechte er nun in der TR nicht mehr hat (oder welche Rechte er noch hat, weis das gerade nicht im Detail).
Das ganze wird immer verwirrender.

Nopinski
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zg2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.07.2005 um 16:06:16
 
Hallo,
mittlerweile wird die Pempekart durch Mavi(blau)kart ersetzt.
Dies sollte dazu dienen,dass  die Ex-Tr-Staatsangehörigen ihre Rechte in der Türkei bis auf Wahlrecht bewahren dürften.
Sie ist kein Ersatz für einen offiziellen türkischen Pass oder Ausweis.
Sie ist nur gültig in Verbindung mit dem Pass der jetzigen Staatsangehörigkeit.
Wer so eine Karte besitzt, ist nicht türkischer Staatsbürger.

Bei den Konsulaten werden (wurden) die Betroffenen eigentlich gefragt, was sie wollen.
Gruss
zg2001
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.07.2005 um 18:48:10
 
Zitat:
Hallo,

...Meine Lebensgefährtin sagt immer wieder, dass die Anträge oft schwierig zu verstehen sind, selbst wenn man gut türkisch kann....


Hallo Nopinski.

Es stimmt, dass es nicht so einfach ist die Sprache der Gesetze oder die Sprache der Behörden zu verstehen. Aber in der Ausbürgerungsantrag ( davon gibt es 3 verschiedene, in 2 will man die TR behalten und in den einen es abgeben ) aus dem TR-StA ist die Sprache nicht die behörden Sprache sondern es ist die Sprache der Alltag. Deswegen versteht jeder der diesen Antrag ausfüllt was auf dem Papier steht, nämlich dass man die TR-StA behalten oder es abgeben möchte.
Man soll auf alle Fälle die Papiere lesen bevor man es unterschreibt. Wenn es Punkte gibt was man nicht verstanden hat, soll man den Beamten/-in fragen was da jetzt gemeint ist.
LG
Caya
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nopinski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.07.2005 um 14:22:17
 
Hallo,

vielen Dank Caya. Die Auskunft bzgl. der drei Anträge erklärt vieles.

Nopinski
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