Verordnung 2133/2004 (Stempelverordnung)
In Artikel 3 Absatz B
Außerdem sind Grenzübertrittspapiere von Drittausländern,
die Familienangehörige von Bürgern der Europäischen
Union, von Staatsangehörigen der Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums oder von Staatsangehörigen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, weder bei
der Einreise noch bei der Ausreise mit einem Stempelabdruck
zu versehen, sofern sie gemäß der Richtlinie
2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger
und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der
Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (1), einen
Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats oder eines dieser
Drittstaaten vorweisen können.
Nach diesem Artikel müssten auch Angehörige von Schweizern ohne Probleme (ohne Visa) über die Grenze reisen können. Wann wird dies der Fall sein?
Vielen Dank für Eure Antwort.