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Möglichkeit zur Verlängerun Schengen-Visum? (Gelesen: 1.985 mal)
Ullibibbi
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Möglichkeit zur Verlängerun Schengen-Visum?
28.07.2005 um 09:30:34
 
Das Studium von Gestzen und Verordnungen war nicht erfolgreich. Daher habe ich folgende Frage: Meine Schwiegereltern (usbekische Staatsbürger) sind derzeit für sechs Wochen bei uns in Deutschland zu Besuch (Schengen-Visum). Ausreisetermin ist Mitte August. Die Flüge sind gebucht. Geplant war ursprünglich, das meine Schwiegermutter Ende September bis Anfang November 2005 noch einmal zu uns kommt (Geburt unseres Kindes). Gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit, das Schengen-Visum in diesem Fall bis November 2005 verlängert zu bekommen? Es würde  meiner Schwiegermutter die Strapazen zweier Flüge ersparen und mir Flugkosten. Umbuchen ist halt günstiger.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.07.2005 um 09:44:23
 
Hallo,

das Visum kann für maximal 6 Wochen verlängert werden mit einer Gesamtgültigkeitsdauer von 3 Monaten (SDÜ - Schengener Durchführungsübereinkommen).
Eine weitere Verlängerung kann nur als nationales Visum erfolgen -  wenn dann
ein besonderes öffentliches oder nachgewiesenes privates Interesse vorliegt.
D.h. allerdings auch, dass die Verlängerung nur auf das Notwendigste beschränkt
wird.
Bis November ein Visum zu verlängern wird kaum möglich sein. Schockiert/Erstaunt

Die Wiedereinreise nach Ablauf eine Schengen Visums und Ausreseise kann frühestens 6 Monate nach Ausreise erfolgen (SDÜ). cry:
Ich denke Du wirst buchen müssen ! :phone


Gruß
Bruno
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.07.2005 um 14:22:01
 
Zitat:
Die Wiedereinreise nach Ablauf eine Schengen Visums und Ausreseise kann frühestens 6 Monate nach Ausreise erfolgen (SDÜ).

Das ist so nicht konkret. Wenn das Schengen-Visum eine kürzere Gültigkeitsdauer als 3 Monate, z. B. wie in dem genannten Fall 6 Wochen, kann ein neues Visum natürlich bereits vorher erteilt werden.

Abu
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 28.07.2005 um 15:01:22
 
Das Schengenrecht besagt:
insgesamt max. 3 Monate in einem Zeitraum vom 6 Monaten (ab der ersten Einreise)
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.08.2005 um 08:29:46
 
sag ich doch  Zunge

Bruno
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 03.08.2005 um 10:33:31
 
Zitat:
sag ich doch  Zunge

Bruno

Nein   Zwinkernd
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.08.2005 um 14:31:09
 
Zitat:
Nein   Zwinkernd


doch  :bx

lachen lachen
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 03.08.2005 um 14:56:51
 
ronny empfiehlt, die Diskussion im Userforum fortzusetzen oder zumindest Fundstellen zum Beleg der jeweiligen Behauptung zu nennen. Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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