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Wehrdienst / Ausbürgerung (Gelesen: 2.655 mal)
Tigerente2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.07.2005 um 12:01:18
 
Hallo

Habe folgendes Problem

Ich habe 1986 die Ausbürgerung mit meine Eltern beantrag, meine Eltern wurden damals Ausgebürger bei mir wurde er Antrag wegen meinem Wehrdienst abgeleght ! Ich wurde jedoch trotzdem in die deutsche Staatsbürgerschaft aufgenommen und habe seitdem die Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit. Meinen Wehrdienst in der Türkei habe ich bis 32 Jahre ( also bis ins Jahr 2000 ) verlängert und mein Pass bis 1992 verlängert. Mein türkischer Pass ist seit 1992 abgelaufen und bei meinem jetzigen Alter von 36 Jahren auch meine Wehrdienstverlängerung. Ich habe bis heute keine Einberufung und auch keine andere Nachricht vom Konsulat bzw. aus der Türkei erhalten. In der Türkei war ich seit 17 Jahren nicht mehr, da ich aber noch viel Verwandschaft in der Türkei habe möchte ich schon mal gern wieder in mein Geburtsland reisen.
Kann mir jemand einen Tip geben. Wie kann ich die türkische Staatsangehörigkeit ablegen ? gibt es evtl die Möglichkeit den Ausweis und den Wehrdienst bis 38 Jahre zu verlängern und die Ausbürgerung nochmals zu beantragen ( habe von jemanden den Tip bekommen das zu machen, ob es funktionert konnte er mir nicht sagen, ein Versuch sei es wert, er sagt noch das der Wehrdienst bis 38 Jahre verlängert werden könnten und das es eine Klausel die die Ausbürgerung verhindert, wenn man nicht den  Wehrdienst in der Türkei absolviert hat, nicht mehr gibt !  ) ? Hat jemand einen Ähnlichen Fall und kann mir ein paar infos geben ?

Gruss
Arman
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Caya
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Antwort #1 - 28.07.2005 um 13:07:26
 
Hallo Tigerente2005!

Die türkische Behörden werden sich wegen deiner Pflicht nicht bei dir melden, sondern es wird erwartet , dass du dich darum selber kümmerst.
Es wird mit 36 Jahren nicht so einfach sein sich von der tr.StA auszubürgern da du die Pflicht nicht erfüllt hast.
Wenn du in die Türkei einreisen willst, erledige vorher das Ganze bei der Konsulat. Sonnst kann man dich bei der Einreise in Haftnehmen. Bis noch vor ca. 2 Monaten hat die Türkei die Leute die über 40 Jahre alt waren wegen nicht erfüllten Pflichtes aus dem tr.StA ausgebürgert, aber da es auch ein Problem wurde hat man ständig mit irgedwelchen Amnesty dies verhindern können. Aber jetzt besteht auch die Möglichkeit nicht mehr diese leute als Staat auszubürgern, weil man da die Gesetze verändert hat.

Lg
Caya
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Blaise
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Antwort #2 - 30.07.2005 um 12:35:36
 
Hallo,

es gibt in der Türkei auch eine Regelung, dass man aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wird, wenn man den Militärdienst nicht leistet.

Wird in Einzelfällen wohl auch getan.

Vielleicht weiß Caya, wo Infos darüber zu finden sind...

Grüße

Blaise
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Antwort #3 - 30.07.2005 um 15:46:34
 
Moin

Zitat:
Ich habe 1986 die Ausbürgerung mit meine Eltern beantrag, meine Eltern wurden damals Ausgebürger bei mir wurde er Antrag wegen meinem Wehrdienst abgeleght !


Seinerzeit war die Ableistung des Wehrdienstes noch Voraussetzung für die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit. Vor etwa 10 Jahren wurde das türkische Recht dahingehend geändert, dass eine Entlassung nunmehr auch dann möglich ist, wenn der Wehrdienst ordnungsgemäß zurückgestellt wurde. Diese Zurückstellung ist bis zum Alter von 38 Jahren möglich.

Zitat:
Wie kann ich die türkische Staatsangehörigkeit ablegen ? gibt es evtl die Möglichkeit den Ausweis und den Wehrdienst bis 38 Jahre zu verlängern und die Ausbürgerung nochmals zu beantragen

Genau so funktioniert es. Zuerst muss beantragt werden, dass der Wehrdienst erneut zurückgestellt wird, sobald dies genehmigt ist, kann die Entlassung beantragt werden.
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Caya
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Antwort #4 - 30.07.2005 um 19:01:15
 
Zitat:
Hallo,

es gibt in der Türkei auch eine Regelung, dass man aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wird, wenn man den Militärdienst nicht leistet.

Wird in Einzelfällen wohl auch getan.

Vielleicht weiß Caya, wo Infos darüber zu finden sind...

Grüße

Blaise


Hallo Blaise!
Beim letzten Besuch vom türkischen Innenminister Aksu in Deutschland wurde dieses Thema auch mit Otto Schily diskutiert. Weil Deutschland einige Straffällige türkische Bürger wegen Ausbürgerung  aus dem türkischen StA ( Grund nicht abgeleistete Wehrdienst ) nicht in die Türkei abschieben konnte, wurde vor ein paar Monaten das tr. StAG verändert. Bei einem nicht abgeleisteten Wehrpflicht kommt eine Ausbürgerung nicht mehr in Betracht.

LG
Caya



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Tigerente2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.08.2005 um 08:14:55
 
Hallo und Danke für die Infos !

Ich werden mal mein Glück beim Konsulat versuchen, da ich mich nicht in der Lage sehe mein Wehrdienst in der Türkei zu absolvieren ( kein Geld, habe erst neu gebaut und habe eine Familie zu Verpflegen und auch keine Sprachgewandheit im türkischen, bin als Baby nach Deutschland gekommen d.h. Deutschland = Heimat = Muttersprache ! )
Mal sehen was auf dem Konsulat passiert !!!

Danke !
Gruss
Arman
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